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Bildung des 1. fombinirten

Gren. Regts. am

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II.

Das 1. kombinirte Grenadier-Regiment.

Auf Grund der A. K. O. vom 5. Mai 1860 fand die völlige Loslösung des Regiments von der Landwehr statt. Das Regiment erhielt den Namen: 5. mai 1860. 1. kombinirtes Grenadier-Regiment", das III. Bataillon die Bezeichnung: „Füsilier-Bataillon". Als Standort aller drei Bataillone wurde Breslau bestimmt, woselbst das Füsilier-Bataillon aus Polnisch-Lissa am 31. Mai 1860, das I. Bataillon aus Görlig am 3. Juni 1860 eintrafen. Die Fahnen verblieben den Garde-Landwehr-Bataillonen, dagegen wurden Dienstsiegel und Stempel der Landwehr bis auf Weiteres fortgeführt. Jedes Bataillon erhielt außerdem vier Portepeefähnrichs-Stellen zugewiesen. Wenn auch das Offizierkorps*) in Bezug auf die Beförderung erst durch A. K. D. vom 23. Februar 1861 als geschlossenes Ganzes erklärt worden ist, so wurde es doch schon jezt neu gebildet. Ausgleichungen mit dem Offizierkorps des Alexander-Regiments blieben aber noch bis 23. Februar 1861 vorbehalten, da nach der A. K. O. vom 2. Juni 1860 „die Offiziere der beiden korrespondirenden Regimenter, die bisher ein Offizierkorps bildeten, in Bezug auf Beförderung und Gehaltsascension nach den Patenten unter sich rangiren sollten".

Stiftungstag am

4. Juli 1860.

Das Regiment

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III.

Das 3. Garde-Grenadier-Regiment und das
3. Garde-Grenadier-Regiment Königin Elisabeth
bis Ende 1862.

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Durch A. K. D. vom 4. Juli 1860 erhielt das Regiment den Namen: 3. Garde Grenadier Regiment". Dieser Tag ist zufolge der Allerhöchsten erhält den Na. Willensäußerung**) vom 18. Februar 1885 als „Stiftungstag" des Regiments anzusehen. Das Regiment erhielt nunmehr eigene Dienstsiegel und Stempel und anstatt der bisherigen weißen, gelbe“ Achselklappen. Offiziere und Unteroffiziere waren in dieser Zeit durch den Dienst sehr in Anspruch genommen, da das Regiment sich fast nur aus Mannschaften zusammensetzte, die erst ein Jahr dienten.

men: 3. Garde. Grenadier. Regiment".

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*) Siehe Offizier-Stammliste des Regiments unter „Ranglisten": Juli 1860 (Seite 207). Von den dort genannten und durch A. K. D. vom 1. Juli 1860 in das 1. kombinirte Grenadier-Regiment verseßten Offizieren blieben vorläufig noch beim Alexander-Regiment kommandirt: die Pr. Lts. v. d. Lochau, v. Brandenstein, v. Thümmel, v. Altrock und die Sek. Lts. v. Wolff, v. Horn und Frhr. v. Ende.

**) Siehe Seite 3, Anmerkung.

1860.

Wegen der Schwäche der Bataillone konnten dieselben zur Herbstübung 1860 Herbstübungen nicht als taktisch selbständige Truppenkörper ausrücken. Das I. und Füsilier-Bataillon nahmen daher, zu einem Bataillon formirt, im Verbande der 11. Division an deren Manövern in der Gegend von Trebniß in Schlesien Theil, während das II. Bataillon als Wachtkommando in Breslau verblieb.

Nach Beendigung der Herbstübungen 1860 erhielt das Regiment Rekruten. Bis zum Jahre 1870 wurden dieselben ausschließlich von den Provinzen Schlesien und Posen gestellt. Die im Jahre 1859 vom Ersatz-Bataillon überwiesenen Rekruten find dagegen, wie sämmtliche Jahrgänge vom Jahre 1871 an, aus der ganzen Monarchie ausgehoben worden. Die drei Bataillone erreichten hierdurch eine Etatsstärke von je 1 Kommandeur, 2 Hauptleuten 1. Klasse, 2 Hauptleuten 2. Klasse, 4 Premierlieutenants, 9 Sekondlieutenants, (einschließlich 1 Adjutant), 1 Stabs-, 1 Assistenzarzt, 1 Zahlmeister, 4 Feldwebeln, 4 Portepeefähnrichen, 8 Sergeanten 1. Klasse, 8 Sergeanten 2. Klasse, 12 Unteroffizieren 1. Klasse, 12 Unteroffizieren 2. Klasse, 5 Unteroffizieren 3. Klasse, 1 Bataillonstambour, 48 Gefreiten, 280 Gemeinen, 1 Büchsenmacher, 16 Handwerkern.

