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Lubschau, Babiniz und in dritter Linie in Ludwigsthal und Psaar, bis die
Rinderpest dazu zwang, an Stelle des letteren Dorfes die nahe der Grenze gelegenen
Orte Glasowka, Helenenthal und Niewe zu belegen.

Anschließend sicherte das II. Bataillon
das II. Bataillon von Dembowagura bis
Staschowe (181⁄2 km). Nach einigen Abänderungen wurde Ortsunterkunft be-
zogen in Kallina, Hadra, Gr. Dronjowiz, Chwostek, Lissau, Kochano-
wit (Stab II.), Koschentin, Lubliniz (Regimentsstab).

Auf dem linken Flügel sicherte das I. Bataillon von Staschowe bis Kirocze (15 km). Ortsunterkunft wurde in vorderster Linie genommen in Zborowski, Bogdalla, Cziasnau, Ponoschau, Wendzin, Schierokau; in zweiter Linie in Kochczyk, Gliniz, Gr. Lagiewnik, Lubezko, Panowkau; Stab in Schierokau, später in Cziasnau.

Grenzsperre 1863.

Bei der Grenzbesetzung im Kreise Beuthen lag ein großer Theil der Rückblick auf die besetzten Ortschaften dicht an der Grenze, und auch auf den Zwischenstrecken waren kleinere Abtheilungen in Grenzpunkten untergebracht worden, so daß die Beobachtung des übersichtlichen Grenzgeländes dort durch Posten erfolgen konnte. Im Kreise Lubliniz dagegen lagen nur die Ortschaften im Abschnitte von Woischnik der Grenze nahe, alle übrigen aber entfernt, und zudem erschwerte dort dichter Wald die Uebersicht. Daher mußte man sich hier darauf beschränken, nur die belegten Ortschaften selbst durch Posten zu sichern. Zur Beobachtung des Grenzgeländes wurden kleinere oder größere Patrouillen vorgeschickt, lettere zum Theil von Offizieren geführt. Diese Patrouillen blieben oft lange Zeit unterwegs, kochten ab oder quartierten sich ein. Im Walde waren für sie an geeigneten Punkten Schutzdächer erbaut.

Wenn nun auch bei Tage die Kavallerie sich stark am Patrouillendienst betheiligte, so hatten doch die Mannschaften des Regiments bei den weiten Strecken bedeutende Anstrengungen auszuhalten und wurden dadurch wesentlich in ihrer Marschfähigkeit gefördert und abgehärtet.

Auf Antrag des Oberbefehlshabers, Generals v. Werder, wurde die Ablösung*) der an der russisch-polnischen Grenze stehenden Divisionen mit den zur Zeit die Garnisonbesagungen bildenden Truppen befohlen. Demzufolge wurde die 11. Infanterie-Division, zu der das Regiment Elisabeth gehörte, von der 12. Infanterie-Division abgelöst. Am 29. Juli erhielt das Regiment die Befehle für die bevorstehende Rückkehr. Am 10. August wurde das Füsilier-Bataillon, am 12. das II. und am 15. das I. durch Bataillone des 1. Oberschlesischen InfanterieRegiments Nr. 22 abgelöst. Die Bataillone marschirten nach den nächsten Eisenbahnstationen, von wo sie nach Breslau befördert wurden, und zwar das Füsilier-Bataillon am 12. August von Tworog, das II. Bataillon am 14. August von Zawadzki und das I. Bataillon am 17. August von Stanisch aus.

Sechs Monate hatte das Regiment außerhalb seiner Garnison zugebracht; aber auch jezt noch mußte es sich, wie die übrigen abgelösten Truppen, „sowohl

*) A. K. D. vom 17. Juli 1863.

Dienstliches und
Kameradschaft.

zum Grenzschutz, sowie zu sonstigen mit den Unruhen in Russisch-Polen im Zusammenhange stehenden Ereignissen noch ferner als verwendbar betrachten".*)

Der kommandirende General des VI. Armeekorps, v. Mutius, äußerte sich gelegentlich der Ablösung sehr anerkennend über das Regiment:

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Es gereicht mir zum Vergnügen, dem Regiment das Zeugniß geben zu können, daß es während der ganzen Zeit, wo es zur Grenzbesaßung gehörte, seine anerkannte Tüchtigkeit in jeder Beziehung bewährt hat."

Seine Majestät der König bezeugte später**) allen bei der Grenzbeseßung betheiligten Truppen Allerhöchstseine „ganze Zufriedenheit mit ihren Leistungen in einem oft sehr beschwerlichen und anstrengenden Dienste“.

