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Am 28. und 29. März ordneten bereits königl. Decrete die Augmentirung von 75 Bataillons um je 150 Mann, die Versetzung von 4, ArtillerieRegimentern auf vollen Kriegsfuss, ferner die Armirung der schlesischen und Elbefestungen an.

Graf Karolyi beantwortete am 31. März die an die deutschen Höfe gerichtete Circularnote vom 24., den Weisungen seiner Regierung entsprechend, mit der folgenden:

„Es ist zur Kenntniss des kaiserlich österreichischen Cabinets gekom„men, dass die Regierung Sr. Majestät des Königs von Preussen, um die Ver

Mächte abgewartet werden könne. Aber schon bis zum Jänner d. J. waren durch das Verhalten Österreichs in Holstein die Dinge so weit gediehen, dass wir uns in Depeschen an den königlichen Gesandten, welche das Datum des 20. und 26. Jänner trugen, mit ernsten Beschwerden an die kaiserlich österreichische Regierung wenden mussten. Wir hatten uns darüber zu beklagen, dass Österreich fortfuhr, sich in directen Widerspruch zu setzen mit den Basen, auf welchen der Wiener Friede und demnächst die Gasteiner Convention beruhten. Denn während Österreich in diesem Frieden die Abtretung der Herzogthümer vom Könige Christian IX., welcher auf Grund der im Jahre 1853 eingeführten und von Österreich anerkannten Thronfolge im Besitze derselben war, mit uns gemeinschaftlich angenommen hatte, war jetzt die Thätigkeit der österreichischen Verwaltung in Holstein darauf gerichtet, dieses dem Könige, unserem Allergnädigsten Herrn, in Gemeinschaft mit seiner Majestät dem Kaiser von Österreich gehörige Land ohne Preussens Einwilligung dem Prinzen von Augustenburg thatsächlich zu überantworten, welcher kein Recht auf dasselbe hat, und dessen Ansprüche früher von Österreich selbst entschieden bestritten worden waren. Wir trugen diese Beschwerden der kaiserlicheu Regierung in einer eben so freundschaftlichen als klaren Sprache vor und baten sie im Interesse unserer intimen Beziehung um Abstellung derselben und um ungefährdete Erhaltung des in Wien und Gastein stipulirten status quo. Wir fügten hinzu, dass, wenn unsere Bitte erfolglos bleibe, wir darin mit Bedauern ein Symptom der Gesinnung Österreichs gegen uns sehen müssten, welches uns das Vertrauen auf die Zuverlässigkeit unserer Allianz nehmen würde. In diesem unerwünschten Falle würden wir die Phase der seit zwei Jahren bestandenen intimen Beziehung als abgeschlossen betrachten und gegen die ferneren Wirkungen des aus diesen und anderen Symptomen sich ergebenden Übelwollens des österreichischen Cabinets gegen Preussen anderweite Sicherheiten zu gewinnen suchen.

Auf diese von den versöhnlichsten Gesinnungen eingegebene und in der Form freundschaftliche Mittheilung erhielten wir von Wien in einer Depesche vom 7. Februar eine ablehnende Antwort.

Wir haben es nicht für angemessen gehalten, nach derselben die Correspondenz fortzusetzen. Über die Bedeutung aber, die wir der Antwort Österreichs beilegten, habe ich mich dem Grafen Károlyi gegenüber auf sein Befragen bei der ersten Unterredung nach Empfang der Depesche vom 7. Februar dahin ausgesprochen, dass unsere Beziehungen zu Österreich nunmehr anstatt des intimen Charakters, den sie während der letzten Jahre angenommen, auf denselben Standpunkt zurückgeführt worden seien, auf dem sie vor dem dänischen Kriege gewesen nicht besser, aber auch nicht schlimmer, als zu jeder fremden Macht. Vom Kriege ist dabei kein Wort gefallen: und jede Drohung mit Krieg lag uns damals eben so fern wie jetzt.

