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F.z. Das Städtlein Nicolai,
§. 3. Das Städtlein Berun.
§. 4. Das Städtlein Mislowiß.

Fünfter Abschnitt. Von der kirchlichen Verfassung der
freyen Stendesherrschaft Pleß.

§. 1. Aeltere Kirchenverfassung.

S... Neuere Kirchenverfassung.

Sechster Abschnitt. Von denen in derStandesherrschaft Bleß befindlichen Cammers wie auch adelis chen Gütern.

F.1. Bon denen Standesherrlichen Cammergütern. §. 2. Von denen Gütern der Pießnijchen Herren Stände.

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Erster Abschnitt.

Von der Lage, Gränzen, Größe und denen regierenden Herren der freyen Standesherrschaft Pleß.

§. 1.

Lage, Gränzen und Größe.

Die freve Standesherrschaft Pleß hat

40 Meilen im Umfange und hält 25 Quadratmeilen. Sie grånzet gegen Mittag mit dem Fürstenthum Teschen und Bilih und der Herrschaft Loßlau; gegen Abend mit dem Fürstenthum Rattibor; gegen Morgen mit der Cron Pohlen, auch Gallizien; gegen Mitternacht mit der Standesherrschaft Beuthen und einem Theil des Fürstenthums Oppeln.

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S: 2.

§. 2.

Bon den regierenden Herren aus dem Königl. Pohln. Piastischen Stamme.

Aus der schlesischen Geschichte erhellet, daß 1163 des Plastischen Herzogs Vladislai drey Söhne, Boleslaus, Miecislaus und Conradus fich in das Herzogthum Schlesien getheilet, und Bo= leslaus das mittlere Theil Schlesiens, nenilich das Breslauische, Briegisthe, Siegrisische, Schweion his sche Fürstenthum; Miecislaus das Obertheil Schles fiens, nemlich das Opplische, Rattiborische, Trop, pquische, Teschnische Fürstenthum; und Conradus das Glogauische, Croßnische und Saganische Für., stenthum erhalten. Es ist daher sehr wahrscheins lich, daß Miecislaus, so Oberschlesien auf sein Antheil bekommen, ingleichen fein Sohn Cafimir, und deffen Sohn Miecislaus II, auch Herren der Herrschaft Pieß gewesen. Da aber Urkunden hievon ermangeln, und man also solches mit Gewißheit nicht behaupten kann, so will man hier nur anzeigen, daß Vladislaus aus dem Königl. Pohlnischen Piastischen Stamme Herzog zu Oppeln, Miecislaus II, Bruder, im Jahr 1712 Herr der freyen Standesherrschaft Pleß gewesen.

Es erhellet folches aus einem von ihm zu Rattiz bor am Tage Matthiå 1210 in lateinischer Sprache ausgestellten Privilegio, zufolge dessen gedachter Herzog, als er die Stadt Soran zu einer Gränzve ftung erbauen wollen, vor Abtretung des dazu erse henen Landes, welches Chwalisius sein Diener, bes

feffen

feffen, das Guth Sciern in der freyen Standes, herrschaft Pleß ihm, seinen Söhnen und Enkeln „erblich cediret, und solches von allen Zinsen, Unlas gen, Zehenden, großen und kleinen Diensten auf beständige Zeiten befreyet hat,

Man kan hieben nicht unangezeigt laffen, daß eben diefer Herzog Vladislaus das von ihm gestiftete Cistercienser Kloster zu Rauden von aller weltlio chen Jurisdiction eximive, auch der Stadt Rattibor Das Jus lignandi in den Herzogl. Rattiborschen Fors ften gegen einen jährlichen Zins von 1 Mark Gold verliehen, nachhero aber solchen wegen des Wohls verhaltens und tapfern Gegenwehr dieser Stadt, bey deren Belagerung, gänzlich erlaffen. ")

Ihm folgte in der Regierung Miecislaus III øder Miesco, Herzog zu Oppeln, als Herr des Fürs stenthums Rattibor und der frenen Standesherrs schaft Pleß, welcher in einem zu Rybnick am Sonn tag Judica 1287 auch in lateinischer Sprache aus. gestellten, mit seinem und seines Bruders Herzogs Premislai zu Ausschwenß angehangenen Siegel bes Fräftigten Document die vom Johann von Grabie der Kirche ad St, Adalbertum zu Nicolai gethane Schenkung einer Fleischbank, zweyer, wie die eis gentlichen Worte lauten, ante fortalitium, (vor der Vestung) gelegener Gårtner, wie auch eines Waldes juxta valiem (neben dem Wall) und verschiedener Uecker, Gårten, Wiesen, deren Gränzent bis an das Dorf Wyrom und Lazisk, Wilkowy, DI

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*) De Sommersb. Script, rer. filefiae, Tom. L. p. 879

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ingleichen das Vorwerk Dzießkowig ( auch Retta genannt) umständlich darinnen beschrieben sind, aufs kraftigste confirmiret, und demjenigen so ge dachte Kirche in dem Genuß dieser ihr geschenkten Grundstücke auf irgend eine Weise hindern würde, die Rache des allmächtigen Gottes sowohl als des feeligen Adalberti angedrohet hat.

Nach Ableben Herzogs Miecislai überkam sein Bruder Herzog Premislaus zu Rattibor die Regies rung dieser freyen Standesherrschaft, und verneus erte fub dato Rattibor den 8. Nov. 1293 dem Bes figer des in der Standesherrschaft Pleß gelegenen Guthes Pawlowiß, Woyani, sein von des Herzogs Premislai Vater Vladislao erhaltenes Privilegie um; wie er denn auch gedachtem Woyani über die bereits gehabte so Fränkische Morgen Landes noch 30 Fränkische Morgen zwischen Goldmannsdorf und Golassowiß, (zwey adelichen Gütern in derStan *desherrschaft Pleß) bis zu dem Bach Czorny Strumien nach deutschem Recht zu bevölkern geschens ker hat.

Diefem folgte fein Sohn Lesco, Fürst zu Rattibor und Herr zu Pleß, welcher, gleich andern Pia. stischen Fürsten in Schlesien, sein Fürstenthum und Herrschaft 1327 dem Könige in Böhmen, Johanni Lucemburgico, zu Lehn aufgetragen. Bis anhero waren die schlesischen Fürsten souveraine und unabhängende Herren. Von nun an aber sind sie Vafallen der Könige von Böhmen worden.

Der

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