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weit über die Bedeutung eines zeitlichen Ausgleichs des staatsrechtlichen Gegensatzes, und liessen sie als das erscheinen, als was sie heute schon sich bewährt hat: als den Ausgangspunkt der staatlichen Zukunft der Monarchie, als die Bedingungsform ihrer stätigen, geordneten, sich kräftigenden freiheitlichen Entwickelung.

Niemand allerdings konnte sich der Erwartung hingeben, dass die blosse Existenz der Verfassung ausreichen werde, um dem innern Widerstreit in unserem Staatsleben sofort ein Ende zu machen. Auf einem durch staatliche Versuche und Experimente der mannigfachsten Art aufgewühlten Boden konnten frische Saaten nur langsam gedeihen. In der Bewegung der nationalen Elemente, in dem Widerspruch der einstigen privilegirten Stände, in den Conflicten, die sich zwischen Staats- und Kirchengewalt aus der Natur der Sache ergeben mussten, lagen Kräfte und Gefahren, die sich nicht hinwegleugnen liessen und der ernstesten Aufmerksamkeit gewürdigt werden mussten. Aber diese Gefahren waren nicht aus den neuen Vereinbarungen erwachsen, man musste ihnen begegnen, sollte die Regeneration der Monarchie im Sinne der modernen staatlichen Anschauungen und im Sinne der berechtigten Ansprüche moderner Volksfreiheit durchgeführt werden, und es bedurfte eben eines positiven Rechtsbodens, um ihnen erfolgreich und wirksam entgegen zu treten. Diesen Rechtsboden aufrecht zu erhalten und zu vertheidigen, von ihm aus Strömungen einen Damm zu ziehen, welche als direct gegen das allgemeine staatliche Interesse gerichtet erscheinen müssen, ist die ernste Aufgabe der Gegenwart.

Wir dürfen dabei mit einiger Genugthuung auf die Erfolge blicken, welche diesem Streben geworden sind. In den Ländern der ungarischen Krone ruht die Verwaltung in den Händen einer Regierungsgewalt, hervorgegangen aus einer parlamentarischen Majorität, welche im Sinne der Erhaltung

Standigung unu пach Aschwachung uci ucg་ gemacht, die wichtigste der internen Fragen, di ist einer beiderseits einstimmig angenommenen entgegengeführt worden. Die Hoffnung ist eine dass die nächsten Wahlen die Stellung der Regie - ken werden.

Den vielfach laut gewordenen Besorgnisser Dualismus eine Schwächung und nicht eine St gesammten Monarchie herbeiführen werde, hat di des Wehrgesetzes im ungarischen Reichstage, w des Reichsrathes sicherlich würdig zur Seite tret glänzendes Dementi gegeben, und die unausgese lichen Beziehungen zwischen dem königl. ungari sterium und dem gemeinsamen Ministerium, s Ministerium für die im Reichsrath vertretenen Län tigt zu den besten Hoffnungen für die Ersta Befestigung der neuen Institutionen.

Grösseren Schwierigkeiten und lebhafteren W kräften begegnet die Durchführung der Verfassu im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Lände es auch gelungen ist, die Richtung einseitiger Cen so gut als gänzlich aufzuheben und gerade in die der früheren centralistischen Partei die Anknüpfu für die Bildung einer geschlossenen Verfassungsparte so fehlt es doch nicht an Parteien, die sich ausse Verfassung gestellt haben, und auf anderem als fassungsmässigen Boden die Bethätigung ihrer St und den Schutz ihrer Interessen suchen. Die nationa der staatsrechtlichen Selbstständigkeit Böhmens und tischen Autonomie Galiziens, die Autonomisten alt tiver Richtung in Tirol, die Partei der kirchlichen ständischen Reaction, sie alle verfolgen Tendenzen

Konigs gerichtet sind. Aber es ist ein unläugbarer Fortschritt des abgelaufenen Jahres, dass sich diese Tendenzen immer mehr isolirt haben, dass alle Versuche, ihnen innere Einigungspunkte zu leihen, gescheitert sind.

Die czechische Frage hat sich von dem grossen Hintergrunde einer national-slavischen Frage losgelöst und ist mehr zu einer staatsrechtlichen Detailfrage geworden. Die Frage der polnischen Autonomie hat sich von Anfang an als eine staatliche Opportunitätsfrage gegeben, und ist als solche behandelt worden. Wenn neuestens tumultuarische Vorgänge wie in Prag, oder eine schärfere Zusammenfassung der oppositionellen Anschauung wie auf dem Lemberger Landtage, jene Fragen lebhafter in den Vordergrund gestellt haben, so ist daraus kein ernster Anlass zu Besorgnissen abzuleiten. Es ist vielmehr der Beweis, dass sich die Verfassung stark genug erwiesen hat, um wenigstens die Politik des staatlichen Enthaltens, des passiven Widerstandes, als eine unfruchtbare herauszustellen. Und es gestattet dies die weitere Folgerung, dass der Verfassung auch eine genügende Kraft innewohnen wird, jene Opposition zu versöhnen, wenn sie einmal auf dem Boden des positiven Rechtes geführt werden wird.