Seit dieser Zeit, seit der Mittheilung der Depesche vom 7. Februar, haben beide Mächte gegen einander geschwiegen. Von unserer Seite ist Nichts geschehen, um die Situation zu verändern, und dennoch sehen wir mit Erstaunen Österreich plötzlich zu

‚antwortlichkeit für die entstandenen Besorgnisse einer Gefährdung des Frie„dens von sich abzulehnen, dem kaiserlichen Hofe feindselige Absichten bei„gemessen, ja sogar auf die Eventualität einer Bedrohung der preussischen „Monarchie durch eine Offensive Österreichs hingewiesen habe.

Wiewohl die Grundlosigkeit einer solchen Unterstellung in Europa „notorisch ist, muss die kaiserliche Regierung demungeachtet Werth darauf „legen, gegenüber dem königlichen Cabinete sich ausdrücklich gegen eine mit „der Evidenz der Thatsachen so vollkommen unvereinbare Beschuldigung zu ,, verwahren.

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einem grossen Kriege Vorbereitungen treffen und uns gleichzeitig den Vorwurf machen, als ob wir es seien, die den Frieden zu stören beabsichtigten. Zahlreiche Mannschaften nebst Artillerie und anderem Kriegsmaterial werden aus den östlichen und südlichen Provinzen Österreichs nach Norden und Westen gegen unsere Grenze dirigirt, die Regimenter in Kriegsbereitschaft gesetzt, und bald wird eine starke Heeresmacht an unserer vollkommen von allen Gegenmassregeln entblössten Grenze stehen.

In der Anlage finden Eu.... nähere Angaben über diese Massregeln. Was bezweckt Österreich mit diesen Rüstungen? Will es uns mit Gewalt zwingen, sein intimer Bundesgenosse zu bleiben, oder unser Schweigen durch entgegenkommende Eröffnungen zu brechen? In beiden Beziehungen werden wir unsere Freiheit zu wahren berechtigt sein, und wir können in der drohenden Haltung, welche Österreich plötzlich gegen uns annimmt, nur einen neuen und überzeugenden Beweis einer Gesinnung gegen uns erblicken, welche nur auf einen günstigen Augenblick wartet, um ihren Ausdruck in Thaten zu finden. Bisher haben wir auch nicht den entferntesten Anfang zu Gegenrüstungen gemacht, keinen Mann eingezogen, keine Truppen dislocirt, keine Vorbereitungen getroffen. Aber wir werden, angesichts der österreichischen Aufstellungen, nun auch unserseits nicht länger zögern dürfen, damit die Situation von 1850 sich nicht wiederhole, wo eine schlagfertige österreichische Armee drohend an unserer Grenze stand, bevor wir gerüstet waren. Die Behauptung, dass Österreichs jetzige Rüstung nur der Defensive gelte, kann uns über ihren drohenden Charakter nicht beruhigen, da von uns keine einzige Massregel ergriffen war, welche Österreich hätte veranlassen können, an seine Vertheidigung zu denken. Wir befürchten, dass die Sprache Österreichs sich ändern würde, sobald ein entscheidender Vorsprung in den Rüstungen ihm eine Überlegenheit gäbe. Wenn wir daher nunmehr auch Rüstungen anordnen müssen, so werden wir mit mehr Recht als Österreich behaupten können, dass sie einen rein defensiven Charakter tragen und nur durch Österreichs unerklärte Rüstungen hervorgerufen sind. Wenn durch dieses Gegenüberstehen von Kriegsheeren die Situation gespannter und die Gefahr eines Conflictes grösser wird, so werden nicht wir es sein, welche deshalb ein Vorwurf treffen kann. Denn wir können nicht zugeben, dass Schlesien von Krakau bis zur sächsischen Grenze mit kriegsbereiten Truppen umstellt werde, ohne dass wir Massregeln zum Schutze des Landes treffen.

