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wechselte der Offizierbestand*) der „Stamm-Bataillone“ häufig, doch fanden Ergänzungen meist nur aus dem Alexander-Regiment statt.

Bis zu seiner Vereinigung in Breslau am 5. Mai 1860 hatte das Regiment in den Standorten, die den drei Landwehr-Stamm-Bataillonen zugewiesen waren, noch mancherlei Schwierigkeiten zu überwinden.

Garnison

Das I. Bataillon war mit seinem Standort Görlitz im allgemeinen verhältnisse bis zufrieden. Allerdings war der Dienstbetrieb schwierig, da die Leute in sehr kleinen, zum 5. mai 1860. in der ganzen Stadt zerstreut liegenden Quartieren von 1 bis 5 Mann untergebracht waren. Für das Exerziren erbat sich das I. Bataillon vom 5. JägerBataillon die Erlaubniß, dessen Exerzirplay mitbenußen zu dürfen, da der dem Bataillon von der Stadt zum Exerziren zugewiesene Neumarkt wegen großer Löcher, Sandhügel und Kalkgruben fast unbenußbar war. Die Schießstände des JägerBataillons wurden ebenfalls mitbenußt, soweit der Schießdienst bei dem allgemein herrschenden Patronenmangel überhaupt gehandhabt werden konnte. Die Mannschaften aßen meist bei ihren Wirthen für 11⁄2 Silbergroschen**) zu Mittag, während die Offiziere bei ihrem gemeinschaftlichen Mittagstisch im „Preußischen Hof“ 812 Silbergroschen für das Gedeck zahlten. Möblirte Wohnungen für die Offiziere waren nicht unter 6 bis 7 Thlrn. zu haben; dabei erhielt der Lieutenant nur einen monatlichen Servis von 4 Thlrn., 6 Sgr., 7 Pf.

Das II. Bataillon fand in seinem Standort Breslau verhältnißmäßig günstige Verhältnisse vor. Der größere Theil der Leute war kasernirt und nur der kleinere in Bürgerquartieren untergebracht. Die von der Stadt zugetheilten Kasernements konnten aber erst nach und nach mit den erforderlichen Spinden,

*) Von den vom V. und VI. Armeekorps in der Stärke von je 6 Köpfen als Aushülfe zu den neu formirten Landwehr - Stamm - Bataillonen kommandirten Linienoffizieren traten zu ihren Truppentheilen zurück:

am 14. November 1859: die Sek. Lts. 1. v. Boguslawski vom 10. Gren. Regt., 2. v. Johnston vom 6. Gren. Regt., 3. v. Ziegler u. Klipphausen vom 18. Jnf. Regt., 4. Naglo vom 19. Jnf. Regt., 5. Bayer II. u. 6. Kursawa vom 23. Inf. Regt. und

Anfangs Januar 1860: die Sek. Lts. 7. v. Bayer I., 8. Scholz vom 7. Gren. Regt., 9. Frhr. v. Hundt u. Altgrottkau (als Ersaß für den zur Kriegsakademie kommandirten Sek. Lt. Frhr. v. Boenigk) vom 10. Gren. Regt., 10. v. Hülsen vom 11. Gren. Regt., 11. v. Woyna vom 19. Inf. Regt. u. 12. v. Donat vom 22. Inf. Regt.

Von denjenigen Offizieren, welche die Mobilmachung bei dem 3. Garde-LandwehrRegiment mitgemacht hatten, gingen in das 1. kombinirte Grenadier-Regiment über: 1. Oberstlt. v. Winterfeld, 2. Major Frhr. Gans Edler zu Putliz, 3. Major v. Zychlinski, die Hauptleute: 4. v. Schildt, 5. v. Brandenstein, 6. v. Cranach; die Pr. Lts.: 7. v. Knobelsdorf, 8. v. Schlichting, 9. v. Thümmel II.; die Sek. Lts.: 10. v. Holzendorff, 11. Edler Herr u. Frhr. v. Plotho, 12. v. Wedelstaedt, 13. v. Tippelskirch, 14. v. Bentheim I., 15. v. Manstein. Außerdem wurden von der Landwehr in das Regiment versezt: die Sek. Lts. v. Zalustowski u. v. Horn.

