Handhabung der Gerechtigkeit, Verteidigung des Staats gegen dessen Feinde. Widerstand gegen Sittenverderbnis und Hebung des Wohlstandes Es giebt kein Wohl als das allgemeine des Staates, mit den, der Fürst unauflöslich verbunden ist. Er muß sich unaufhörlich... Friedrich der Große als Erbe der Regierungs-Maximen Friedrich Wilhelm's I. - Seite 16 von Breda - 1860 - 28 Seiten Vollansicht -
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