Eu.... habe ich in dem gegenwärtigen Augenblick nicht unterlassen dürfen diese Erläuterungen zu geben, und ich ersuche Sie ergebenst, Sich in demselben Sinne gegen die Regierung, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, zusprechen, damit die Vorbereitungen, zu denen nun auch wir zu schreiten genöthigt sein werden, in richtigem Lichte aufgefasst werden.

aus

Aber Massregeln zu unserer augenblicklichen Sicherung sind nicht das Einzige, was die Situation von uns gebieterisch fordert. Die Erfahrung, welche wir wiederum über die Zuverlässigkeit eines österreichischen Bündnisses und über die wahren Gesinnungen des Wiener Cabinets gegen uns gemacht haben, nöthiget uns, auch die

„Der Unterzeichnete hat demgemäss den Auftrag erhalten, Sr. Excellenz ,,dem Grafen Bismarck in aller Form zu erklären, dass den Absichten Sr. Majestät des Kaisers Nichts ferner liege, als ein offensives Auftreten gegen Preussen.

Nicht nur die so vielfach durch Wort und That erwiesenen freund„schaftlichen Gesinnungen Sr. Majestät des Kaisers für die Person Sr. Maje,,stät des Königs, wie für den preussischen Staat, schliessen jede solche Ab,,sicht entschieden aus, sondern der Kaiser erinnert sich auch der Pflich„ten, welche Österreich sowohl, als Preussen, feierlich durch den deutscheu „Bundesvertrag übernommen haben.

Zukunft in's Auge zu fassen und uns nach Garantien umzusehen, welche uns die Sicherheit gewähren können, die wir in dem Bunde mit der andern deutschen Grossmacht nicht nur vergebens gesucht haben, sondern sogar durch dieselbe bedroht sehen. Preussen ist durch seine Stellung, seinen deutschen Charakter und durch die deutsche Gesinnung seiner Fürsten vor allem zunächst darauf angewiesen, diese Garantien in Deutschland selbst zu suchen. Auf dem Boden der deutschen Nationalität und in einer Kräftigung der Bande, welche uns mit den übrigen deutschen Staaten verbinden, dürfen wir hoffen und werden wir immer zuerst versuchen, die Sicherheit der nationalen Unabhängigkeit zu finden.

Aber so oft wir diesen Gedanken in's Auge fassen, drängt sich auch von neuem die Erkenntniss auf, dass der Bund in seiner gegenwärtigen Gestalt für jenen Zweck und für die active Politik, welche grosse Krisen jeden Augenblick fordern können, nicht ausreichend ist. Seine Einrichtungen waren darauf berechnet, dass die beiden deutschen Grossmächte stets einig seien; sie haben bestehen können, so lange dieser Zustand durch eine fortgesetzte Nachgiebigkeit Preussens gegen Österreich erhalten wurde: einen ernsthaften Antagonismus der beiden Mächte können sie nicht ertragen, einen drohenden Bruch und Conflict nicht verhüten oder überwinden. Ja, wir haben die Erfahrung machen müssen, dass selbst da, wo die beiden Mächte einig waren, die Bundesinstitutionen nicht ausreichten, um Deutschland an einer activen, nationalen und erfolgreichen Politik Theil nehmen zu lassen. Dass auch das Bundesmilitärwesen nicht in einer der Sicherheit Deutschlands genügenden Weise geordnet ist, haben wir wiederholt gegen unsere Genossen im Bunde ausgesprochen und uns vergeblich bemüht, es innerhalb der alten Bundesverhältnisse auf neuen, angemessenen Grundlagen zu verbessern. Wir vermögen in der jetzigen Lage der Dinge uns das Vertrauen auf eine wirksame Hilfe des Bundes, im Falle wir angegriffen würden, nicht zu bewahren. Bei jedem Angriffe, sei es von Österreich, sei es von andern Mächten, werden wir immer zunächst auf unsere eigenen Kräfte angewiesen sein, wenn nicht ein besonders guter Wille einzelner deutscher Regierungen zu unserer Unterstützung Mittel in Bewegung setzte, welche auf dem gewöhnlichen bundesmässigen Wege viel zu spät flüssig werden würden, um noch von Werth für uns zu sein. Wir sind gegenwärtig gegenüber den drohenden Rüstungen Österreichs in der Lage, an unsere Genossen im Bunde die Frage zu richten, ob und in welchem Masse wir auf diesen guten Willen zählen dürfen? Aber auch der vielleicht bei einigen unserer Bundesgenossen augenblicklich vorhandene gute Wille gibt uns für kommende Gefahren keine Beruhigung, weil bei der gegenwärtigen Lage des Bundes und dem Stande der Bundesmilitärverhältnisse die rechtliche oder thatsächliche Möglichkeit, ihn zu bethätigen, vielfach mangeln wird.

