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I. Das Regiment nach der Trennung der Feldund Fuhartillerie. Beit von 1871 bis 1888.

1. Neuordnung der Artillerie 1872.

Glänzendes hatte die Feldartillerie im vergangenen Feldzuge geleistet. Es galt nun, nicht nur das Erworbene zu behaupten, sondern auch in der Entwickelung rüstig vorwärts zu schreiten. Das Material war zu verbessern und auch die Gliederung zu vervollkommnen. Mit größter Sorgfalt und Entschiedenheit wurden gleich nach dem Kriege die Arbeiten hierzu von dem Generalinspekteur, General v. Hindersin, geleitet und, als diesen plöglich im März 1872 der Tod hinwegraffte, von seinem aus der Kavallerie hervorgegangenen Nachfolger, General v. Podbielski, weitergeführt.

Ueber die Einführung eines neuen Geschüßes mußten eingehende Versuche erst noch entscheiden. Ueber die Gliederung der Feldartillerie, das Verhältniß der schweren Batterieen zu den leichten, die Zahl der reitenden Batterieen, die Unterstellung von Artillerieverbänden unter die Armeekorps und Divisionen, waren die Ansichten noch getheilt.

artillerie.

Ueber die Entscheidung einer Frage aber war man bald einig, Trennung der über die Trennung der Festungsartillerie von der Feld- feld- und Fußartillerie. Jede der beiden Waffen sollte nicht nur in ihren Verbänden, sondern auch in ihrem Offizierkorps völlig selbständig werden. Die fortwährende Versetzung der Offiziere zwischen Feld- und Festungsartillerie erschwerte in hohem Grade in technischer und tak

Nene Gliederung der Feldartillerie.

tischer Beziehung die stetige und sichere Ausbildung der Offiziere. Eine völlige Beherrschung aller Dienstzweige von einem Offizier war kaum zu verlangen. Im Interesse beider Artillerieen lag es, von einer vielseitigen Oberflächlichkeit zu einer einseitigen Gründlichfeit überzugehen.

Gleichzeitig mit der Trennung der Feld- und Festungsartillerie aus einem Brigadeverband erschien aber auch eine Vermehrung der Batterieen sowie gleichzeitig eine Theilung der überstarken Regimenter nothwendig. Die Feldartillerie-Regimenter auch in Bezug auf taktische Ausbildung und Personalangelegenheiten den Armeekorps und Divisionen zu unterstellen, dazu konnte man sich noch nicht entschließen. Die gesammte Artillerie sollte wie bisher der Generalinspektion, die Feld- und Festungsartillerie-Regimenter aber besonderen Inspektionen unterstellt bleiben.

Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. Juli 1872 wurde die Trennung der Feld- und Festungsartillerie befohlen. Am 1. November schied das Festungs-Regiment (nunmehr unter der Bezeichnung „Fußartillerie-Regiment") aus der Brigade.

Die Feldartillerie jedes Armeekorps bildete nunmehr eine FeldBrigade zu zwei Regimentern. Das eine Regiment jeder Brigade bestand aus zwei Abtheilungen (jetzt genannt,,Feld-Abtheilung") zu je vier Batterieen, die im Kriegsfall den beiden Divisionen des Korps zugetheilt werden sollten. (Regiment „, Divisionsartillerie“.) Das andere Regiment („, Korpsartillerie") bestand aus zwei FeldAbtheilungen und einer Reitenden Abtheilung zu je drei Batterieen. Dieses hatte, nach Ausscheiden einer reitenden Batterie an die Kavallerie- Division, die Korpsartillerie zu bilden. Zahl und Bewaffnung der reitenden Batterieen blieb unverändert. Zwei schwere Batterieen für jede Brigade wurden neu gebildet, zwei leichte in schwere verwandelt.

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Bei der Mobilmachung hatte das Regiment „Korpsartillerie" eine Ersatz-Abtheilung zu einer schweren und einer reitenden, das Regiment Divisionsartillerie" eine solche zu einer schweren und einer leichten aufzustellen. Beide Regimenter zusammen bildeten eine Reserve-Abtheilung zu drei Batterieen. Die zehn (statt wie bisher neun) Munitionskolonnen eines Armeekorps wurden in zwei Abtheilungen unter je einem besonderen Kommandeur eingetheilt.

Diese angeordnete Neuordnung war eine vorläufige. Man wollte die tief einschneidende Maßregel nach verschiedenen Richtungen erst prüfen.

2. Aenderungen beim Regiment im Jahre 1872.

Bei dem Magdeburgischen Feldartillerie-Regiment Nr. 4 waren die eintretenden Aenderungen folgende:

nenen 4. schweren

Batterie.

