Der Bau der bayerischen Eisenbahnen rechts des Rheines

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Walter de Gruyter GmbH, 1883 - 502 Seiten
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Inhalt

PrienAschau
201
FeuchtAltdorf
202
WeilheimMurnau
203
WiesauTirschenreuth
204
Formalige Ostbahnen
205
a NürnbergAmbergRegensburg
207
b MünchenLandshutGeiselhöring
209
c SchwandorfFurth i W Böhmer Linie
211
d RegensburgGeiselhöringPassau
212
a SchwandorfWeidenBayreuth
216
b WeidenEger
217
Straubing direkt Sünching
218
Regensburg Neumarkt i O Nürnberg mit Erweiterung der Ostbahnhöfe Regensburg und Nürnberg
219
Neufahrn b E direkt Obertraubling
222
WeidenNeukirchen
223
PlattlingMühldorf
224
NürnbergFürth
228
Dritter Teil Bautechnisches Personal
229
A Alphabetisches Verzeichnis der Sektionsvorstände und höheren technischen Beamten bis zum 1 Mai 1882
231
1 Kgl Eisenbahnbaukommission Nürnberg
286
Kgl Eisenbahnbaukommission München
287
Generaldirektion der kgl bayer Verkehrsanstalten Bauabteilung
288
Direktion der vormaligen kgl bayer priv Ostbahnen
291
Alphabetisches Verzeichnis der Accordanten welche größere EisenbahnAccordlose ge baut haben
292
Gesez vom 10 November 1861 den Bau einer Eisenbahn von Würzburg an
409
Gesez vom 16 Mai 1868 die Vervollständigung der bayer Staatseisenbahnen betr
415
Gesez vom 29 April 1869 die Erbauung von Vizinalbahnen zwischen Erding
424
Gesez vom 18 Februar 1871 die Erbauung einer Vizinalbahn von Holzkirchen
430
Gesez vom 7 Februar 1874 die Vervollständigung der Einrichtungen der im
439
Gesez vom 15 April 1875 die Erwerbung der kgl priv bayer Ostbahnen für
447
B Gesez über die Zwangsabtretung von Grundeigentum für öffentliche
461
Chronologische Übersicht der bayer Eisenbahnen nach der Zeit der Eröffnung
472
E Baukosten bis zum 31 Dezember 1881 der an diesem Tage in Betrieb gestandenen
480
F Alphabetisches Verzeichnis der Stationen der bayer Staatseisenbahnen
486

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Anlehen April Architekt Artikel Augsburg Augsburg-Lindau August Ausführung Bahn Bahnbau Bahnbrücke Bahnhof Bahnlinie Bahnstrecke Bamberg Banoberleitung Bauabteilung Bauführer der Sektion Baukapital Baukosten bayer bayerischen Betrag Betrieb Betriebsdienste Betriebsingenieur Betriebsverwaltung Beuschel Bezirksingenieur Brücke Damm Dezember Donauthalbahn Donauwörth Einschnitte Eisenbahn Eisenbahnbaudirektor Eisenbahnbaukommission Eisenbahnbausektionen eisernen Erdarbeiten Extradition Februar Fichtelgebirgsbahn Friedrich Gehilfe der Sektion Gehilfe und Bauführer Gemünden Generaldirektion der kgl Gesek Gesezes gestorben als kgl gewölbte Gunzenhausen Höhe Ingenieurassistent Ingenieurtechnischer Referent Ingolstadt innern Staatsbaudienste Isar Jahre Januar Johann Juni Kammer Kammer der Reichsräte Keuper kleinste Kurvenradius Kunstbauten Kurvenradius Landesgrenze Landshut Länge lekteren Lichtenfels Lichtweite Lindau linkseitigen Ludwig März Maximalsteigung Mühldorf München München-Augsburger Eisenbahn Neuenmarkt Nördlingen November Nürnberg Nürnberg-Hof Oberingenieur Obertraubling Öffnungen Oktober Ostbahnen Ostbahnlinie Ostbahnsektionsingenieur Plattling Projektierung Regensburg Richtung Röckl Alois Rosenheim Schweinfurt Sektionsingenieur Sektionsingenieur vom Juli Sektionsverweser September Staats Staatsregierung Stadt Station Steigung Strecke Süd-Nordbahn Technischer Gehilfe Thal Treuchtlingen überschreitet Unseres Verkehrsanstalten Bau verläßt Vizinalbahn Wasserscheide Westbahn Würzburg Zentralbahnhof

Beliebte Passagen

Seite 427 - II., von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben :c.
Seite 29 - Nie, meine Herren, ich bin zu dieser Erklärung angewiesen und beauftragt, nie, wird die Regierung die Leitung und Benutzung der Bahnen, einer Anstalt, deren Inhaber bis zu einem gewissen Punkte den gesam-ten kommerziellen und persönlichen Verkehr des Landes beherrscht, nie wird die Regierung diese Bahnen in ihren Haupt-richtungen in private Hand übergeben, nie und unter keiner Bedingung...
Seite 424 - Prinz von Bayern, Regent. Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der in Titel X § 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt : Art.
Seite 426 - Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrates, mit Beirat und Zustimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten...
Seite 382 - Grundstücke ete. durch die Bahn weder während des Baues, noch in der Folge Schaden erleiden. Derselbe ist verpflichtet, für solche Beschädigungen zu haften. Der Unternehmer hat überhaupt die allgemeinen Bauvorschriften, so wie alle besonderen Vorschriften genau zu vollziehen, welche zur Sicherung der Bahn und des Publicums während der Bauführung oder später für nothwendig erachtet werden.
Seite 377 - ... Personen und Vereine, welche eine solche Concession erhalten wollen, haben darum beim Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten anzusuchen und dem Gesuche den Plan des Unternehmens, insbesondere die Richtung der beabsichtigten Bahn, wenigstens in allgemeinen Umrissen, darzustellen und die Zeit anzugeben, innerhalb welcher die Vorarbeiten begonnen und vollendet werden sollen. § 4.
Seite 380 - Uebereinkomme'Hs, es sei denn, dass bei Ertheilung der Bewilligung zum Baue und zum Betriebe der Bahn anderweitige Bestimmungen hierüber getroffen worden sind, in welchem Falle die Ablösung nach diesen Bestimmungen stattzufinden hat.
Seite 458 - Erbauuug öffentlicher Häfen oder Vergrößerung fchon vorhandener; 11. Errichtung von Eisenbahnen zur Beförderung des inneren oder äußeren Handels und Verkehrs; 12.
Seite 379 - ... erwerben. 3) Der Unternehmer hat das Recht, auf der erbauten Eisenbahn Personen und Sachen nach dem festgesetzten Tarif zu befördern, in sofern dadurch das Postregale nicht verletzt wird. 4) Die Bewilligung zum Bau und zum Betriebe der Bahn schliesst dagegen keineswegs die Erklärung in sich ein, dass die Staatsregierung die Einrichtung des Unternehmens und die zur Erreichung des beabsichtigten • Zweckes gewählten Mittel entsprechend fmde, oder dass das Unternehmen die davon erwarteten Vortheile...
Seite 381 - Eisenbahn für die Benützung des Publikums zu errichten, welche dieselben Endpunkte ohne Berührung neuer strategisch, politisch oder commerciell wichtiger Zwischenpunkte in Verbindung bringen würde.

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