Diese Erwägung und die abnorme Lage, in welche Preussen durch die feindselige Haltung der anderen im Bunde befindlichen Grossmacht gebracht ist, drängt uns die

Seine Majestät der Kaiser ist fest entschlossen, seinerseits sich nicht in „Widerspruch mit den Bestimmungen des Artikels XI der Bundesacte zu ,,setzen, welche es den Mitgliedern des Bundes verbieten, ihre Streitigkeiten ,,mit Gewalt zu verfolgen ').

Indem der Unterzeichnete den königlichen Herrn Ministerpräsidenten Nothwendigkeit auf, eine den realen Verhältnissen Rechnung tragende Reform des Bundes in Anregung zu bringen. Das Bedürfniss derselben wird sich für uns um so dringlicher fühlbar machen, je weniger wir auf die eben gestellte Frage hinsichtlich des Beistandes, den wir zu gewärtigen haben, eine befriedigende Auskunft erlangen; abweisen aber können wir es in keinem Falle, und wir glauben in der That, dass wir dabei nicht nur in unserem eigenen Interesse handeln. Schon durch die geographische Lage wird das Interesse Preussens und Deutschlands identisch dies gilt zu unseren wie zu Deutschlands Gunsten. Wenn wir Deutschlands nicht sicher sind, ist unsere Stellung gerade wegen unserer geographischen Lage gefährdeter als die der meisten andern europäischen Staaten; das Schicksal Preussens aber wird das Schicksal Deutschlands nach sich sichen, und wir zweifeln nicht, dass, wenn Preussens Kraft einmal gebrochen wäre, Deutschland an der Politik der europäischen Nationen nur noch passiv betheiligt bleiben würde. Dies zu verhüten, sollten alle deutschen Regierungen als eine heilige Pflicht ansehen und dazu mit Preussen zusammenwirken. Wenn der deutsche Bund in seiner jetzigen Gestalt und mit seinen jetzigen politischen und militärischen Einrichtungen den grossen europäischen Krisen, die aus mehr als einer Ursache jeden Augenblick auftauchen können, entgegengehen soll, so ist nur zu sehr zu befürchten, dass er seiner Aufgabe erliegen und Deutschland vor dem Schicksale Polens nicht schützen werde.

.....

Wir ersuchen die . . . . . Regierung, auch ihrerseits die Verhältnisse ernstlich und eingehend in Erwägung zu ziehen, und behalten wir uns baldige weitere Eröffnungen in dieser Richtung vor. Zunächst aber haben wir von derselben eine Beantwortung der oben angedeuteten Frage zu erbitten, ob und in welchem Masse wir auf ihre Unterstützung in dem Falle zu rechnen haben, dass wir von Österreich angegriffen oder durch unzweideutige Drohungen zum Kriege genöthigt werden?

Eure. . . . . ersuche ich ergebenst, diese Frage, begleitet von den in gegenwärtigem Erlass entwickelten Betrachtungen, welche Sie zu dem Ende vorzulesen ermächtigt sind, dem Vertreter der dortigen Regierung mündlich, aber amtlich vorzulegen. Über die Aufnahme, welche die Eröffnung gefunden haben wird, sehe ich Ihrem schleunigen Berichte entgegen. v. Bismarck.

