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21. Flüffe.

a. Die Weichfel, so zwischen hiesigem und dem Teschnisch Bieliker, auch Gallicier Territorio gran get, ist eben nicht fischreich, doch giebt es Karpfen? Hechte, Zanten, Welße, Stahre und Lachse darins nen. Man kann ben mitteln Gewässer, Holz und Fische darauf nach Crakau flößen.

b. Die Przemße, gränzet zwischen Pleßnisch- und zur Krone Pohlen gehörigem Territorio, und fällt ben Korgiowig in die Weichsel. Sie ist eben nicht fischreich und giebt bloß Karpfen, Hechte, auch Wale: Bey mitteln Gewässer wird auch Holz darauf ge flößt.

e. Die Gostine, ftrömt bloß durch die Herrschaft, und fällt bey Biaßowig in die Weichsel.

d. Der Korzeniet, fließt auch bloß durch die Herrschaft, und fällt bey Wohlau. in die Weichsel. Beyde haben nicht viel Fische, und bloß Karpfen, Hechte, Perschken.

6.3.

Personale der Fürstlichen Kammer.

Alles, was zu Beforgung derer Fürfllchen Kamgefälle gehöret, wird von der Fürstlichen Kammer respicirt, von denen ihr subordinirten Beamten wá. chentlich Bericht an dieselbe erstattet, und von ihr hierauf Resolution ertheilet.

Dermalen bestehet felbige aus folgenden Gliedern

Dem Fürstlichen Hofmarschall, Herrn Ludwig Synold von Schůz, so das Directorium hat.

Dem Herrn Kammerrath, George Friedrich Wes howsky.

Dem Herrn Forstmeister, Carl Synold von Schüz,

An Subalternen sind dabey : Ein Kammercalcu, lator und ein Kammerschreiber.

Die aus denen Aemtern eingehende baare Gelder werden in das Fürstliche Renthamt, wobey ein Renthmeister und ein Buchhalter stehen, abgeliefert; und über die disfälligen Einnahmen und Ausga ben von der Fürstlichen Kammer die erforderliche Anschaffung ertheilet.

Bierter

Vierter Abschnitt.

Bon denen Städten hiesiger StandesHerrschaft, und denen darinnen befindlichen Königl. Aemtern, auch Guarnisons.

·S. I.

Die Stadt Pleß.

Diese ist eine halbe Meile von der österreichischen,

und eben so weit von der pohlnischen Gränze entlegen, und ist eine Kreisstadt. Wenn selbige eis gentlich erbauet worden!, kan man mit Gewißheit nicht bestimmen.

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Da aber obangezeigtermaßen Herzog Johan. ,, nes das Städtlein Pleß und dieselbe Gegend und Landlein an Herzog Vladislaum verseht, und dies ser solches Kayser Carln und nachfolgenden Köni. "gen in Böhmen 1375 zur Lehnschaft unterge. ben hat, so muß diese Stadt schon vorhero erbauet worden seyn." Im Jahr 1202 ist zwar nahe an der Stadt die Hedwigskirche erbauet worden, und könnte man hieraus wahrscheinlich auf die schon da. malige Eristenz der Stadt Pleß schlüssen; mit Gewißheit aber ist solches nicht zu behaupten.

1578 ist die Befestigung dieser Stadt von Fürsten und Ständen in Schlesien beschlossen, aber nicht vollzogen worden.

1618 und 1624 ist sie von Pohlen und Cofacken geplündert worden. *)

1679 ist der meiste Theil derselben, 1748 den 8. August aber selbige, ausgenommen die Vor Städte, völlig abgebrannt.

Der Standesherr, Herr Johann Erdmann Graf von Promnis, hat ein unvergeßliches Denkmal seiner Mildthätigkeit an dieser durch den lehten Brand verunglückten Stadt erwiesen, und durch ein aus freyem Antrieb bewilligtes sehr beträchtliches Geshenk von Baumaterialien an Mauer, und Dad). ziegeln, Kalk, Bauholz, vor 20000 Reichsthaler, deren maßive und regulaire Wiederaufbauung bewürs fct. Und da bey Antrict der Regierung des jeßigen Standesherrn Durchlaucht der Bou aller abgebrannten Häuser noch nicht vollendet gewesen, so has ben Dieselben alle auf ein Haus zugetheilte Baumaterialien denen Anbauenden unentgeltlich verabfol gen lassen, und durch Dero Vorsorge, auch baa. ren ansehnlichen Beytrag an Kosten, wozu die pleße aischen Stände ebenfalls concurriret, es dahin ge.. bracht, daß der Markt und die Hauptstrasse von ei ném Thor zum andern, wie auch einige Nebengaf sen gepflastert, und vor beyden Thoren ein Chauffée gemacht worden. Es ist demnach diese Stadt theils

1) Henel, Silefiographia C. VII. p. 429.

...mie

mit maßiven, theils in Bindwerk mic Ziegeln aus gefehten Häusern, auch Ziegeldächern bebauet, und giebt wegen des regulairen Baues ein gutes Anje. hen, welches durch die von des jeßigen Standesherrn Durchlaucht unweit der Stadt angelegte maßive Häuser vor die Fürstl. Bedienten noch vermehret wird.

券 Die hiesige Guarnison bestehet jeho aus dem Staa be und der Leibescadron des von Wernerischen Hu farenregiments.

Alhier befinden sich folgende Königliche Aemter, nemlich:

4. Das Kreyßsteueramt, welches unter der Inspection des pleßnischen Landraths, Herrn Marimi lian Bernhard Leopold von Skrbensky, von dem Kreißsteuereinnehmer, Herrn Johann Albrecht von Röder, verwaltet wird.

Der Marschkommissarius, Herr Erfmann Geor ge Traugott von Skrbensky, und Kreisdeputirte, Herr Carl von Reisewik, erhalten ben Märschen und Recrutirungen Aufträge von der Königlichen Krieges und Domainenkammer.

Die beyden Landesältesten, Herr Gottlieb von Näfe, und Herr Erdmann George Traugott von Efrbensky, besorgen die Landschaftsangelegenheiten, und kommen jährlich zweymal mit den übrigen Lands ständen in der Stadt Pleß zusammen.

Der

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