Die antigouvernementale Richtung der kirchlichen Partei ist allerdings eine beklagenswerthe Erscheinung, die zu beseitigen der kaiserlichen Regierung als ernste Pflicht erscheint. Aber es ist zu erwarten, dass die Mässigung und Versöhnlichkeit, welche ihre Haltung charakterisirt, nicht ohne Rückwirkung auf den Conflict bleiben wird, dessen heutige Dimensionen nicht durch das Verschulden der Regierung herbeigeführt worden sind.

Wohl hiesse es der Erkenntniss thatsächlicher Zustände sich verschliessen, wollte man versuchen, hinwegzuleugnen, dass die Regsamkeit und Erbitterung der gegen die Verfassung ankämpfenden Parteien im Laufe dieses Jahres sich

stete Nahrung zugeiunrt wurde,

vieneicht, und

uns ein noch werthvollerer Gewinn sein, weil die diesen Hintergrund hatte. Die Reformen auf Gebiete haben ungeachtet aller Erschwernisse, Erregtheit der Gemüther in den Weg legte, sich und ruhiger vollzogen, als Freunde und Gegner e hatten, die autonomen Bestrebungen haben durch schärfung ihrer Programme den Glauben an deren wirklichung nicht erhöht, sondern erschüttert, u tionalen Agitationen haben zu Extremen gefüh gegenüber selbst für die Anhänger derselben der S kaiserlichen Gewalt zur Wohlthat wird. Eben dies aber ist es, welcher uns zu der Hoffnung berechtig lebendiger die verfassungsmässige Entwicklung for je ernster sich das Streben der Regierung beku Verfassung zur vollen Wahrheit werden zu lassen sicherer ihr die Lösung der Aufgabe gelingen werde gegen streitenden Elemente allmählich damit zu be und den Beweis zu liefern, dass die Verfassung ni bestimmt ist, der Herrschaft einer Partei oder Na als Handhabe zu dienen, sondern dazu, das gemeins ladium des Patriotismus, der Gesetzlichkeit, der und des Fortschrittes zu werden. Darum auch da der leiseste Zweifel darüber bestehen, dass es de änderliche Entschluss unseres erhabenen Monarchen obersten Grundsätze der Verwaltung des Reiches der Verfassung ableiten zu lassen, und dass die Kro mals Tendenzen ihre Zustimmung leihen wird, die geg verfassungsmässige Recht in Oesterreich gerichtet sind. dem Schutze der Krone, getragen von dem Rechts- u litischen Bewusstsein der grossen Mehrheit der Völker reichs, geht die Verfassung vielleicht langsam aber

nicht nur keine Rückschritte, sondern sehr erhebliche Förderungen der Durchführung des obersten Staatsgedankens zu verzeichnen hat, so darf dies als ein höchst erfreuliches Ergebniss betrachtet werden.

Wer unsere Zustände mit Unbefangenheit beurtheilen will, der muss nicht auf augenblickliche Erscheinungen und deren oft sehr oberflächliche und übelwollende Ausbeutung in einem Theil der Tagespresse sein Augenmerk richten; der muss den Werth dessen, was geleistet und erreicht wurde, nach den Schwierigkeiten bemessen, die zu überwinden waren, und hierin den Maassstab für die Erwartungen finden, zu denen die Gegenwart für die Zukunft berechtigt. Die entschiedene Hebung der Finanzen und des Credits, der glänzende Aufschwung, den Handel und Industrie gewonnen, sind Resultate, an deren Möglichkeit ebenfalls gezweifelt wurde, und wer wollte leugnen, dass sie zum grossen Theil dem Vertrauen zu danken sind, welches die geschäftstreibende Welt. den verfassungsmässigen Zuständen entgegengebracht hat, und an deren Fortbestand knüpft.

Wenn Euer. so oft sich Ihnen hiezu eine passende Gelegenheit darbietet, im Sinne vorstehender Bemerkungen sich aussprechen, so werden Sie damit nur der Wahrheit und zugleich einer Aufgabe gerecht werden, von der ich der Meinung bin, dass sie allen Organen der k. k. Regierung gestellt sei.

Empfangen, etc.

Der Reichskanzler suchte durch solche Instructionen an die beglaubigten Vertreter Oesterreichs in Europa die herzlichen Beziehungen mit den anderen Mächten zu kräftigen und, wenn man so sagen darf, die Regeneration Oesterreichs zu buchen.

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