Die Eindrücke des Jahres 1863 sind durch die darauf folgenden Kriegsjahre liches aus der fast verwischt worden. Dennoch aber war diese Zeit der Grenzbesetzung von Zeit der Grenz. hohem Werth für die kriegsmäßige Ausbildung des Regiments, das bald genug Gelegenheit erhalten sollte, das in dieser Zeit Erlernte unter schwierigeren Verhältnissen vor dem Feinde zu erproben.

sperre 1863.

Taktische Un. schauungen, Be

In jener Zeit der Grenzbesetzung konnte sich das Offizierkorps dem ruhigen Lebensgenuß eines geregelten Garnisonlebens allerdings nicht hingeben, sondern hatte bei den oft unzureichenden und häufig wechselnden Quartieren mancherlei Entbehrungen und Unbequemlichkeiten auf sich zu nehmen. Aber gerade hierdurch wurde der Mensch auf den Menschen angewiesen, und es entwickelte sich so ein warmes, kameradschaftliches Zusammenhalten des Offizierkorps. Ein Theilnehmer an jenem Zusammenleben berichtet hierüber: „Wo auch immer mehrere Offiziere gemeinschaftliches oder benachbartes Kantonnement hatten, da wurde auch sofort ein gemeinschaftlicher Versammlungsort aufgefunden, und jeder der Kameraden wird sich so manches vergnügten Abends erinnern, wo dann in heiterem Gesange ***) die Grenzerlebnisse verherrlicht wurden. Der Keller in Miechowit,) das Kantonnement Dombrowka mit der Opara-Mühle, der Aufenthalt in Woischnik und so manches Andere hatten reichen Stoff geboten."

Ehe zur Schilderung der kriegerischen Ereignisse des Jahres 1864 überwaffnung und gegangen wird, erscheint es angebracht, einen Blick auf die damaligen talGefechtsthätig tischen Anschauungen — auf die Bewaffnung und Fechtweise unserer Infanterie zu Beginn des zu werfen.

keit der Infanterie

Feldzuges 1864.

Für die Gefechtsthätigkeit der Infanterie war das Exerzir-Reglement vom 25. Februar 1847 noch vollkommen maßgebend. Nach Ansicht der meisten Taktiker der vierziger Jahre brachte der Stoß der Massen die Entscheidung in der Schlacht. Hierfür gab das Reglement den Bajonettangriff der Bataillonskolonnen. Die Angriffskolonne des Bataillons mit seinen vier aufgelösten Schützen

*) Wortlaut der A. K. D.

**) A. K. D. vom 2. Dezember 1865.

***) Siehe Liederbuch des Regiments: „Woischnik-Lied", Seite 7, Nr. 5.
†) Miechowig und Schomberg: „Das Capua der Füsiliere".

zügen war die übliche Form.*) Auf das Salvenfeuer entwickelter Bataillone legte das Reglement weniger Werth. Die Kompagnie kolonne hatte zwar in diesem Reglement zum ersten Mal Aufnahme gefunden, doch unterschätte man ihre große Bedeutung noch und bezweifelte ihre Stoßkraft gegen Infanterie und ihre Verwendbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Kavallerie. Man verwerthete sie meist nur bei den im Vortreffen verwendeten Bataillonen und griff im Haupttreffen nur da auf sie zurück, wo das Gelände der Bewegung großer Truppenmassen Schwierigkeiten in den Weg legte. Die dem Vortreffen in Kolonne folgenden Kompagnien wurden meist zu Halbbataillonen vereinigt. Die zerstreute Ordnung, das Schüßengefecht, sollte nur zur Einleitung und Vorbereitung des geschlossenen Angriffs dienen. Hinsichtlich der Schüßenentwickelung war möglichste Sparsamkeit anempfohlen. Das Reglement, dem im Laufe der Jahre eine Reihe von Nachträgen angefügt wurde, wirkte namentlich dadurch anregend, daß der Schießdienst in die Hand der Kompagniechefs gelegt wurde. Dies war der Anfang zu einer sorgfältigen Schießausbildung des einzelnen Mannes, zu der die preußische Armee im Gegensatz zu anderen Heeren durch Einführung des Zündnadelgewehrs dieses verfeinerten Kriegsinstruments sich gezwungen sah. Das Reglement gab außerdem einer Weiterentwickelung der bestehenden Formen Raum, da den Führern aller Grade ausdrücklich gestattet war, von den Vorschriften abzuweichen, sobald die Rücksichten auf den Feind oder das Gelände es erfordern sollten. So konnte unsere Infanterie mit den neuen Anforderungen der Zeit auch dann noch fortschreiten, als das maßgebende Reglement **) von den bestehenden Verhältnissen bereits überholt war.

