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Seite 14
Darüber hinaus gestattete er ihm auch noch den Besitz einer dritten Pfarrkirche
für den Zeitraum von fünf Jahren und 46 in ea re diligentiam facturus , nobis in
complacentiam pergratam . 47 ASV , Reg . Vat . 646 fol . 181—24v . Für dieses
Zitat ...
Darüber hinaus gestattete er ihm auch noch den Besitz einer dritten Pfarrkirche
für den Zeitraum von fünf Jahren und 46 in ea re diligentiam facturus , nobis in
complacentiam pergratam . 47 ASV , Reg . Vat . 646 fol . 181—24v . Für dieses
Zitat ...
Seite 21
Besonderes Gewicht wurde aber darauf gelegt , daß Schlösser , Befestigungen
und aller übrige dingliche Besitz dem Kardinal übergeben wurden und Ebran
keine Einkünfte mehr daraus bezog . Allein auch diese Verfügungen blieben
letzten ...
Besonderes Gewicht wurde aber darauf gelegt , daß Schlösser , Befestigungen
und aller übrige dingliche Besitz dem Kardinal übergeben wurden und Ebran
keine Einkünfte mehr daraus bezog . Allein auch diese Verfügungen blieben
letzten ...
Seite 25
Zugleich wurde er in den Besitz des Kanonikates in Innichen gesetzt . Johann
Mair dagegen mußte innerhalb von sechs Tagen den Besitz der Pfründe
niederlegen , innerhalb von dreißig Tagen aber die Einkünfte , die er seit Beginn
des ...
Zugleich wurde er in den Besitz des Kanonikates in Innichen gesetzt . Johann
Mair dagegen mußte innerhalb von sechs Tagen den Besitz der Pfründe
niederlegen , innerhalb von dreißig Tagen aber die Einkünfte , die er seit Beginn
des ...
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