Von denjenigen Offizieren, die bei Formation der Landwehr - Stamm-Bataillone neu hinzutraten, gingen zum 1. kombinirten Gren. Regt. über: die Hauptleute: 1. v. Salpius, 2. v. Fabeck, 3. Graf v. Bredow, 4. v. Thümmel, Pr. Lt. 5. v. Stwolinski, die Sek. Lts.: 6. v. Renthe-Find, 7. v. Görne u. 8. v. Bentheim II.

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Bänken und Kleiderriegeln ausgestattet werden. Dagegen sette das Bataillon beim Magistrat sofort durch, daß jeder Mann sein eigenes Handtuch erhielt. Bis dahin hatten sich je 14 Mann mit einem Handtuch begnügen müssen. Die kasernirten Leute erhielten ihr Mittagessen für 1 Sgr. 3 Pf. aus der Menage, während die übrigen Mannschaften für durchschnittlich 11⁄2 Sgr. bei ihren Wirthen speisten. Da die Menge des für diesen Preis gelieferten Essens den Leuten nicht durchweg genügte, wurde die Kostenvergütigung“ auf 1 Sgr. 10 Pf., nämlich 1 Sgr. 3 Pf. und 7 Pf. Viktualienzuschuß erhöht. Exerzirpläge waren ausreichend vorhanden. Für das Schießen wurden die vorhandenen Schießstände der bisherigen Garnison durch die Kommandantur zugewiesen. Die Offiziere speisten gemeinschaftlich im „König von Ungarn" für 8 Sgr. das Gedeck und zwar, wie das Bataillon berichtet, „jedenfalls besser, als in Berlin das Offizierkorps des Alexander-Regiments in seiner Ressource." Eine möblirte Stube nebst Kammer kostete monatlich 15 Thlr., ein Stall 5 Thlr., ein Preis der den zuständigen Servis erheblich überschritt.

Das III. Bataillon war mit seinem Standort Polnisch-Lissa den anderen Bataillonen gegenüber sehr im Nachtheil.

Die Garnison der Stadt Lissa hatte man durch die Heeresvermehrung plöglich und unvermittelt von 300 auf 1200 Mann gesteigert. Kasernen für die neu gebildeten Truppen waren nicht vorhanden und die Quartiere der ärmlichen Bevölkerung daher durchweg stark überlegt. Durchgreifende Verbesserungen konnte man dabei von der Stadt kaum verlangen, bevor sie nicht die Gewißheit hatte, die zeitige Garnison auch in ihrer vollen Stärke wirklich dauernd zu behalten. In der kurzgestellten Frist von 14 Tagen mußte alles Nothwendige durch die Stadt besorgt werden, was z. B. bei 900 zu beschaffenden Bettstellen entschieden seine Schwierigkeiten hatte. Die Mannschaften waren daher meist sehr schlecht untergebracht und lagen zu 1 bis 3 Mann in gänzlich ungenügenden Quartieren, in dunklen, nur auf Leitern zu erreichenden Bodenräumen, in Holzställen, Gerümpelkammern u. s. w. Die Körperpflege und die Instandhaltung der Waffen und Bekleidung waren bei dem fast völligen Mangel an Puträumen kaum zu überwachen. Für den Unterricht hatte sich das Bataillon fünf Schulstuben von 4 Uhr bis 6 Uhr abends erbitten müssen. Die in dunklen Räumen untergebrachten Leute durften sich theilweise bei den Wirthen aufhalten, doch „gab es Quartiere bei Juden und Christen, wo der Wirth den Zutritt verweigerte, oder der Soldat ihn nicht suchen mochte". Für 11⁄2 Sgr. erhielten die Leute in den seltensten Fällen zwei bis dreimal wöchentlich Fleisch zum Mittagessen. Der „außerordentliche" Verpflegungszuschuß von 1 Pf. genügte nicht. An Arrestlokalen waren für die ganze Garnison nur fünf Räume vorhanden, so daß das Kreisgefängniß mit benutzt werden mußte. Die Exerzirpläge und Schießstände dagegen genügten. Die Lage der Mannschaften war aber in ihren meist unheizbaren Quartieren in Anbetracht des herannahenden Winters wenig erfreulich. So regnete es im Revier der 9. Kompagnie in den engen und dunklen Bodenquartieren durch. Bei der 10. Kompagnie waren von 44 Quartieren nur 5 heizbar und die Bodenquartiere meist nur auf Leitern durch enge Luken unter Lebensgefahr zu erreichen. Auch die zu ebener Erde gelegenen Quartiere (Ställe, Schuppen u. s. w.) hatten meist keine

