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2) Die östlichen Sporaden Samos, Ilaria, Pathmos, Kalamina und Lero, mit .. 54,000 Einw. 3) Die westlichen Sporaden Hydra, Spezzia, Poros, Egina und Salamin, mit.. 40,000 Einw.

4) Die nördlichen Cykladen Andros, Tino, Mykoni, Thermia, Syra und Serpho, mit 46,000 Einw.

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5) Die mittleren Cykladen Naxos, Paros, Jos, Silino, Polikandro, Milo, Kimoli und Siphnos, mit 46,400 Einw. 6) Die südlichen Cykladen Amorgos, Stampalia, Anaphio, Santorino, Skarpanto und Caso, mit 19,900 Einw. Nach einem Befehl des Präsidenten soll das griechifche Heer auf französischen Fuß organisirt werden.

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Die Infanterie Regimenter (Chiliarchien) sollen 2 Bataillons (Pentakosiarchien), jedes von 5 Kompagnien (Hekatontarchien) haben.

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Der Stab eines Regiments wird bestehen aus 1 Oberst (Chiliarchen), 2 Bataillons - Kommandanten (Pentacho, fiarchen), 1 Lieutenant - Adjutanten, 1 Kapitän : Sekretär, 2 Unterlieutenants - Fahnenträgers, 1 Kassier, 1 Fourter, 2 Lieutenants, 2 Tambour: oder Trompeter - majors, und 1 Kaplan; zusammen 14 Personen. Für die Kompagnien 10 Kapitäns (Hekatontarchos), 20 Lieutenants und 40 Unterlieutenants (Eikosi Pentarchos), 80 Sergeanten (Dode-Archos), 160 Korporals (Pentarchos), und 830 Soldaten. Es wird also jede Kompagnie 114, das Bataillon 570, und das Regiment 1152 Köpfe zählen. — Es ist noch nicht bestimmt, wie viele solche Regimenter errichtet wer den sollen.

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Ein Reiter Regiment von 4 Eskadrons ist zu Argos errichtet worden. Dieses zählt 400 Pferde, welche von den Franzosen zu Navarino erbeutet, und den Grie chen überlassen wurden.

Die Artillerie soll aus einem Bataillon von 6 Kompagnien bestehen, von welchen bereits 2 errichtet sind. Die Dienstzeit für diese Waffe ist auf vier Jahre festgesetzt. Die Mannschaft (meistentheils Spezzioten, Hydrioten und

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Ipsarioten) soll während dieser Zeit drei Monate auf Ur laub gehen.

Der Stab soll zusammengesett seyn aus 1 Oberstlieutenant, 1 Adjutant, 1 Quartiermeister, 2 Kriegskommisfären, 1 Chyrurg, und 1 Tambour - major, zusammen 7 Personen. Die Kompagnien haben 1 Kapitän, 1 Lieus tenant, 2 Unterlieutenants, 1 Sergeantmajor, 1 Sergeant, 1 Fourier, 8 Korporals, 2 Tambours, und 83 Kanoniere ; zusammen 100 Mann. Der Sergeant ist mit Austhei

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Frankreich hat 12 Geschüße an Griechenland überlass fen, die in zwei Feldbatterien,

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getheilt wurden.

wovon eine die Gebirgs

Das Zeughaus enthielt 800, meist neue Gewehre. Die Offiziere von jedem Range erhalten Brot, und zwar der Oberst 8, der Bataillonskommandant 5, der Kas pitän 3, der Lieutenant 2, die Sergeanten und Korporale 12, und die Tambours und Soldaten 1 Porzion.

Der Sold besteht aus zwei Theilen: der eine wird den eigentlichen Soldaten, für den Unterhalt, jeden Tag gereicht; der andere Theil wird alle drei Monate bezahlt. Diese vereinigten Traktamente und Solde werden für die verschiedenen Chargen monatlich berechnet für den

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Die Beförderungen bis einschlüssig zum Hauptmann sollen zu einem Drittheil nach dem Dienstalter ge= fchehen. Die andern zwei Drittheile aller dieser Stellen, mit Einschluß jener der Stabsoffiziere, beseßt die Regierung. Die Offiziere empfangen Patente, welche nur durch einen gerichtlichen Spruch widerrufen werden kön

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e schon der Gen. d. tazion der Proving Irter Truppen erfah indirenden beorderte

zu ihrem Korps; von Barneveld an 26 sich am 17. JänErbstatthalter und Sen Depeschen für ung irgend einer nach Amsterdam ufruhr, flüchtete blik, am 20. in Dieses war festGestrengte Arbeit fe frei machen. * Kees am 24.

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nen. Die Anstellung der Sergeanten und Korporale ge= schieht durch die Kommandanten jedes Korps nach eigenem Ermessen. Der Regimentskaplan nimmt den Militärs jedes Ranges, in Gegenwart eines hierzu vom Präsidenten Bes vollmächtigten, den Eid der Treue ab.

Verrä- Plün Unter

Justiz. Der Offizier, welcher seinen Posten ohne Urlaub verläßt, wird seiner Charge entseßt, und muß als Gemeiner dienen. Die Soldaten, welche sich eines gleichen Vergehens schuldig machen, werden entwaffnet, und zur schwersten Arbeit, bei Wasser und Brot, für die Zeit von einem Monat bis zu einem Jahre, verurtheilt. ther, Spione und Mörder werden mit dem Tode, derer, wenn sie Offiziere sind, mit Abseßung, offiziere und Soldaten aber mit öffentlicher Zwangsarbeit bestraft. Dabei ist jeder zur Zurückstellung des Geraubten und Entschädigung des Betheiligten verpflichtet. - Noth zucht wird mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu einem Jahre, und einer Geldbuße von 100 bis 600 türkischen Pia. stern bestraft. Die Strafe wird verdoppelt, wenn die Mißs handelte ein junges Mädchen war. Stirbt sie an den Fol gen der Gewaltthat, so trifft den Thäter die Todesstrafe. Ungehorsam wird mit öffentlicher Zwangsarbeit bestraft. Auf Verlegungen der Kriegszucht, mit Bedrohungen oder Beleidigungen des Vorgeseßten, folgt Gefängnißstrafe von 6 Monaten bis zu einem Jahre. Veruntreuung durch Rechnungen, und Angabe einer falschen Stärke einer Truppe wird mit der Abfeßung des Rechnungslegers und der Vers pflichtung zum Ersaße geahndet.

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Versorgung. Die Offiziere, welche im Dienste ges brechlich werven, haben auf den Genuß ihres halben Soldes Anspruch. Eine ehrenvolle Dienstzeit von zwan= zig Jahren gibt den Militärs das Recht zu einer Pension, welche der vollen Besoldung der wirklich Dienenden gleich ist. Auch sollen sie bürgerliche, ihren Fähigkeiten angemesfene, Bedienungen erhalten. Militärs, bei welchen obige beide Fälle nicht eintreten, die aber wegen ihrem Alter, oder wegen körperlichen Gebrechen, dem Staate nicht fer:

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