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Verfügung in Straffachen.

(Strafverfolgung und Strafvollstreckung.)

Ein praktisches Handbuch

für

Referendare und deren Berather.

Unter Berücksichtigung

der gegebenen Litteratur und Judikatur,

sowie unter Anführung zahlreicher Beispiele

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Ver lag von Franz Vahlen in Berlin

W., Mohrenstraße 13/14.

Jahrbuch

für

Entscheidungen des Kammergerichts

in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen herausgegeben von Reinhold Johow,

Geh. Ober-Justizrath.

Fünfzehnter Band.

1896. X u. 500 S. gr. 8°. Geheftet M. 7,-. Gebunden M. 8,20.

Dr. Justus Olshausen,

Reichsgerichtsrath:

Die Strafgesetzgebung

des Deutschen Reichs.

Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister zum praktischen Gebrauch.

I. Reichs-Strafgesetzbuch. Nebst einem Anhang, enthaltend Vorschriften über Zuständigkeit. 5. Auflage. 1893. Mit Ergänzungen bis zum Jahre 1894. Cartonnirt M. 0,80.

II. Reichs Straf-Nebengeseze mit Ausschluß einzelner Materien. 1893. Mit Ergänzungen bis zum Jahre 1895. Cartonnirt M. 1,20.

III. Die Reichsgesetze, betr. das geistige Eigenthum.

Weitere Bändchen folgen.

1894. Cart. M. 0,80.

Kommentar zum Strafgesetzbuch

für das Deutsche Reich.

1892.

Vierte umgearbeitete Auflage.

Mit den Ergänzungen bis zum Jahre 1894.

Zwei Bände. 90 Bogen. Ler. 8°. Geh. M. 30,-. Geb. M. 35,—.

Kommentar zum Uebertretungsabschnitt

des

Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich.
Zweite verbesserte Auflage.

1892. Geh. M. 2,40. Geb. M. 3,—.

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Verfügung in Strafsachen.

(Strafverfolgung und Strafvollstreckung.)

Ein praktisches Handbuch

für

Referendare und deren Berather.

Unter Berücksichtigung

der gegebenen Litteratur und Judikatur,

sowie unter Anführung zahlreicher Beispiele

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Coty K934v

MAY 25 1922

BK 2004

Vorwort.

Die Bearbeitung des gegenwärtigen Buches ist auf Anregungen aus der Praxis zurückzuführen. Während langjähriger Thätigkeit in verschiedenen Departements find die Wünsche der überwiesenen Referendare nach einer schriftlichen oder gedruckten Anleitung, welche ihnen die Abseßung formgerechter Verfügungen bei der Staatsanwaltschaft erleichtern könnte, wiederholt hervorgetreten. Bei Hülfsarbeitern und Dezernenten sind, zur Erzielung schneller und sicherer Arbeit, ähnliche Wünsche vernommen worden. Die große Zahl gefeßlicher und sonstiger Bestimmungen, welche bei der Strafverfolgung und Strafvollstreckung für die Beamten der Staatsanwaltschaft in Betracht kommen, läßt in der That solche Wünsche berechtigt und eine geordnete Zusammenstellung im Interesse der Beamten um so mehr angebracht erscheinen, als der Geschäftskreis der Staatsanwaltschaft unendlich weit ist, und fortgesezt große Ansprüche an diese Behörde gestellt werden. Nicht leicht und gefahrlos. ist daher die Bearbeitung des einzelnen Dezernats: Die fortdauers glatte Erledigung eines vollen Dezernats erfordert die ganze Kraft des verantwortlichen Beamten, der noch dazu sorgsam der Gefahr achten muß, an eine der zahl= reichen Klippen anzustoßen oder gar Schiffbruch dadurch zu erleiden. In voller Erkenntniß dieser jedem Praktiker genugsam bekannten Schwierigkeiten ist wiederholt der Versuch gemacht worden, den Dezer= nenten durch ein praktisches Handbuch wirksam zu unterstüßen. Es seien hier nur das sehr werthvolle Werk des Staatsanwalts v. Marc (Berlin 1884) und Stachow's recht praktische Einführung (Berlin 1888) genannt. Die weitere Bearbeitung dieser Bücher ist indeß nach dem Erscheinen eingestellt und somit die neuere Zeit mit wichtigen Gesehen und Bestimmungen nicht mehr berücksichtigt: gegenwärtig sind daher diese Bücher nicht mehr vollständig und hinreichend zuverlässig.

Zur Befriedigung des hervorgehobenen Bedürfnisses soll das gegenwärtige, nach den verschiedenen Stadien des Strafprozesses ge= ordnete Buch dienen: indem es die Unterstüßung bei schneller und ficherer Arbeit des Einzelnen bezweckt, will es zugleich den erforder= lichen prompten Geschäftsgang bei der Behörde mit herbeiführen.

Freilich verkennt der Verfasser nicht, daß die Aufführung der einzelnen Beispiele und Bestimmungen nicht immer eine erschöpfende

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