HessenHomburg und Frankfurt a. M. Die Staaten, welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zum Fürsten-Kollegium bestellen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen; für den Fall der Nichtverständigung wird ein Reichsgesetz die Mitwirkung... Bibliothek deutscher Geschichte ... - Seite 113herausgegeben von - 1905Vollansicht - Über dieses Buch
| 1849 - 284 Seiten
...bestimmt. Iene Staaten, welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten als Mitglied der Reichsregierung bestellen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen;...Fall der Nichtverständigung wird ein Reichsgesetz das Mitwirkungsrecht der Betheiligten bestimmen. So lange weder eine Verständigung noch ein Reichsgesetz... | |
| Christian Friedrich Wurm - 1849 - 186 Seiten
...Schaumburg-Lippe und Frankfurt gewählten Fürsten. tz. 3. Iene Staaten, welche ein Mitglied wählen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen; für...Fall der Nichtverständigung wird ein Reichsgesetz das Mitwirkungsrecht der Betheiligten bestimmen. So lange weder eine Verständigung noch ein Reichsgesetz... | |
| Franz Wigard - 1849 - 816 Seiten
...Reichsstatthalter bestimmt. Jene Staaten, welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten stellen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen; für den Fall der Nichtverständigung wird ein Neichsgesctz das Mitwiikungsi' cht de« Betheillgten bestimmen. So lange weder eine Verständigung... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...und Limburg, Nassau, Waldeck, Schaumburg -Lippe, Lippe- Detmold, HessenHomburg und Frankfurt a. M. Die Staaten, welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten...Nichtverständigung wird ein Reichsgesetz die Mitwirkung der Betheiligten bestimmen. Art. 2. §. 68. Der Reichsvorstand wird während der Dauer des Reichstages... | |
| David Hansemann - 1850 - 400 Seiten
...Frankfurt a. M. Die Staaten, welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zum Fürsten» Collegium bestellen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen; für den Fall der Nicht»Verständigung wird ein ReichsgeseK die Mitwirkung der Ve» Heiligten bestimmen. ") (Art. 70-74. 83.) durch andere erseht werden... | |
| Karl Jürgens - 1857 - 754 Seiten
...Rcichsstaühalter bestimmt. Jene Staaten, welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten stellen , haben sich über dessen Wahl zu verständigen ; für...Fall der NichtVerständigung wird ein Reichsgesetz das Mitwirkungsrecht der Betheiligtc» bestimmen. So lange weder eine Verständigung noch ein Reichsgcsttz... | |
| Joseph Alexander Freiherr von Helfert - 1886 - 638 Seiten
...Schaumburg-Lippe und Frankfurt gewählten Fürsten. §. 3. Jene Staaten, welche ein Mitglied wählen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen; für...Fall der Nichtverständigung wird ein Reichsgesetz das Mitwirkungsrecht der Betheiligten bestimmen. So lange weder eine Verständigung noch ein Reichsgesetz... | |
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