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Das Jahr 1896 brachte schließlich noch einen Wechsel des Kriegsministers*) und eine neue Stärkung unserer Wehrkraft. Zufolge dem Gesetz über die vierten Bataillone soll vom 1. April 1897 die Infanterie in 624 Bataillone, die Kavallerie in 465 Eskadrons, die Feldartillerie in 494 Batterien, die Fußartillerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 23 Bataillone, die Eisenbahntruppen in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone formirt werden.

Da die durch Gesetz vom 3. August 1893 geschaffene Einrichtung der vierten (Halb-) Bataillone im Interesse der Schlagfertigkeit des Heeres einer Umwandlung bedarf, so sollen zum 1. April 1897 ohne Erhöhung der Friedenspräsenzstärke je zwei vierte Bataillone zu einem Vollbataillon vereinigt und dies durch geringe Abgaben der drei ersten Bataillone auf eine Stärke von rund 500 Köpfen gebracht werden. Je zwei dieser Bataillone sollen ein Infanterie-Regiment, die beiden Regimenter eines Armeekorps eine Infanterie-Brigade bilden. Wie die vierten Bataillone, so sollen auch die neuen Regimenter im Frieden mit zur Entlastung der alten dienen; bei einer Mobilmachung aber bilden sie nicht nur Stämme für Neuformationen, sondern fest gefügte Truppentheile, die zu jeder Verwendung im Felde brauchbar sind. Es sollen demgemäß errichtet werden 19 Infanterie-Brigadestäbe, 42 Infanterie-Regimentsstäbe und 86 Infanterie-Bataillone.

Für das Regiment bedeutet diese Neuformation: die schon erwähnte Abgabe der beiden Kompagnien des IV. Bataillons zur Bildung des 5. Garde-Regiments z. F. und eine Reihe von Personalveränderungen.

Schluß.

Die hiermit abgeschlossene Geschichte des Königin Elisabeth Garde-GrenadierRegiments Nr. 3 von 1859 bis 1896 gehört der Epoche der Gründung und des ersten Ausbaues unseres deutschen Kaiserreiches an. Jene Männer, die dieses große Lebenswerk unseres unvergeßlichen Heldenkaisers Wilhelm I. aufrichten halfen, ruhen zum größten Theil in kühler Erde. Ein neues Geschlecht ist erstanden, und neue Aufgaben harren der Lösung.

Festgefügt und wohlgerüstet stehen wir heute da. Was von Seiten des Staates geschehen konnte, um wohlvorbereitet zu sein, ist durchgeführt. Aber auch die Arbeit im Kleinen – die über fünfundzwanzigjährige hingebende Friedensthätigkeit des Regiments bei immer steigenden Anforderungen — wird sich belohnen. Wenn einst des Kaisers Majestät die Männer an die Gewehre ruft, dann wird auch der Einfluß und die Arbeit derjenigen, die vor uns in unserem Regiment thätig waren und vielleicht schon unter dem Rasen ruhen, mitwirken für die Waffenehre unserer Fahnen.

Wenn jene Zeit da ist, wo diese Summe von jahrelanger Arbeit und Aufopferung in kurzen Zeiträumen zur Entladung kommen wird, dann soll uns das Toben der Zukunftsschlacht an den Donner von Düppel, Königgrät, Amanvillers, Sedan und Paris erinnern. Dort wehten die Fahnen unseres tapferen Regiments.

Uns aber mahnen die Namen der gefallenen Helden, die an ehernen Tafeln am Regimentsdenkmal leuchten: „Seid furchtlos und treu, wie wir!"

*) Durch A. K. O. vom 14. August 1896 wurde der Gen. Lt. v. Goßler für den Gen. d. Jnf. v. Bronsart zum Kriegsminister ernannt.

Anlagen.

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