Zunächst wurde durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 18. Ja Bildung einer nuar 1872 als Ersatz für die an die neugebildete 15. ArtillerieBrigade im Juni 1871 abgegebene 4. schwere Batterie aus Abgaben der anderen Batterieen eine neue 4. schwere Batterie gebildet.1)

Betreffs der Trennung der Feld- und Fußartillerie harrten die Offiziere in erwartungsvoller Spannung auf Entscheidung ihres Schicksals, ob sie dauernd bei der Feldartillerie bleiben oder zur Fußartillerie versetzt werden würden. Gewisse Enttäuschungen konnten dabei nicht ausbleiben.

Am 1. November 1872 trat die neue 4. Feldartillerie-Brigade ins Leben.

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Magdeburgischen

Zur Bildung des Magdeburgischen Feldartillerie Regiments Bildung des Nr. 4 (Divisions artillerie) wurde die bisherige I. Fuß-Abthei- Feldartillerielung sowie die 3. und 6. leichte Batterie verwendet. Dazu traten Regiments ur. 4, zwei aus Abgaben sämmtlicher Batterieen neugebildete, sogenannte Divisionsartillerie. provisorische, Batterieen.

Das Magdeburgische Feldartillerie-Regiment Nr. 4 (Korpsartillerie) sette sich folgendermaßen zusammen:

Regiments stab.

II. Feld-Abtheilung:

3. schwere Batterie,

III. Feld-Abtheilung:

4. schwere Batterie,

Korpsartillerie u.

4. schwere Batterie,

4. leichte Batterie.

5. schwere Batterie,

5. leichte Batterie.

Reitende Abtheilung:
1. reitende Batterie,

2. reitende Batterie,

3. reitende Batterie.

Die Abtheilungen und Batterieen behielten ihre bisherige Bezeichnung, die 4. und 5. leichte Batterie vertauschten, wie oben angedeutet, ihre 8 cm-Geschütze mit 9 cm-Stahlkanonen C/67.

Eine wesentliche Erleichterung für die Batterieen war es, daß ihnen nunmehr das Rechnungswesen und die Kassenverwaltung ge

1) Die infolge der Versehung der 4. schweren Batterie eingetretene Verschiebung der Nummern der schweren Batterieen wurde nunmehr wieder rückgängig gemacht.

Standorte.

nommen und den Abtheilungen, deren jede einen Zahlmeister erhielt, übertragen wurde.

Die III. Abtheilung blieb in Magdeburg, die Reitende in Naumburg, die II. erhielt vorläufig Burg als Standort.

Vom Regiment Divisionsartillerie kam der Stab nach Erfurt, ebenso die 1. Abtheilung. Die andere „provisorische“ Abtheilung wurde nach Torgau verlegt.

Die erste Rangliste des Regiments war folgende:

Kommandeur: Oberst v. Gontard.
Maj. Siber

፡ Leo

Kgl. Württ. Maj. Graf v. Beroldingen

R

II

III

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Oberst Crusius, Kom. d. 5. Feldart. Brig. (der bisherige Regimentskommandeur).

Hptm. Jacobi II., t. Kriegssch. Hannover.

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3. Aenderung der Bezeichnung des Regiments und der
Batterieen 1874.

Durch Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 7. Mai 1874 wurde. die vorläufige Neuordnung der Artillerie eine endgültige. Das Regiment legte den Zusatz „Korpsartillerie" wieder ab. Das SchwesterRegiment der Brigade erhielt die Bezeichnung Thüringisches Feldartillerie-Regiment Nr. 19". Die Batterieen wurden innerhalb der Regimenter mit fortlaufender Nummer versehen.

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Gleichzeitig mit der endgültigen Festsetzung der Neuordnung der Artillerie wurde auch die Einführung eines neuen Feldgeschützes befohlen.

Schon während des letzten Krieges war die Frage nach einem verbesserten Geschützmaterial angeregt worden. Wenn auch das Preußische Feldgeschütz sich dem Französischen überall weit überlegen gezeigt hatte, so war man doch mit Rücksicht auf die durch das Massenfeuer des weittragenden Chassepotgewehrs erlittenen Verluste, zu der Ueberzeugung gekommen, daß künftig, bei der allgemeinen Einführung eines derartigen Gewehrs, der Entscheidungskampf von der Feldartillerie auf erheblich größeren Entfernungen als bisher zu führen sein würde. Man brauchte vor Allem ein Geschütz mit größerer Anfangsgeschwindigkeit als bisher. Die angestellten Versuche führten zur Anfertigung eines Rohres mit Mantel in zwei Kalibern: 7,85 cm für die reitende Artillerie, und 8,8 cm für die Feld-Batterieen. In kurzer Zeit gelang es der Artillerie-Prüfungskommission, im Verein mit der Firma Krupp ein so vortreffliches

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