Fenster. Bei der 11. Kompagnie waren von 62 Quartieren nur 5 heizbar, 23 aber wüste Bodenräume und 24 dunkle Viehställe. Die Leute der 12. Kompagnie mußten ihre staubigen und finsteren Bodenquartiere mit altem Gerümpel theilen. Die räumlich sehr beschränkten Holz- und Viehställe schloffen eine Beaufsichtigung und Anlernung der Rekruten fast ganz aus, auch wurde für jedes Quartier nur 1 Waschbecken und 1 Handtuch geliefert.

Die schlechten Quartiere veranlaßten die Leute des Bataillons, in den vielen Branntweinschänken der Stadt Trost zu suchen. Auch der reinlichste Mann war bei diesen Verhältnissen außer Stande, sich und seine Sachen sauber zu halten, wie sich denn auch bereits die Läuse einfanden".

Die Bitte des Bataillons um Verlegung nach Bunzlau oder einer anderen Stadt Schlesiens konnte trotzdem nicht erfüllt werden, da man demnächst grundlegende Veränderungen in der Organisation und Dislokation der Armee zu gewärtigen hatte. Bekanntlich wurde das Regiment mit allen drei Bataillonen später durch die A. K. O. vom 5. Mai 1860 nach Breslau verlegt.

Erste Besich

tigung durch

Im Oktober 1859 wurden die in den 5. Jahrgang tretenden Reservisten Oktober 1859. der drei Stamm-Bataillone entlassen und durch die in den 4. Jahrgang übergetretenen Mannschaften der Linien-Regimenter des Gardekorps aus Schlesien und Posen ersetzt. Am 23. und 24. Oktober 1859 fand das II. Bataillon (Breslau) GeLegenheit, sich die Allerhöchste Zufriedenheit Seiner Königlichen Hoheit des Prinzregenten zu erwerben. Seine Königliche Hoheit der Prinzregent traf mit Seiner Majestät dem Kaiser Alexander II. von Rußland in Breslau zusammen. Aus diesem Anlaß gab das II. Bataillon zum Empfang Seiner Majestät des Kaisers Alexander II. die Ehrenwache auf dem Centralbahnhof in Breslau und machte auch die Allerhöchst befohlene große Parade der Garnison mit.

Se. K. H. den
Prinzregenten

am 23., 24. Of=
tober 1859.

Am 10. Dezember 1859 wurden die Mannschaften des 4. Jahrgangs auf Dezember 1859. Allerhöchsten Befehl entlassen und hierdurch der Etat*) der Bataillone auf 270 Köpfe herabgesetzt. Von diesem 4. Jahrgang verblieben dem Regiment 34 Kapitulanten.

Das Generalkommando des Gardekorps verfügte am 16. Januar 1860, Januar 1860. daß bei den Landwehr-Stamm-Bataillonen ihrer geringen Kopfzahl wegen „in taktischer Beziehung" zwei Kompagnien zu formiren seien, während „in Bezug auf Bekleidung und Kontrolle“ die Trennung in vier Abtheilungen beizubehalten sei.