Rekrutirung.

Einwirkung Sr. K. H. des Prinzregenten

dung der Armee.

Die neue Schöpfung die Heeresreform war nunmehr beendet. Die neuen Regimenter standen unter dem Gewehr, und Seine Königliche Hoheit der Brinzregent konnte Allerhöchst Seine Anerkennung hierüber der Armee zum Aus- auf die Neubil. druck bringen, nachdem Er „in den durchreisten Landestheilen eine ansehnliche Anzahl der Truppen aller Waffen zu besichtigen Gelegenheit gehabt hatte". Diese Anerkennung konnte das Regiment auch mit Recht auf sich beziehen, da Seine Königliche Hoheit bei Allerhöchst Seiner Anwesenheit in Breslau im Oktober 1859 auch das diesseitige II. Bataillon persönlich besichtigt hatte.*) Wenn Seine Königliche Hoheit es jetzt aussprach: „Ich weiß, die neue Formation wird den Geist der Armee, wie er seit Jahrhunderten in derselben waltet, stärken und fördern", so kann das Regiment sich ohne Ueberhebung sagen, es habe das Erbtheil dieses Geistes in der Mobilmachung von 1859, dieser wichtigen Lehrzeit unserer Armee, angetreten. In diesem Geiste sind die ersten Rekruten des Regiments ausgebildet worden, getreu den denkwürdigen Worten Seiner Königlichen Hoheit des Brinzregenten, der in Seiner Ordre vom 16. Dezember 1858 die Erziehung von Individualitäten, von Charakteren, die Erzeugung der Selbständigkeit und der Lust und Liebe zum Dienst als Hauptpunkte der militärischen Erziehung hinstellte, der warnte vor einem zu frühen Eingreifen des Vorgesetzten in den Wirkungskreis des Untergebenen, vor unnöthiger Beschränkung des Letteren; der in Allerhöchstseiner Ordre vom 7. Mai 1859 forderte, daß bei den Uebungen der Truppen vornehmlich ter Kriegszweck im Auge behalten, jede Zeitverwendung auf Nebendinge aber sorgfältig vermieden werden sollte, und der schließlich in der Allerhöchsten Ordre vom 19. Juni 1860 erneut aussprach: „Alle Uebungen müssen auf die Erfordernisse les Krieges gerichtet werden, sie müssen die individuelle Thätigkeit der Offiziere und Mannschaften sichern und den Eigenthümlichkeiten unserer Bewaffnung angemessen sein."

*) Siehe Seite 7.

Fahnen. verleihung.

Einweihung der

Fahnen am 17.,

Am 2. Januar 1861 starb Seine Majestät König Friedrich Wilhelm IV.

Ein bedeutungsvoller Gnadenbeweis des Allerhöchsten Kriegsherrn sollte dem Regiment bald durch die Verleihung von Fahnen zu Theil werden. In den A. K. O. vom 15. Oktober und 27. November 1860 war die diesbezügliche Allerhöchste Absicht kund gethan worden. Zufolge der A. K. O. vom 29. November 1860 sollte die Nagelung dieser Fahnen am 17. Januar 1861 im Königlichen Schloffe, die Einweihung derselben aber am 18. Januar vor dem Denkmal Friedrichs des Großen in Berlin stattfinden.

Zu der Feier in Berlin waren vom Regiment der Regimentskommandeur, 18. Jan. 1861. die Aeltesten der Chargen und eine Abordnung *) zugegen. Die Theilnehmer durften am 17. Januar im Königlichen Schloß die Nägel in die Fahnen einschlagen mit demselben Hammer, den der Allerhöchste Kriegsherr geführt hatte.

Die Einweihung der Fahnen am 18. Januar 1861 gestaltete sich zu einem Schauspiel von überwältigender Wirkung. 142 Fahnen und Standarten sollten geweiht und ihren Truppentheilen übergeben werden! Diese Feier fand statt vor dem Standbild Friedrichs II., jenes großen Preußenkönigs, der als erster Kriegsheld seiner Zeit Preußens Großmachtstellung begründete. Der Raum zwischen der Friedrichstraße und dem Dom war eingenommen von Truppen und Abordnungen der militärischen Institute. Vor dem Denkmal Friedrichs des Großen stand ein Altar. Zu beiden Seiten und hinter demselben hielten die Abordnungen derjenigen Truppen, die ihre Fahnen empfangen sollten. Die Mitte der Straße ,,Unter den Linden" war freigelassen, ihre beiden Seiten aber von Truppen und Zuschauern besett. Um 12 Uhr mittags trat Seine Majestät der König, ge= folgt von den Prinzen des Königlichen Hauses, den fremden Fürstlichkeiten und der gesammten Generalität aus dem Palais und empfing den Frontrapport Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen, Höchstwelcher die ganze Aufstellung kommandirte. Von brausendem Hurrah begleitet, schritt der Allerhöchste Kriegsherr die Front der Truppen ab und begab sich zurück zum Altar. Gegenüber am alten Königsschloß standen die neuen Fahnen und Standarten und zwar: im ersten Gliede 46 Fahnen, davon 14 Gardefahnen, 10 Standarten, 8 Fahnen der Füsilier-Regimenter, 6 Fahnen der Jäger- und 8 Fahnen der Pionier-Bataillone; im zweiten Gliede: 48 Fahnen für die Infanterie-Regimenter Nr. 41 bis 56; im dritten Gliede: 48 Fahnen für die Infanterie-Regimenter Nr. 57 bis 72.