Die Waffe unserer Infanterie war 1863 das mit dem Bajonett versehene Zündnadelgewehr, dessen Einführung König Wilhelm I. seiner Zeit als Prinz von Preußen durchgesezt hatte. Bei einer ziemlich gekrümmten Flugbahn besaß dieses Gewehr eine gute Trefffähigkeit und eine Tragweite von 800 m. Die große Ueberlegenheit des Zündnadelgewehrs lag in seiner Eigenschaft als Hinterlader, der in allen Körperlagen verwendbar war und durch die Schnelligkeit seines Feuers unserer Infanterie ein bedeutendes Uebergewicht gegen einen mit Vorderladern bewaffneten Gegner geben mußte. Diese Thatsache sollte schon das Jahr 1864 bestätigen. Wenn troß dieser Erfahrungen der Feldmarschall-Lieutenant Benedek noch 1866 in einem Aufruf an das österreichische Heer von uns sagte: „Der Feind prahlt mit seinem schnelleren Kleingewehrfeuer. Wir aber werden ihm wahrscheinlich dazu keine Zeit lassen, sondern ungesäumt ihm mit Bajonett und Kolben auf den Leib gehen“, so sollte sich dieser verhängnißvolle Irrthum auf den Schlachtfeldern Böhmens an den Desterreichern bitter rächen.

Die Einführung des Zündnadelgewehrs fand anfangs im preußischen Heere großen Widerstand. Vorkämpfer für dasselbe waren Hauptmann Priem,

*) Dieselbe bildete auch noch in den achtziger Jahren einen Gegenstand eifriger Uebung auf unseren Exerzirplägen.

**) Das Reglement vom 25. Februar 1847 wurde erst im Jahre 1888 aufgegeben und durch das Reglement vom 1. September 1888 erseßt, war aber zu diesem Zeitpunkt durch zusägliche Bestimmungen fast ganz unkenntlich geworden.

v. Wigleben und Generallieutenant Peucker. Dagegen wurde angeführt, das Gewehr sei „zu subtil“, was nicht ganz bestritten werden kann. Die Zündnadeln verbogen sich häufig. Es ist erstaunlich, daß die Waffe sich als kriegsbrauchbar erwies. Ferner warnte man vor der Gefahr des Verschießens: der Munitionsersatz sei gefährdet; der Feind könne unsere Munitionsfabriken nehmen. Das Schießen im Liegen sei sehr gefährlich, da der liegende Schüße in ganzer Länge beschießbar wäre. Die Fortschritte der gezogenen Vorderlader in Frankreich stellten ferner die Einführung des Zündnadelgewehrs sehr in Frage. Noch 1842 fand ein Vergleichsschießen statt. Generallieutenant Peucker entschied sich für das Zündnadelgewehr. Andere Stimmen empfahlen dagegen das Minié-Gewehr, das sich im Krimkriege bewährt zu haben schien. Ein großer Theil der Generalität war gegen das Zündnadelgewehr. Man hielt sich an einen Ausspruch des Zaren Nikolaus I., der nach einem Probeschießen auf den Schießständen in der Hasenheide bei Berlin von dem ihm soeben vorgeführten Zündnadelgewehr gesagt hatte: Das ist eine militärische Spielerei, aber keine Waffe!" — Angesichts dieser verschiedenen Anschauungen und Bestrebungen bedurfte es der ganzen Willenskraft und Beharrlichkeit des Prinzen von Preußen, um schließlich das Zündnadelgewehr zur allgemeinen Einführung zu bringen. Die Erfolge von drei Feldzügen haben später gezeigt, daß die Erfindung des Zündnadelgewehrs ein großes Glück für die preußische Armee war, daß leztere sich aber auch dieses Geschenkes würdig erwiesen hat durch treue und sorgfältige Arbeit im Gebrauch und der Ausnuzung dieser Waffe.

