C. Urschriftlich mit der Bitte um schleunige Rücksendung an die Königliche Staatsanwaltschaft in N. N. zur gefälligen Auskunftsertheilung über die Vorstrafen der umstehend bezeichneten Person. Datum: Unterschrift 3. Staatsanw. L 98/94 15/12 Landger. versuchter §§ 271, 43 Potsdam 1894 Potsdam intellekt. St.G.B. 14 Tagen Gefängniss Krobitsch. Urkunden- 3 Ausser den vorstehend aufgeführten Verurtheilungen aus § 361 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs ist die bezeichnete Person vorher noch zweimal auf Grund diese Bestimmung verurtheilt worden. (Papier von rother Farbe!) Verfolgende Behörde: Steckbriefnachricht (D) für das Strafregister Aktenzeichen: Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen oder aus § 361 Nr. 1-8 Strafgesetzbuchs: rechtskräftig verurtheilt worden und befindet sich, wie hiernach anzunehmen, zur Zeit in Haft. Die verfolgte Person befindet sich Datum: Unterschrift: 3* |