Nun folgte der Vormarsch dieser 142 Fahnen, begleitet von der Leib-Kompagnie des 1. Garde-Regiments 3. F., „unter rauschender Musik es war der Yorcksche Marsch, der so oft zum Siege geführt hatte — über die ganze Ausdehnung des Plates: ein Schauspiel, das sich in seiner Ungewöhnlichkeit und Großartigkeit nur schwer beschreiben läßt. Es war ein Wogen und Wehen der Fahnen, ein so bewußter, kerniger Schritt der Fahnenträger und Grenadiere, eine so berauschende Musik, ein

*) Oberstlt. v. Winterfeld, Hptm. v. Schildt, Pr. Lt. v. Knobelsdorff, Sek. Lt. v. Hackewig, Feldm. Müller 1. Komp., Serg. Pug vom Füs. Bat., Unteroff. Groll vom II. Bat., die Gefr. Winter, Riemer, Leeh vom I., II. und Füs. Bat. Außerdem nahmen Theil die nach Berlin beurlaubten Offiziere: Maj. v. Zychlinski und Sek. Lt. v. Wedelstaedt.

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Hurrahrufen der Menge, ein Hüteschwenken und Bewegen der Massen, daß die
Beschreibung es sich versagen muß, auch nur ein annäherndes Bild geben zu wollen.
Es war: >als wolle das Heer noch ein Heer gebären!«

Auf 50 Schritt vor dem Altar angekommen, machten die Fahnen Halt und stellten sich in einem gegen den Altar zu offenen Viereck auf. Jeder Kommandeur trat vor seine Fahne und die übrigen Theilnehmer der Abordnungen hinter dieselbe. Die Truppen massirten sich hinter diesem Viereck. Der Hofprediger Thielen hielt die Rede. Nach den Weihworten ergriffen die Offiziere die Fahnen und senkten sie. Seine Majestät der König entblößte das Haupt. Auf das Abschlagen der Tambours und das Abblasen der Trompeter öffnete sich das Viereck; die Truppen nahmen ihre alte Aufstellung wieder ein, und die Fahnen der anwesenden Truppentheile traten zu diesen. Nach einem Vorbeimarsch der Truppen vor Seiner Majestät in Richtung auf das Denkmal wurden die Gardefahnen und Standarten zum ersten Male in das Palais Seiner Majestät des Königs Wilhelm I. abgebracht, wo sie in einem Zimmer des Erdgeschosses Aufnahme fanden.

Noch Jahrzehnte hindurch wurden von dort diese Fahnen durch die Truppen mit klingendem Spiel abgeholt und wieder abgebracht. Meist blickte dann der greise Kriegsherr aus dem historisch gewordenen Eckfenster mit prüfenden Augen auf seine Truppen und deren Feldzeichen. Da aber standen diese Fahnen vor ihm als Zeugen gewaltiger, blutiger Kämpfe, als stolze Zeichen deutscher Wehrhaftigkeit, als Kleinodien des deutschen Kaiserreiches!

Den Schluß der Feierlichkeit am 18. Januar 1861 bildete das Abbringen von 135 Fahnen in das Zeughaus, die heutige Ruhmeshalle, von wo sie den Abordnungen der Truppentheile mitgegeben wurden.

Regiment am

Am 24. Januar 1861, dem Geburtstage Friedrichs des Großen, übergab Uebergabe der der Regimentskommandeur in Breslau dem Regiment seine Fahnen mit fol- Fahnen an das gender Ansprache: „Garde-Grenadiere! Füsiliere! die Gnade Seiner Majestät 24. Januar 1861. des Königs hat unserem jungen Regiment diese Fahnen verliehen, obgleich bisher junge Truppen sich ihre Feldzeichen auf dem Schlachtfelde oder durch treue Dienste während eines längeren Bestehens verdienen mußten. Diese Fahnen haben in diesen Tagen eine doppelte Weihe empfangen. Die Hand Seiner Majestät des königs hat auf ihnen geruht, dies ihre erste Weihe; die zweite Weihe sprach der Segen der Kirche! Kameraden! Wir empfangen diese Fahnen rein und makellos. Bon heute ab sind wir für den guten Ruf dieser Feldzeichen mit unserer Ehre verantwortlich! Kameraden! Laßt uns geloben, daß wir im Frieden diesen Fahnen. in Treue und Gehorsam folgen, daß in der Schlacht diese Feldzeichen mit Gott für König und Vaterland unter preußischem Hurrah uns nur zum Siege oder Tode führen!"

