Geschichte und Landesbeschreibung des Herzogthums Lauenburg, Bände 1-2

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Harro V. Hirschheydt, 1836
 

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Beliebte Passagen

Seite 317 - Der Kanzler, der schon Herzog Franz I. gedient hatte, hielt Beschwerde darüber, daß man am Hofe „viel Reisige, viel hochtrabende, köstliche, schöne Pferde" gehalten habe, statt sich um die Ordnung im Lande zu kümmern. „Aber wie ist's hinaus gegangen mit denselben EFG Vorfahren? Ein Teil, so den Namen an sich genommen, daß sie Reiter heißen wollen, haben so lange geritten, daß sie am Ende aus Landen und Leuten geritten sind"; ein Teil habe sich und ihre Nachkommen um die Kur gebracht;...
Seite 396 - Regale des Geleites zu wehren, sollte fortan ein Geleiteter, mit keiner Wehre, groß oder klein, über die Gasse gehen, sondern ein abgebrochenes Messer zum Essen in seiner Scheide tragen und bei schlafender Zeit außerhalb seiner Herberge sich auf der Gasse nicht finden lassen. Strenge Strafe wurde auf Aufruhr gesetzt. Derjenige, welcher einen Herausforderer erschlüge, sollte, wenn er auch nicht schuldlos wäre, nicht am Leben gestraft werden. Wenn ein Verwundeter binnen neun Tagen stürbe, und...
Seite 13 - Alterthümer der Obotriten aus dem Tempel zu Rhetra am Tollenzer See. Nach den Originalien auf das genaueste gemahlt und in Kupferstichen, nebst Hrn.
Seite 317 - Ich weiß gar wohl, habe auch von EFG selbst zum öftern gehöret, wenn der Zorn vorhanden gewesen, daß EFG meiner, da sie meiner nicht bedurften, nicht eine Stunde länger zu gebrauchen begehrten, an welchem doch, weil meine vielfältigen, getreuen Dienste so leicht vergessen werden können, mir die Länge so hoch auch nicht gelegen war.
Seite 277 - Vtcelin über das Recht der Investitur — die große Streitfrage jener Zeiten — des Herzogs Schritte, so daß erst ein Jahr vor dem Tode des gefeierten Gründers von Faldera, dessen Leben Verdruß über die Beschränkung der geistlichen Ansprüche verkürzte'), die Wiedererrichtung der seit 87 Jahren öde gelegenen drei Visthümer zu Stande kam.
Seite 80 - Slaven, ihnen den schmerzvollen Tod durch Steinigung zu geben. Da flehte Ansverus, fürchtend, daß ohne ihn die Brüder den bevorstehenden Schrecknissen erliegen würden, um Fristung des eigenen Lebens, bis er seine Gefährten sterben gesehen. Die Heiden, nicht anders denkend, als daß der Abt seinen Glauben entsagen könne und würde, gewährten die Bitte.
Seite 163 - Steckenitz, von jeher frei und daher ist es erklärbar, weshalb — erfreulich bald — alle Spuren der Leibeigenschaft aus der Lauenburgischen Geschichte verschwinden, deren Beendigung im benachbarten Mecklenburg erst unsere Zeit nicht vergeblich erwartet hat"). Nur Freie leisteten den Kriegsdienst, von den...
Seite 393 - Ehre verscherzt, solle sie schuldig seyn, ihr Haupt wie eine Frau zu bedecken, würde aber ihre Schuld gemerkt, und hätte sie solche Verhüllung unterlassen, so solle ihr durch den Stadtknecht eine Haube geschickt werden, wofür sie einen Gulden und vier Pfennige zu entrichten habe.
Seite 392 - Zindeldorth und Dammaschen zu Wämschgen, nach jedes Vermögen, gestattet. Der Mittelstand werde sich zu mäßigen wissen, daß Unterschied gehalten werde. Den Jungfern beider Stände waren zum Hauptschmuck Bandeln von Gold oder Perlen gestattet, diese aber des Unterstandcs Mädchen und Dienstboten untersagt.
Seite 82 - Grabe geschahen Wunder. Es war ein Jahrhundert verflossen, als ein blinder Mann, der die Steingruft betreten hatte, um sein Gebet zu verrichten, durch Berührung des Grabes sehend geworden war. Er meldete, was ihm geschehen, dem...

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