*) Die A. K. O. vom 10. Dezember 1859 sezt den Etat der Stamm-Bataillone vom 1. Februar bis Ende September 1860 fest auf je: 1 Kommandeur., 2 Komp. Führ., 1 Pr. Lt. und 1 Sek. Lt. des Beurlaubtenstandes, 1 Sek. Lt. als Adjutant, 1 Zahlmstr., 1 Bats-, 1 Assist. Arzt, 4 Feldm., 8 Serg. 1. Kl., 8 Serg. 2. Kl., 12 Unteroff. 1. Kl., 12 Unteroff. 2. Kl., 5 Unteroff. 3. Kl., 1 Bats. Tamb., 48 Gefr. u. Kapitulanten, 160 Gemeine einschl. Spiell., 1 Büchsenmacher, 12 Handwerker. Zusammen 270 Köpfe.

Zufolge einer Nachweisung des Generalkommandos des Gardekorps betrug die Stärke der Landwehr-Stamm-Bataillone Ende Dezember 1859 durchschnittlich nur: 10 Offiz., 34 Unteroff., 10 Spiell., 195 Mann; zusammen 239 Köpfe.

Bildung des

1. kombinirten

Gren. Regts. am

5. Mai 1860.

II.

Das 1. kombinirte Grenadier-Regiment.

Auf Grund der A. K. O. vom 5. Mai 1860 fand die völlige Loslösung des Regiments von der Landwehr statt. Das Regiment erhielt den Namen: „1. kombinirtes Grenadier-Regiment", das III. Bataillon die Bezeichnung: „Füsilier-Bataillon". Als Standort aller drei Bataillone wurde Breslau bestimmt, woselbst das Füsilier-Bataillon aus Polnisch-Lissa am 31. Mai 1860, das I. Bataillon aus Görlig am 3. Juni 1860 eintrafen. Die Fahnen verblieben den Garde-Landwehr-Bataillonen, dagegen wurden Dienstsiegel und Stempel der Landwehr bis auf Weiteres fortgeführt. Jedes Bataillon erhielt außerdem vier Portepeefähnrichs-Stellen zugewiesen. Wenn auch das Offizierkorps*) in Bezug auf die Beförderung erst durch A. K. O. vom 23. Februar 1861 als geschlossenes Ganzes erklärt worden ist, so wurde es doch schon jetzt neu gebildet. Ausgleichungen mit dem Offizierkorps des Alexander-Regiments blieben aber noch bis 23. Februar 1861 vorbehalten, da nach der A. K. O. vom 2. Juni 1860 „die Offiziere der beiden korrespondirenden Regimenter, die bisher ein Offizierkorps bildeten, in Bezug auf Beförderung und Gehaltsascension nach den Patenten unter sich rangiren sollten".

Stiftungstag am

4. Juli 1860.

Das Regiment

men: 3. Garde. Grenadier. Regiment".

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III.

Das 3. Garde-Grenadier-Regiment und das 3. Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth bis Ende 1862.

Durch A. K. O. vom 4. Juli 1860 erhielt das Regiment den Namen:

3. Garde - Grenadier - Regiment". Dieser Tag ist zufolge der Allerhöchsten erhält den Na. Willensäußerung**) vom 18. Februar 1885 als „Stiftungstag" des Regiments anzusehen. Das Regiment erhielt nunmehr eigene Dienstsiegel und Stempel und anstatt der bisherigen weißen, „gelbe" Achselklappen. Offiziere und Unteroffiziere waren in dieser Zeit durch den Dienst sehr in Anspruch genommen, da das Regiment sich fast nur aus Mannschaften zusammenseßte, die erst ein Jahr dienten.

*) Siehe Offizier-Stammliste des Regiments unter „Ranglisten“: Juli 1860 (Seite 207). Von den dort genannten und durch A. K. D. vom 1. Juli 1860 in das 1. kombinirte Grenadier-Regiment versetzten Offizieren blieben vorläufig noch beim Alexander-Regiment kommandirt: die Pr. Lts. v. d. Lochau, v. Brandenstein, v. Thümmel, v. Altrock und die Sek. Lts. v. Wolff, v. Horn und Frhr. v. Ende.

**) Siehe Seite 3, Anmerkung.

1860.

