Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Bände 1-2Westdeutscher Verlag, 1973 - 813 Seiten |
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abgeordneten Abstimmung Adenauer allerdings allgemeinen Artikel Ausschuß Ausschüsse außerhalb Beamten Beratung Bereich Beschluß besonders besteht bestimmt Brandt Bundes Bundeskanzler Bundespräsidenten Bundesrat Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland Bundesverfassungsgericht Bundeswehr Bürger CDU/CSU demokratischen deshalb Deutsche Demokratische Republik deutschen Deutschen Bundestages eher eigenen Einfluß Entscheidungen entsprechend Entwicklung erst Europa Föderalismus formal Frage Fraktion Freiheit Funktionen gegenüber geht gemäß Gemeinden gemeinsame Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzgebung gibt großen Grund Grundgesetz Grundsätze insgesamt Interessen internationalen Jahre Koalition konnte Kritik Länder Landeslisten Landtag läßt lichen Macht Mehrheit Minister Mitglieder des Bundestages möglich muß öffentlichen Aufgaben Ordnung Organisation örtlichen Ostverträge Parlament parlamentarischen Parteien Personen Politik/Verwaltung politische Führung Präsident Prozeß Rahmen Recht Regel Regierung Republik schließlich Sitzung soll sowie sozialen Staat staatlichen stärker stellen Strauß System Teil unserer Unterschiede Verbände Vereinigten Königreichs Vereinten Nationen Verfassung Vertrag Vertreter Verwaltung viele Volkes Vorsitzenden Vorstand Wahl Wahlkampf weniger Willensbildung Willy Brandt Wirtschaft zunächst Zusammenhang Zuständigkeit
Beliebte Passagen
Seite 446 - Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
Seite 437 - Verträge (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten und Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft) mit ihren Zusatz und Nebenabkommen, insbesondere dem Protokoll vom 26.
Seite 736 - THE UNIVERSITY OF MICHIGAN GRADUATE LIBRARY DATE DUE BOOK CARD DO NOT REMOVE A Charge will...
Seite 204 - Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Seite 455 - Absatz l stehen. 3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird in den Westsektoren Berlins bei den Behörden der Drei Regierungen und beim Senat durch eine ständige Verbindungsbehörde vertreten sein.
Seite 621 - Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes.
Seite 251 - Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen.
Seite 575 - Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für...
Seite 446 - Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26. Mai 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954 ein.
Seite 437 - Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrages verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.