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So erhielt unser Regiment seinen stolzen Namen „Königin Elisabeth “ in ernster, sorgenvoller Zeit*) als einen bemerkenswerthen Willensakt seines Königs. Wer wollte es nun wagen, Regimenter aufzulösen, die einen Königlichen Namen an ihrer Spize führten?

Mit Stolz und Freude erfüllte die Allerhöchste Gnade das Regiment. Es wurde für würdig erachtet, den Namen der Königin Elisabeth, der Gattin des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm IV. Majestät, zu führen. Eine große Ehrenschuld übernahm unser junges Regiment mit dieser Auszeichnung. Es galt, sich ihrer würdig zu erweisen. Noch lag zwar die Zukunft düster vor Allen, und Uneinigkeit herrschte rings im Lande. Aber in der Armee war man sich des bedeutenden Zuwachses an Kraft schon bewußt. Man ahnte, daß die Zeit des langen Friedens vorüber sei, und daß das neu geschmiedete Schwert erprobt werden würde. Ein heißes Verlangen durchglühte**) Alle, einzustehen für König und Vaterland bis zum letzten Blutstropfen.

Und als die Zeiten kamen, wo des greisen Königs Majestät sein Volk unter die Waffen rief, da durfte auch unser Regiment seine Ehrenschuld einlösen. Rein und makellos ging der Name Königin Elisabeth hervor aus den ge= waltigen Kämpfen Wilhelms I. — eine Mahnung für das junge Geschlecht vorwärts zu schreiten auf dem Pfade der Ehre gleich den Vätern.

Einheitliche

Uniformirung

Von jenem 18. Oktober 1861 an fühlte sich unser Offizierkorps als ein Ganzes. Fortan war die neue Schulterzier, das E mit der Königskrone, das des Regiments. gemeinsame Abzeichen des Regiments. Mit ihm verschwanden***) die Verschiedenheiten, die im Offizierkorps infolge der früheren Regimentsangehörigkeit seiner Mitglieder noch vorhanden waren. „Wohl hatten die Betheiligten den Namenszug des alten Regiments gern getragen und werden dem Regiment Alexander immer das Gefühl dankbarer Anhänglichkeit bewahren, aber dennoch freuten wir uns des gemeinsamen neuen Zeichens, in dem das Offizierkorps des Regiments Elisabeth in inniger Kameradschaft sich vereinigt fühlt."

*) Die Spannung, die infolge des Verfassungsstreites das ganze öffentliche Leben und fast alle Berufsklassen beengte, war eine außerordentliche. Am meisten mußte sie auf den Offizier, den Träger des monarchischen Gedankens, zurückwirken. Bezeichnend hierfür ist ein Gedicht, das der Major v. Zychlinski dem Andenken eines verstorbenen Kameraden (Hauptm. Wilhelm v. Salpius, gest. 5. Oktober 1862) widmete. Major v. 3., eine der schwungvollsten Seelen, die je unserem Offizierkorps angehört haben, schloß das betreffende Gedicht mit den Worten:

„In dieser Zeit, da wir der Pflichten schwerste danklos erfüllten, lieblos selbst verhöhnt, Ist in den Tod gegangen er, der Erste, der mit dem trüben Schicksal sich versöhnt. Tod auf dem Schlachtfeld! Lohn, der du der hehrste für alle Mühen bist! Wann wird gekrönt durch dich einst werden unser thatlos Schaffen, die schwerste Friedensarbeit unter Waffen?"

**) Siehe: „Liederbuch des Regiments", Berlin, 1895, E. S. Mittler & Sohn, Lied 2 bis 4.

***) A. K. D. vom 28. November 1861.

Rekruteneinstel

lung am 4. No

Am 4. November 1861 erhielt das Regiment wiederum Rekruten und vember 1861. dadurch die volle Friedensstärke von 534 Köpfen das Bataillon, einschließlich 16 Handwerker. Zur Erreichung der vollen Kriegsstärke mußte indessen noch auf die Reserven der anderen Gardetruppen zurückgegriffen werden.

Bildung der dem
Regiment zu
getheilten
Festungs

Reserve Ubthei

1861.

Im Juli 1861 wurde das Regiment in Breslau durch den kommandirenden General des Gardekorps, den Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, besichtigt. Im November desselben Jahres gab eine Füsilier-Kompagnie die Ehrenwache, als Seine Majestät der König Breslau besuchte. Ein zusammengeseztes Bataillon des Regiments machte die Feier der Enthüllung des Denkmals Friedrich Wilhelms III. und die anschließende Parade vor Seiner Majestät mit.

