Beschreibung der freyen Standesherrschaft Pleß als das zweyte Stück des zweyten Bandes L den Beyträgen von Schlesien. Beschr.v.Schl.II.B.a.St. D Vorerinnerung, jer Verfaffer fährt mit Beschreibung von Oberfchlefien deshalb fort; damit man dieses so unbekannte und von manchem Schrifts steller so schlecht und wild beschriebene Land besser kennen lernen möge. Es ist freylich nicht zu leugnen, daß es noch vieler Verbesserungen fähig ist; allein es haben die Einwohner schon starke Schritte zu ihrer Verfeinerung gethan, und fleißige Einwohner giebt es in Menge. Woher sonst die guten Fabricken. Die in diesem Stücke befindliche Bes schreibung der Standesherrschaft Pleß ist mir D 2 von einem Kenner und Einwohner der dafis gen Gegend mitgetheilet worden, für wels che das Publikum ihm sehr danken wird. Da aber dis nur die Standesherrschaft Pleß allein enthält, und ich gern meinem Plane der Beschreibung von Kreisen getreu bleiben wolte: so werde ich die zum Kreise gehörigen Districkte, welche aus der Minderherrschaft Loslau und; Oderberg bestehen, so viel vom lektern auf preußischem Territorio liegt, imfolgenden Stück nebst einer kleinen Uebersicht des ganzen Kreises nachholen. Breslau, den s. August 1783. t Einthei Eintheilung. Erster Abschnitt. Von der Lage, Gränzen, Größe und benen regierenden Herren der freyen Stans desherrschaft Plek. §. 1. Lage, Gränzen und Größe. §. 2. Von denen regierenden Herren aus dem Königl. Pohlnischen Piastischen Stamme. §. 3. Von denen regierenden Herren aus dem Turzos nischen Hause. §. 4. Von denen regierenden Herren aus dem Promnizischeu Hause. $.5. Von denen regierenden Herren aus dem Fürsil. Anhaltischen Hause. §. 6. Von denen Gerechtsamen der Pleßnischen freyen Standesherren. Zweyter Abschnitt. Von der Justizverfassung und dem Gerichtsstande des Adels und anderer Inn wohner der freyen Standesherrschaft Pleß. §.1. Privilegium über ein eigenes zu besißendesRecht. f.2. Gegenwärtige Gerichtsverfassung. Dritter Abschnitt. Von der économischen Verfassung in den Cammergütern der freyen Standesherr schaft Pleß. §. 1. Anzeige der Aemter, Dörfer, Vorwerge. §. 3. Personale der Fürfil. Cammer, Vierter Abschnitt. Von den Städten hießigerStande& herrschaft und denen darinnen befindlichen Königl. Aemtern und Garnisons. 4.1. Die Stadt Ples. |