Wegen der Schwäche der Bataillone konnten dieselben zur Herbstübung 1860 Herbstübungen nicht als taktisch selbständige Truppenkörper ausrücken. Das I. und Füfilier-Bataillon nahmen daher, zu einem Bataillon formirt, im Verbande der 11. Division an deren Manövern in der Gegend von Trebniß in Schlesien Theil, während das II. Bataillon als Wachtkommando in Breslau verblieb.

Nach Beendigung der Herbstübungen 1860 erhielt das Regiment Rekruten. Rekrutirung. Bis zum Jahre 1870 wurden dieselben ausschließlich von den Provinzen Schlesien und Posen gestellt. Die im Jahre 1859 vom Ersatz-Bataillon überwiesenen Rekruten sind dagegen, wie sämmtliche Jahrgänge vom Jahre 1871 an, aus der ganzen Monarchie ausgehoben worden. Die drei Bataillone erreichten hierdurch eine Etatsstärke von je 1 Kommandeur, 2 Hauptleuten 1. Klasse, 2 Hauptleuten 2. Klasse, 4 Premierlieutenants, 9 Sekondlieutenants, (einschließlich 1 Adjutant), 1 Stabs-, 1 Assistenzarzt, 1 Zahlmeister, 4 Feldwebeln, 4 Portepeefähnrichen, 8 Sergeanten 1. Klasse, 8 Sergeanten 2. Klasse, 12 Unteroffizieren 1. Klasse, 12 Unteroffizieren 2. Klasse, 5 Unteroffizieren 3. Klasse, 1 Bataillonstambour, 48 Gefreiten, 280 Gemeinen, 1 Büchsenmacher, 16 Handwerkern.

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Die neue Schöpfung die Heeresreform war nunmehr beendet. Die neuen Regimenter standen unter dem Gewehr, und Seine Königliche Hoheit der Prinzregent konnte Allerhöchst Seine Anerkennung hierüber der Armee zum Ausdruck bringen, nachdem Er in den durchreisten Landestheilen eine ansehnliche Anzahl der Truppen aller Waffen zu besichtigen Gelegenheit gehabt hatte". Diese Anerkennung konnte das Regiment auch mit Recht auf sich beziehen, da Seine Königliche Hoheit bei Allerhöchst Seiner Anwesenheit in Breslau im Oktober 1859 auch das diesseitige II. Bataillon persönlich besichtigt hatte.*) Wenn Seine Königliche Hoheit es jetzt aussprach: „Ich weiß, die neue Formation wird den Geist der Armee, wie er seit Jahrhunderten in derselben waltet, stärken und fördern“, so kann das Regiment sich ohne Ueberhebung sagen, es habe das Erbtheil dieses Geistes in der Mobilmachung von 1859, dieser wichtigen Lehrzeit unserer Armee, angetreten. In diesem Geiste sind die ersten Rekruten des Regiments ausgebildet worden, getreu den denkwürdigen Worten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzregenten, der in Seiner Ordre vom 16. Dezember 1858 die Erziehung von Individualitäten, von Charakteren, die Erzeugung der Selbständigkeit und der Lust und Liebe zum Dienst als Hauptpunkte der militärischen Erziehung hinstellte, der warnte vor einem zu frühen Eingreifen des Vorgesetzten in den Wirkungskreis des Untergebenen, vor unnöthiger Beschränkung des Letteren; der in Allerhöchstseiner Ordre vom 7. Mai 1859 forderte, daß bei den Uebungen der Truppen vornehmlich der Kriegszweck im Auge behalten, jede Zeitverwendung auf Nebendinge aber sorgfältig vermieden werden sollte, und der schließlich in der Allerhöchsten Ordre vom 19. Juni 1860 erneut aussprach: „Alle Uebungen müssen auf die Erfordernisse des Krieges gerichtet werden, sie müssen die individuelle Thätigkeit der Offiziere und Mannschaften sichern und den Eigenthümlichkeiten unserer Bewaffnung angemessen sein."

*) Siehe Seite 7.

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