Es sei noch erwähnt, daß dem Regiment im Jahre 1861 eine FestungsReseveabtheilung in Breslau unterstellt wurde. Auf Grund Allerhöchster Bestimmung wurden durch kriegsministerielle Verfügung vom 27. Juli 1861 die lung im Juli bisher den Provinzial-Armeekorps unterstellten Festungs-Reserveabtheilungen, welche die in der 2. Klasse des Soldatenstandes befindlichen Mannschaften der Garde und der Jäger enthielten, aufgelöst. An die Stelle derselben traten besondere derartige Abtheilungen, die den „Provinzial-Garde-Infanterie-Regimentern" unterstellt wurden. In die dem Regiment zugewiesene Abtheilung waren diejenigen Mannschaften der Garde einzustellen, die aus den Ersaßbezirken des V. und VI. Armeekorps ausgehoben und mit Versetzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes bestraft worden waren.

Die Uniform dieser Leute bestand aus Waffenrock, Helm ohne Gardeabzeichen und gelben Achselklappen ohne Namenszug. Ausgerüstet wurden die aus Infanterietruppentheilen stammenden Leute mit dem Zündnadelgewehr, die übrigen mit dem glatten Infanteriegewehr M/39 und sämmtliche Mannschaften mit dem Infanterieseitengewehr.

Die Leute sollten hauptsächlich mit Arbeitsdienst beschäftigt werden, doch hatten auch Exerzir- und für die Infanteristen Schießzübungen stattzufinden. Im Wachtdienst durften die Leute nicht verwendet werden. Die Abtheilung war für sich geschlossen, wurde durch einen vom Regiment kommandirten Offizier und einige Unteroffiziere befehligt und zählte bei wechselnder Stärke im Durchschnitt etwa 30 Mann.

Wenn dem Regiment hierdurch auch eine Belastung auferlegt wurde, so fand es doch andererseits Unterstützung im Arbeitsdienst. Einen durchaus nicht wünschenswerthen Zuwachs aber erhielt das Regiment dadurch, daß sämmtliche der Infanterie angehörigen Leute nach ihrer Rehabilitirung demselben einverleibt wurden. Die Leute der berittenen Waffen gelangten zur Einstellung in die ProvinzialArmeekorps.

Bei Mobilmachungen wurde die Abtheilung dem Ersag-Bataillon unterstellt, da nach den Bestimmungen die Linientruppen der Garde auch nach erfolgter Mobilmachung keine Leute der 2. Klasse in Reih und Glied haben dürfen.

Als im Jahre 1866 unser Regiment zur Besaßung nach Dresden kam, verfügte das Kriegsministerium die Ueberführung der Festungs-Reserveabtheilung nach Spandau und unterstellte dieselbe dem 4. Garde-Regiment zu Fuß. Als dieses später nach Berlin übersiedelte, ging die Abtheilung an das Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4 über.

Im Oktober 1868 wurde Allerhöchst bestimmt, daß die Mannschaften der Festungs-Reserveabtheilung nach erfolgter Rehabilitirung stets wieder in die Truppentheile des Gardekorps einzustellen seien, denen sie vor ihrer Versehung in die 2. Klasse angehört hatten.

Das Jahr 1862 verlief für das Regiment ohne bemerkenswerthe Ereignisse und war der Ausbildung der Truppen gewidmet.

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Politische Ver. anlassung zur Grenzbesetzung 1863.

Allgemeines

über die Grenz. besetzung 1863.

Zweiter Abschnitt.

Grenzbelekung gegen Polen 1863.*)

m 23. September 1862 fand im Schlosse zu Babelsberg bei Potsdam jene denkwürdige Aussprache zwischen König Wilhelm I. und Bismarck statt, derzufolge dieser das Jahrhundert überragende Staatsmann mit der Leitung der preußischen Politik betraut wurde. Bismarck suchte zunächst eine Verständigung mit Rußland herbeizuführen, ehe er an die Lösung der inneren deutschen Wirren, an die unabweisbare Auseinandersetzung mit Desterreich ging. Die Gelegenheit hierzu brachte das Jahr 1863.

Im Anfang dieses Jahres war in Russisch-Polen ein Aufstand gegen die russische Herrschaft ausgebrochen, wie solche schon die Jahre 1830, 1846 und 1848 gebracht hatten. Während die übrigen europäischen Mächte unverhohlen für die Polen Partei nahmen, stellte sich Preußen auf die Seite Rußlands. Schon die Rücksicht auf die eigene Sicherheit mußte Preußen veranlassen, seine Grenzen gegen den im benachbarten Polen tobenden Aufstand zu sichern. Hierzu kam im Sommer 1863 noch die Nothwendigkeit der Grenzabsperrung gegen die in Polen ausgebrochene Viehseuche.

