Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden... Handbuch der Forstwissenschaft - Seite 5281913Vollansicht - Über dieses Buch
| 1896 - 742 Seiten
...durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wmn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung...verschuldet, so ist er zum Schadensersätze verpflichtet. §. 223. Wer zum Zwecke der Selbsthülfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum... | |
| 1897 - 556 Seiten
...saalydende: t; 228. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht...der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht ansscr Verhältniss zu der Gefahr steht. Hat der Handlende die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatze... | |
| László Fayer - 1889 - 326 Seiten
...oder Zerstörung zűr Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht ausser Verháltniss zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatze verpflichtet. §. 193. Wer zum Zwecke der Selbsthülfe eine Sache 1 Még az ellen sincs... | |
| 1892 - 618 Seiten
...§ 192. (187.)') Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis; zu... | |
| Rensing - 1892 - 90 Seiten
...; $ 192 (187) : Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht ausser Verhältnis zu der... | |
| 1897 - 444 Seiten
...Selbsthilfe. „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht...Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zu Schadensersätze verpflichtet." 8 228. „Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört... | |
| Heinrich Titze - 1897 - 146 Seiten
...beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Anderen abzuwenden, „wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur...der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht ausser Verhältnis zu der Gefahr steht;" und zweitens im § 904, welcher lautet: „Der Eigentümer... | |
| Gerhard von Buchka - 1898 - 546 Seiten
...eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Andern abzuwenden, nicht widerrechtlich handelt, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung...steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so wird dadurch die schadenbringende Handlung an sich nicht widerrechtlich, er ist aber in diesem Falle... | |
| Carl Vigelius - 1899 - 64 Seiten
...abzuwenden." 2) § 228: )Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht...der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht ausser Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadenersatz... | |
| Friedrich Ärter - 1899 - 46 Seiten
...oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem Andern abzuwenden,handeltnicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung...der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht ausser Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatze... | |
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