') Der Artikel XI der deutschen Bundesacte vom Jahre 1815 lautet: „Alle Mit„glieder des Bundes versprechen: sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bun,,desstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garantiren sich gegenseitig „ihre sämmtlichen, unter dem Bunde begriffenen Besitzungen. Bei einmal erklärtem "Bundeskriege darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen mit dem Feinde ein„gehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schliessen. Die Bundesglieder „behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art, verpflichten sich jedoch, in keine „Verbindung einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder der einzelnen ,,Bundesstaaten gerichtet wäre. Die Bundesglieder machen sich ebenfalls ver„bindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten „mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser „liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuss zu versuchen, und falls „dieser Versuch fehlschlagen sollte und demnach eine richterliche Entscheidung „nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, „deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen haben."

„ersucht, dem Könige, seinem erhabenen Herrn, die gegenwärtige Note zu „unterlegen, hat er den Ausdruck der Hoffnung hinzuzufügen: das königliche „Cabinet werde sich bewogen finden, ebenso bestimmt und unzweideutig, wie er solches Namens seiner Allerhöchsten Regierung gethan, den Verdacht ,,eines beabsichtigten Friedensbruches zurückzuweisen, und dadurch jenes ,,allgemeine Vertrauen auf die Erhaltung des innern Friedens Deutschlands, „, welches niemals sollte gestört werden können, wieder herzustellen.“

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Die meisten deutschen Regierungen gaben etwas später insoferne eine ähnliche Antwort, als sie in der Bundestagssitzung vom 9. April die königliche Regierung von Preussen gleichfalls auf den Artikel XI der Bundesacte verwiesen.

Auf die letzterwähnte Note vom 31. März übergab der preussische Gesandte v. Werther in Wien dem österreichischen Minister des Äusseren, Grafen Mensdorff, am 6. April die Antwort des preussischen Cabinets, des Inhalts, dass die Besorgnisse einer Gefährdung des Friedens in Folge der österreichischerseits seit 13. März begonnenen Rüstungen, deren Umfang und Localität der Aufstellung keineswegs blossen Ruhestörungen in Böhmen gelten könnte, entstanden wären 1).

Würde Österreich sich von Preussen bedroht geglaubt haben, so wäre nach den ausgesprochenen Gesinnungen anzunehmen gewesen, dass die kaiserliche Regierung dies mit Bezug auf Artikel XI dem Bunde angezeigt hätte. Das Geheimniss aber und die Versuche, die eingeleiteten Rüstungen in kleinerem Umfange darzustellen, hätten die preussische Regierung gezwungen, den 28. v. M. Massregeln zum Schutze des Landes anzuordnen. Wenn die kaiserliche Regierung nicht die Absicht habe, Preussen anzugreifen, so vermöchte die königliche Regierung nicht einzusehen, weshalb Österreich jene Massregeln ergriff. Der Absicht des Königs liege Nichts ferner, als ein Angriffskrieg.

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Zwei Tage darauf, am 8. April, schloss Graf Bismarck mit einem in Berlin weilenden italienischen Unterhändler das Bündniss zum Angriff auf Österreich und den deutschen Bund ab.

Die preussische Regierung lebte schon seit längerer Zeit mit jener des sardinischen Hofes auf einem ziemlich befreundeten Fusse. Dieser Hof trachtete schon seit dem Jahre 1848 mit Beharrlichkeit, den norditalienischen Besitz Österreichs sich anzueignen, dessen politischen Einfluss auf der Halbinsel gänzlich zu brechen und die nationale Einigung Italiens unter seinem eigenen Scepter durchzuführen.-Solche Bestrebungen, welche auf eine Schädigung

1) Die vermeintlichen Rüstungen, auf welche Graf Bismarck hier anspielt, betrafen wie später gezeigt werden wird einzelner, nicht bedeutender Truppentheile.

nur Veränderungen in den Dislocationen

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