So wurde bereits im Anfang Februar 1863 eine Grenzbesetzung im großen Maßstabe angeordnet, und der General v. Werder zum Oberbefehlshaber**) der hierzu bestimmten Armeekorps, des I., II., V. und VI., ernannt.

Demnächst erfolgten genauere Verfügungen. ***) Hiernach wurden die Jägerund Infanterie-Bataillone beim I. und VI. Armeekorps und der 4. InfanterieDivision auf je 1002 Köpfe (einschl. der Rekruten) verstärkt, beim V. Armeekorps

*) Siehe: Karte von Mitteleuropa (Reymann) im Maßstabe 1:200 000 der Königl. Preuß. Landesaufnahme. Sektionen: Kreuzburg i. Schles., Gleiwiß, Seversh (Siewierz). **) A. K. D. vom 3. Februar 1863.

***) A. K. D. vom 9. Februar 1863 nebst Ausführungsbestimmungen des Kriegsministeriums.

aber zunächst*) nur die Regimenter Nr. 18, 19 und 59. Das InfanterieRegiment Nr. 58 hatte an Stelle der aus Breslau ausrückenden Truppen der 11. Division als Besaßung dorthin zu marschiren. Die Kavallerie-Regimenter des I. und VI. Armeekorps und der 4. Division, die Artillerie-Brigaden Nr. 1, 2 und 6 sollten möglichst stark ausrücken, mußten sich aber auf die ihnen zur Verfügung stehenden eigenen Pferde beschränken. Von den genannten Armeekorps hatten sich marschfertig zu machen: die 1., 4. und 11. Division. Nach Einfleidung der Reserven sollten diese abrücken:

die 1. Division in die Gegend von Neidenburg,

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Ausreichende Besatzungen verblieben in den Festungen Königsberg, Löten, Pillau und Colberg. Jede Division erhielt 4 Fuß-Batterien und 1 reitende zu je 4 Geschützen. Für Leztere war an Munition so viel mitzunehmen, wie man in den Prozen und in etwa außerdem verfügbaren Munitionswagen unterbringen konnte. In allen Standorten wurden Kommandos von möglichst geringer Stärke zur Ausbildung der Rekruten und jungen Remonten zurückgelassen.

Vorstehende Ordre hatte auch auf das Regiment Elisabeth**) und das 3. Garde-Regiment zu Fuß (Danzig) Bezug. Das Regiment Elisabeth wurde der bei Gleiwiß zu versammelnden 11. Division und von dieser der 21. InfanterieBrigade unterstellt.***) In allen übrigen Beziehungen blieb für das Regiment das bisherige Verhältniß zum Gardekorps bestehen.

Die Stärkenachweisung des Regiments Elisabeth zeigte:

eine Sollstärke von:

57 Offizieren

160 Unteroffizieren

61 Spielleuten

1392 Gemeinen

Zusammen 1670 Köpfe

Iststärke von:
51 Offizieren
129 Unteroffizieren

41 Spielleuten

1505 Gemeinen

1726 Köpfe.

Wie vorher) erwähnt, mußte das Regiment zur Herstellung der Kriegsstärke noch auf die Reserven der übrigen Garde-Infanterie zurückgreifen. Von diesen waren nach Abzug von 10 vom Hundert verfügbar bei dem

*) Eine A. K. D. vom 13. Februar 1863 bestimmte später, daß vom V. Armeekorps sämmtliche Infanterietruppentheile, ausschl. Jäger-Bataillone, ihre Reserven einziehen, die Drag. Regtr. 2 und 5, die Ulan. Regtr. 3 und 11 sich marschbereit machen sollten. Ferner hatte sich das 4. Garde-Regt. z. F. auf den Friedensetat der alten Garde-Regimenter zu sehen.

**) Mittheilung des Kriegsministeriums vom 11. Februar 1863.

***) Befehl des Oberkommandos (General v. Werder) vom 13. Februar 1863.

Befehl der 11. Jnf. Div. vom 16. Februar 1863.

†) Siehe S. 14, erster Absah von oben.

v. Altrock, Geschichte des Königin Elisabeth Garde-Gren. Regts. Nr. 3.

2

Vorbereitungen

des Regiments

für die Grenz besetzung 1863.

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