| 1871 - 464 Seiten
...Wundärzte straflos sind. Einiger Schutz erwächst den Aerzten aus §. 277, welcher den bedroht, der unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt...solcher Personen ein Zeugniss über seinen oder eines Andern Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges ächtes Zeugniss verfälscht und davon zur... | |
| Johann Ludwig Casper - 1871 - 820 Seiten
...Wissen ausstellen, werden mit Gefängnis* TOD einem Monate bis tu zwei Jahren bcstr.ift. Ebenda». § 277.: Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbirtc Mt-dicinalpcrsOn oder unberechtigt unter den Namen solcher Personen ein Zeugniss über seinen... | |
| Johann Ludwig Casper - 1881 - 850 Seiten
...Wissen ausstellen, werden mit Gefängnlss von eimMii Monate bis zu zwei Jahren bestraft. Ebendas. §. 277. Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung...approbirte Medicinalperson oder unberechtigt unter den Namen solcher Personen ein Zeugniss über seinen oder eines Anderen Gesundheitszustand ausstellt,... | |
| 1881 - 1054 Seiten
...ausgedehnt. Zu bemerken ist noch, dass nach §. 277 des Deutschen Strafgesetzbuches derjenige, welcher unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbirte Medicinalperson etc. ein Zeugniss über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges... | |
| Pistor - 1890 - 366 Seiten
...Gegen die unbefugte Ausstellung und Verwendung solcher Zeugnisse hat § 277 des Strafgesetzbuches: »Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbirte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugniss über seinen oder eines... | |
| 1905 - 844 Seiten
...unmittelbar wahrgenommenen Tatsachen in ihren Folgen für die Gesundheit." Die Paragraphen selbst lauten : § 277. Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen... | |
| Germany. Kaiserliches Gesundheitsamt - 1907 - 412 Seiten
...erhöhter Schutz wird der Bezeichnung als Arzt usw. bei Ausstellung gewisser Gesundheitszeugnisse zuteil : ,.Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Me.'iiinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen... | |
| Harro Otto - 2005 - 608 Seiten
...unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 277, 1. Alt., § 279 in Verb, mit § 277 28 1. Die 1. Alternative des § 277: „Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt... | |
| Winfried Kunz - 2005 - 604 Seiten
...264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. §277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen... | |
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