um den Herzogen das Lehn des Herzogthums Schleswig, auch des Landes Fehmern und der Vasallen und des Adels im Stift Schleswig gesessen als des Reichs Dänemark Lehn nach Gebühr und nach Lehnrecht zu verleihen'. Schleswig-Holsteins Geschichte in drei Büchern - Seite 300 von Waitz - 1852 - 4 Seiten Vollansicht -
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