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Die ersten Zündnadelgewehre waren 1848 ausgegeben worden, aber erst 1858 rüstete man die gesammte preußische Infanterie mit dieser Waffe aus. Während der Mobilmachung von 1859 war indessen diese Bewaffnung noch nicht überall durchgeführt, vor Allem hatte man noch nicht die gesammte erforderliche Kriegschargirung*) fertigstellen können. Zunächst gab es keine Schießvorschrift und keine Anweisungen für die Behandlung und den taktischen Gebrauch des Gewehrs. Erst 1853 (A. K. O. vom 15. November) wurden die Grundsäge für das Gefecht der mit dem Zündnadelgewehr ausgerüsteten Bataillone“ aufgestellt. Eine A. K. O. vom 5. Oktober 1854 übertrug obige Vorschrift auf die gesammte Infanterie und eine weitere vom 1. November 1855 brachte diesbezügliche nähere Ausführungen durch Genehmigung einer vom Prinzen von Preußen selbst entworfenen Vorschrift. In dieser wurde u. A. behufs besserer Feuerleitung zum ersten Male die Eintheilung in Gruppen befohlen.

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Die Erfahrungen des Krimkrieges, besonders aber diejenigen des Feldzuges von 1859, hatten deutlich auf die Ueberlegenheit gut geführter, mit Präcisions= gewehren bewaffneter Schüßenschwärme hingewiesen. Der Schwarm hatte sich gegen die geschlossenen Massen überlegen gezeigt: durch die größere Selbstthätigkeit, die bessere Ausnutzung des Gewehres und die geschicktere Benutzung des Geländes.

*) Erst eine kriegsministerielle Verordnung vom 18. März 1860 machte bekannt, daß die für die Kriegschargirung erforderliche Zündnadelmunition fertiggestellt und deshalb die Ausbildung der Landwehrmannschaften mit dem gezogenen Infanteriegewehr M/39 aufzugeben sei.

In dem preußischen Heere folgte man mit offenen Augen allen diesen Erscheinungen, und schon verlangten gewichtige Stimmen die Abänderung der bestehenden Vorschriften. Einen besonders hervorragenden Einfluß auf die Ausbildung unserer Infanterie gewann der Prinz Friedrich Karl, der später auch unser Regiment gegen Dänemark und Frankreich zum Siege führen sollte. Weit vorausschauend, forderte er schon 1849 von der Infanterie: richtiges Entfernungsschäßen, Anwendung schnelleren Feuers und Feuerleitung. Zur Ausnußung der Feuerkraft empfahl er die Kompagnie kolonne. 1856 betonte er die Nothwendigkeit, in der zerstreuten Fechtart zu kämpfen, und befürwortete die Vernichtung des Gegners durch Abgabe von Massenfeuer, Grundsäge, die erst in neuester Zeit überall zur Anerkennung gekommen sind. Von großer Bedeutung wurde seine 1860 durch Vertrauensbruch veröffentlichte Denkschrift: „Ueber die Kampfweise der Franzosen." Hier führte der Prinz aus, in welcher Weise dereinst das preußische Heer seinem alten Erbfeinde, den Franzosen, entgegenzutreten hätte.

Abschließend wurden alle diese Bestrebungen, Erfahrungen und Anregungen zusammengefaßt durch die Allerhöchsten Verordnungen über die größeren Truppenübungen vom 29. Juni 1861. Diese Vorschrift bildete fernerhin die Grundlage für die Kriegsausbildung und für die Neubelebung eines sachgemäßen Felddienstes im Heere. Sie betonte die Wichtigkeit der Kompagnie kolonne als das brauchbarste Mittel zur Ausnutzung der Ueberlegenheit des Zündnadelgewehrs. Die Schüßenentwickelung solle sparsam sein. Mit den Kräften müsse man haushalten und dies durch Gliederung nach der Tiefe erreichen. Die schließlich zur Entscheidung heranzuführenden Reserven sollten ihren Angriff durch Salvenfeuer vorbereiten.

Noch aber waren die neuen Grundsätze schon in Rücksicht auf das z. Z.*) geltende Reglement von 1847 - nicht überall zur Geltung gekommen. Man befand sich gegen Ende des Jahres 1863 noch im Uebergang von der veralteten Fechtweise der Freiheitskriege zu den neuen Formen der zerstreuten Ordnung. Die preußische Infanterie war sich wohl des Werthes und der Ueberlegenheit des Zündnadelgewehrs über den Vorderlader schon bewußt, aber noch drei Feldzüge mußten geführt werden, um dem Hauptgrundsatz des heutigen Infanteriegefechts allgemeine Geltung zu verschaffen, nämlich: den Schüßenschwarm als die Hauptkampfform anzuwenden und durch Herbeiführung der Feuerüberlegenheit eines massenhaft abgegebenen Schüßenfeuers die Entscheidung zu erzwingen.

*) Vergl. Seite 25, zweite Anmerkung.

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