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sein wird: provinzielle und sonstige Eigenthümlichkeiten erheischen besondere Bestimmungen, welche nicht überall verwendbar und deshalb hier nicht aufgeführt sind. Troßdem werden aber die gewählten Beispiele, wenn sie mit gewohnter Lust und Liebe gelesen werden, für eine schnelle und formgerechte Behandlung der einzelnen Sachen vollständig genügen. Ueberdies kann kaum jeder einzelne zukünftige Fall vorausgesehen werden, und endlich bezweckt das vorliegende Buch nichts weniger als eine schematische Bearbeitung der einzelnen Sachen: gerade die Selbständigkeit in der Verfügung soll erleichtert und ge= fördert, gleichzeitig aber auch durch Anführung der Litteratur und Judikatur Anregung zu tieferen Studien gegeben werden!

Die meist wörtliche Wiedergabe der in Betracht kommenden Recscripte beruht auf der Erwägung, daß für die praktische Anwen= dung regelmäßig der Wortlaut von Bedeutung ist. Der angeschlossene Anhang giebt eine gedrängte Uebersicht der sonst bestehenden besonderen Gerichte und Behörden, deren Kenntniß gerade bei der staatsanwalt= lichen Thätigkeit erwünscht erscheint.

Die nunmehr abgeschlossene Bearbeitung war für den Verfasser nicht mühelos, aber zugleich freudvoll: geben doch viele der einzelnen Bestimmungen Anlaß zur Rückerinnerung an vergangene Zeiten, welche in Sachsen, Hannover, Berlin, Schlesien und in der Rheinprovinz unter hochgeehrten Vorgeseßten in ernster befriedigender Arbeit verlebt wurden. Aller ist dabei gern und in aufrichtiger Dankbarkeit gedacht worden! Möchten nunmehr den geehrten Leser wenigstens ähn= liche Empfindungen erfüllen! Möchte Niemand, der das Buch in die Hand nimmt, es unbefriedigt weglegen! Möchte es sich vielmehr praktisch brauchbar erweisen, die gewünschte Unterstüßung gewähren und damit zur Erfüllung der schweren Aufgaben der Staatsanwaltschaft, wie zur Erleichterung der verantwortungsreichen Thätigkeit ihrer Beamten etwas beitragen! Das ist der sehnlichste Wunsch des

Saarbrücken, im September 1896.

Verfassers.

Inhaltsverzeichniß.

I. Buch.
Die Strafverfolgung.

Erster Theil.

Die Organisation der preußischen Staatsanwaltschaft.

Erster Abschnitt. Der Geschäftskreis der Staatsanwaltschaft
Straf- und Civilsachen (§ 1), Verwaltung, allgemeine Aufsicht (§ 2),
Abweichungen im Departement Cöln (§ 3), Verfahren beim Kompetenz-
Konflikt (§ 4).

Zweiter Abschnitt. Leitung und Aufsicht der Staatsanwaltschaft
Gesegliche und sonstige Bestimmungen (§ 5), insbesondere für Staats-
anwaltschaften bis zu 5 Beamten (§ 6), für die Staatsanwaltschaft
beim Landgericht I Berlin (§ 7), für die übrigen Staatsanwaltschaften
mit mehr als 5 Beamten (§ 8), für detachirte Staatsanwälte (§ 9),
für Affefforen (§ 10), für Referendarien (§ 11), Beschäftigung derselben
(§ 12), praktische Gestaltung der Leitung und Aufsicht (§§ 13, 14),
das Strafregister (§ 15).

Zweiter Theil.

Vorbedingungen des Einschreitens.

Erster Abschnitt. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft
Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft (§ 16), die örtliche Zuständigkeit
(§ 17), die sachliche Zuständigkeit (§ 18).

Zweiter Abschnitt. Ausschluß der Strafverfolgung

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Durch Geburt (§ 19), durch besondere Stellung, wie Botschafter, Abgeordnete (§ 20), durch jugendliches Alter (§ 21), durch Verjährung (§ 22), durch militärischen Gerichtsstand: a. Begriff der Militärpersonen in der Friedenszeit (§ 23), b. Zuständigkeit des Civilgerichts während der Dienstzeit (§ 24), c. Nothwendigkeit der Entlassung aus dem Militärstande (§ 25), d. Zuständigkeit des Militärgerichts nach der Dienstzeit (§ 26), e. Begriff der Militärpersonen in der Kriegszeit (§ 27), f. das fog. gemischte Gericht (§ 28), durch mangelnden Antrag (§ 29).

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