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" Art. 39. Soweit das gegenwärtige Gesetzbuch nicht etwas Anderes ausdrücklich zuläßt, darf keine Verordnung mit Gesetzen, keine orts-, distrikts- oder oberpolizeiliche Vorschrift mit Gesetzen, mit den über denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen... "
Strafrechtliche Abhandlungen - Seite 45
1908
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Deutsche Verwaltungsblätter: Blätter für administrative Praxis, Band 12

1862 - 456 Seiten
...selbst versteht, daß keine Verordnung mit Gesetzen, und keine orts-, distrikts- ober oberpolizciliche Vorschrift mit Gesetzen , mit den über denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen oder mit kompetenzmäßigcn Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruch stehen darf. «) A. «. OS 542....
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Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern: Amtliche Ausgabe

Bavaria (Germany). - 1861 - 428 Seiten
...Soweit das gegenwärtige Gesetzbuch nicht etwas Anderes ausdrücklich zuläßt, darf keine Verordnung mit Gesetzen, keine orts-, distrikts- oder oberpolizeiliche...denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen oder mit kompeteuzmäßigen Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruche stehen. Art. 40. Jede orts-...
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Das Polizei-Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern

Bavaria (Germany) - 1862 - 302 Seiten
...Soweit das gegenwärtige Gesetzbuch nicht etwas Anderes ausdrücklich zuläßt, darf keine Verordnung mit Gesetzen, keine orts-, distrikts- oder oberpolizeiliche...kompetenzmäßigen Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruche stehen. Art. 40. Jede orts- oder distriktspolizeiliche Vorschrift ist in dem Bezirke,...
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Das bayerische polizei-strafgesetzbuch

Bavaria (Germany) - 1862 - 196 Seiten
...Soweit das gegenwärtige Gesetzbuch nicht etwas Anderes ausdrücklich zuläßt, dars keine Verordnung mit Gesetzen, keine orts-, distrikts-, oder oberpolizeiliche...kompetenzmäßigen Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruche stehen. 28 Auch die polizeilichen Vorschriften unter sich müssen im Einklang stehen und...
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Die Strafgesetzgebung des königreichs Bayern: systematische Sammlung der auf ...

Bavaria (Kingdom) - 1864 - 1072 Seiten
...ausdrücklich zuläßt, darf keine Verordnung mit Gesehen, keine orts-, distritts- oder oberpolizeilichc Vorschrift mit Gesetzen, mit den über denselben Gegenstand...kompetenzmäßigen Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruche stehen. Alt. 40. Jede orts- oder distriktspolizeiliche Vorschrift ist in dem Vezirte,...
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Die verwaltungslehre: th. Die vollziehende gewalt. 2. durchaus umgearb. Aufl ...

Lorenz von Stein - 1869 - 1174 Seiten
...Polizeistrafgesehbuch der Art. 3!<: „Keine Verordnung darf mit Gesetze», leine ort«», distrilts» oder oberpolizeiliche Vorschrift mit Gesetzen, mit...denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen oder mit ccmpetenzmäßigen Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruch stehen" — nalüilich nicht;...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Band 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 Seiten
...des Landtags nicht erfolgt ist. Art, 10. Keine Verordnung darf mit Gesetzen, leine orts-, districts- oder oberpolizeiliche Vorschrift mit Gesetzen, mit...denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen oder mit competenzmäßigen Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruche stehen. Alt 11. Jede orts-...
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Deutsche Verwaltungsblätter: Blätter für administrative Praxis, Band 34

1884 - 480 Seiten
...PStGB.). Hiebet ist gemäß Art. 10 PStGB. davon auszugehen, daß leine distriktspolizeiliche Vorschrift mit den über denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen...Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruch stehen darf. „Die in § 366 Ziff. IRStGB. vorgesehenen Anordnungen gegen die Störung der Feier der Sonn-...
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Sammlung von Entscheidungen des königl. oberlandesgerichtes München ..., Band 5

1890 - 548 Seiten
...vollziebbar, sosern nicht die Kreisregierung dieselben früher als vollziehbar erklärt hat. Sie dürsen mit Gesetzen, mit den über denselben Gegenstand zulässigen Verordnungen oder mit kompetenzmäßigen Vorschristen einer höheren Behörde nicht im Widerspruche stehen und sind in dem Bezirke, in welchem...
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Deutsche Verwaltungsblätter: Blätter für administrative Praxis, Band 28

1878 - 456 Seiten
...hiefür bestehenden formellen Vorschriften erlassen und publizirt ist und in ihrem In-» halte nicht mit Gesetzen, mit den über denselben Gegenstand zulässigen...Vorschriften einer höheren Behörde im Widerspruch steht.') Alle diese Voraussetzungen sind bei der obenangcführten ortspolizeilichen Vorschrift gegeben,...
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