Unter dem Schmettern des Präsentirmarsches traten die Fahnen zum ersten Mal an ihre Pläge. Der Regimentskommandeur fuhr fort: „Zum ersten Male wehen unsere jungen Fahnen über unseren Bajonetten! Unser erstes Hurrah unter unieren Fahnen gilt dem ersten preußischen Soldaten, unserm Könige und Kriegsherra! Seine Majestät König Wilhelm Hurrah!"

Herbstübungen 1861.

Vollendung der
Heeresreform.

Ihre Majestät die Königin

Bei dem folgenden Festmahle des Offizierkorps galt das erste Glas dem Königlichen Kriegsherrn, das zweite dem Stamm-Regiment Kaiser Alexander.

Am Abend des 24. Januar fanden in den mit Transparenten geschmückten Kasernen Festlichkeiten für die Mannschaften statt.

Für die Herbstübungen 1861 wurde das Regiment wiederum der 11. Division zugetheilt, die bei Frankenstein übte. Das I. und II. Bataillon konnte diesmal taktisch selbständig verwendet werden, während das Füsilier-Bataillon bei dem Wachtkommando in Breslau zurückblieb.

So war denn die Heeresreform zu einer dauernden Einrichtung geworden! Die neuen Regimenter standen wie die ältesten der Armee bereit, die ernsten Pflichten ihres Berufes zu erfüllen.

Es ist bezeichnend, daß zu jener Zeit der Verfassungsstreit schlimmer wie je im preußischen Landtage tobte. Während man im Heere bemüht war, die großartige Schöpfung König Wilhelms I. auszubauen und zu festigen, rüttelte man im Landtage an den Grundfesten des Staates; man versagte die Mittel zur Erhaltung der Armee und verlangte die Wiederauflösung der neuen Regimenter. Unerschütterlich aber blieb der Wille des Königs. Er war entschlossen, sein Werk zu schützen auch gegen den Willen seines Volkes.

Am Tage der Krönung in Königsberg, dem 18. Oktober 1861, nahm er seine Krone vom Altar, um zu zeigen, daß er dieselbe nur Gott verdanke. In Gegenwart des Landtages und der Generale that er es deutlich kund, daß er die Heeresreform als eine vollendete Thatsache und sein Heer als die Hauptstüße seines Thrones ansehe.

Zahlreich waren die Gnadenbeweise, mit denen der König bei dieser Gelegenheit seine Armee bedachte.

Unser junges Regiment

Elisabeth wird Meinung tobte

ments am Krö

eins derjenigen, gegen welche die öffentliche sollte in ganz besonderer Weise durch seinen König geehrt Chef des Regi. werden. Das Regiment hatte an der Krönung in Königsberg theilzunehmen und nungstage, dem den 7. Zug*) des Krönungs-Bataillons zu stellen. Bei dieser Gelegenheit ernannte 18. Oktober 1861. Seine Majestät der König Ihre Majestät die verwittwete Königin Elisabeth zum Chef**) unseres Regiments. Fortan sollte das Regiment Allerhöchstderen Namen führen und Allerhöchstderen Namenszug***) anlegen.

*) Derselbe wurde später von Königsberg nach Berlin mitgenommen und machte

hier den Einzug und die anschließende große Parade in der Hauptstadt mit.

Es nahmen Theil:

Oberst v. Winterfeld, Hauptm. v. Schildt, Pr. Lt. v. Brandenstein, Port. Fähnr. v. Loebbecke als Fahnenträger mit der Fahne des I. Bataillons, 1 Feldw., 8 Unteroff., 3 Spielleute, 75 Mann.

**) Wortlaut der A. K. D. vom 18. Oktober 1861, Antwortschreiben Ihrer Majestät der Königin Elisabeth, sowie weitere bezügliche Schreiben siehe Anlage 1.

***) Uniform: weiße Gardeligen; für die Offiziere: goldene Grenadierstickerei am Kragen; gelbe Achselklappen mit dem Namenszuge Jhrer Majestät der verwittweten Königin Elisabeth, blaue Aermelpatten ohne Abzeichen, Helm mit Grenadieradler ohne Gardestern.

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