Die verfügung in strafsachen: (Strafverfolgung und strafvollstreckung) Ein praktisches handbuch für referendare und deren berather; unter berücksichtigung der gegebenen litteratur und judikatur, sowie unter anführung zahlreicher beispiele

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Vahlen, 1896 - 355 Seiten

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 59 - Handlung in einem von deutschen Truppen besetzten ausländischen Gebiete gegen deutsche Truppen oder Angehörige derselben oder gegen eine auf Anordnung des Kaisers eingesetzte Behörde...
Seite 132 - Werthpapicre; 28. wegen vorsätzlicher Brandstiftung; 29. wegen Unterschlagung und Erpressung seitens öffentlicher Beamten; 30. wegen Bestechung öffentlicher Beamten zum Zweck einer Verletzung ihrer Amtspflicht; 31. wegen folgender strafbarer Handlungen der Schiffsführer und Schiffsmannschaften auf Seeschiffen: a) vorsätzliche und rechtswidrige Zerstörung eines Schiffes, 1)!
Seite 59 - Zeichen giebt, zur Flucht auffordert oder das Sammeln zerstreuter Mannschaften verhindert, 7. einen Dienstbefehl ganz oder theilweise unausgeführt läßt oder eigenmächtig abändert, 8. es unternimmt, mit Personen im feindlichen Heer, in der feindlichen Marine, oder im feindlichen Lande über Dinge, welche die Kriegführung betreffen, mündlich oder schriftlich Verkehr zu Pflegen oder einen solchen Verkehr zu vermitteln, 9. feindliche Aufrufe oder Bekanntmachungen im Heere verbreitet, 10.
Seite 127 - Beschränkung jedoch , daß dies nur auf solche Beweise für die Strafbarkeit geschehen soll, welche nach den Gesetzen des Orts, wo der Flüchtling oder das so beschuldigte Individuum aufgefunden wird, dessen Verhaftung und Stellung vor Gericht rechtfertigen würden , wenn das Verbrechen oder Vergehen dort begangen wäre ; und die...
Seite 127 - ... hat, zur Untersuchung und Strafe gezogen werden können, sofern nicht nach den bezüglichen Gesetzen seines ursprünglichen Vaterlandes Verjährung eingetreten ist. Art. 3. Der Vertrag...
Seite 131 - Vorsatz, zu tödten, zur Folge gehabt hat; 16. wegen. Raubes und Diebstahls; 17. wegen Unterschlagung, Untreue und Erpressung in den Fällen, in welchen diese Handlungen von der Gesetzgebung beider vertragenden Theile mit Strafe bedroht sind; 18. wegen Betruges in denjenigen Fällen, in welchen derselbe nach der Gesetzgebung beider Theile als Verbrechen oder Vergehen strafbar ist; 19.
Seite 299 - Auf Ihren Bericht vom 15. Oktober dieses Jahres ermächtige ich Sie, solchen zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen, hinsichtlich deren bei längerer guter Führung eine Begnadigung in Aussicht genommen werden kann, nach ihrem Ermessen Aussetzung der Strafvollstreckung zu bewilligen, indem ich in den dazu geeigneten Fällen demnächst ihren Bericht wegen Entlassung oder Milderung der Strafe entgegensehen will.
Seite 190 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war", und gleichlautende Bestimmungen haben, wie sehr natürlich, die Strafgesetzgebungen aller Länder.
Seite 131 - ... 3. wegen Aussetzung eines Kindes unter sieben Jahren oder vorsätzlicher Verlassung eines solchen in hülfloser Lage ; 4. wegen Raubes, Verheimlichung, Entführung, Unterdrückung, Verwechselung oder Unterschiebung eines ' Kindes ; 5. wegen Entführung einer minderjährigen Person; 6. wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Beraubung der persönlichen Freiheit eines Menschen, insofern sich eine Privatperson derselben schuldig macht; 7. wegen Eindringens in eine fremde Wohnung, insofern sich eine...
Seite 105 - Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft und sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwälte bei dem Landgerichte ihres Bezirks und der diesen vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

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