Die Nationalsozialistische Gemeinde, Band 11F. Eher Nachf., 1943 |
Im Buch
Ergebnisse 1-3 von 13
Seite 102
... Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen müssen jedoch unbedingt für diese freigehalten werden . II . Nunmehr hat die am 1.6 . 1943 in Kraft ge- tretene Verordnung über die Anstellung der Militäranwärter und der Anwärter des Reichs ...
... Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen müssen jedoch unbedingt für diese freigehalten werden . II . Nunmehr hat die am 1.6 . 1943 in Kraft ge- tretene Verordnung über die Anstellung der Militäranwärter und der Anwärter des Reichs ...
Seite 103
... Militäranwärter oder Anwärter des Reichsarbeitsdienstes vorzulegen . Vormerkstellen . Die vielen Vormerkstellen , die bisher in jeder Provinz , jedem Regierungsbezirk usw. für die verschiedensten Beamtenlaufbahnen bestan- den , sind ...
... Militäranwärter oder Anwärter des Reichsarbeitsdienstes vorzulegen . Vormerkstellen . Die vielen Vormerkstellen , die bisher in jeder Provinz , jedem Regierungsbezirk usw. für die verschiedensten Beamtenlaufbahnen bestan- den , sind ...
Seite 167
... Militäranwärter- verhältnisses . Das Militäranwärterverhältnis und das An- wärterverhältnis des ... Militäranwärter oder Anwärter des Reichsarbeitsdienstes nur als nichtplanmäßiger Beamter in den Vorberei tungsdienst einberufen oder als ...
... Militäranwärter- verhältnisses . Das Militäranwärterverhältnis und das An- wärterverhältnis des ... Militäranwärter oder Anwärter des Reichsarbeitsdienstes nur als nichtplanmäßiger Beamter in den Vorberei tungsdienst einberufen oder als ...
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
allgemeinen Anordnung Anwärter Arbeit Aufgaben Beamten Bedeutung Behörden Beigeordneten Beruf besonders bestehen Bestimmungen Betriebe Bürgermeister daher deutschen Deutschen Gemeindeordnung Dienst Dienststellen Durchführung DurchfVO ehrenamtlichen Einberufung Einsatz einzelnen Entschädigung Erbbaurecht erforderlich Erlaß erlassen erst Fällen Fürsorge Gebiet gehobenen Dienstes gemäß Gemeinden Gemeinderäte Gemeindeverwaltung Geschädigten Gesetz Gewährung Gewerbe Gewerbesteuer großen Grund Grundsatz Hauptamt Haushaltsplan Hitlerjugend Höhe Jahre KARL FIEHLER Kinder Kinderzuschlag kommunalen Kommunalpolitik Kosten Kräfte Krieges Kriegsversehrten KSSchVO Land Landrat läßt Lehrgänge Leistungen lichen Maß Maßnahmen MBIV MBliV meinden Militäranwärter mittleren Dienstes möglich monatlich München muß müssen nationalsozialistischen neuen notwendig NSDAP nung öffentlichen örtlichen Partei Personen Polizei RdErl Rechnungsjahr Recht Regelung Reichs Reichsarbeitsdienstes Reichsgaue RGBI RGBl RMdI rung Sache Sauna schen Schiedsmann Schulen Selbstverwaltung soll sowie Staat staatlichen Stadt Stelle Tätigkeit Tuberkulosehilfe tung unserer Vereinfachung der Verwaltung Verordnung Versehrten viel Volkes Volksgenossen Vorschriften waltung Wehrmacht weiter wesentlich wichtige wieder Wirtschaft Wohnung zuständigen