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nach Mannheim geschafft.

Die I. und die Reitende Abtheilung fuhren von Erfurt aus über Eisenach, Bebra, Guntershausen, Marburg, Gießen, Frankfurt a. M. nach Mannheim.

Zuerst traf die II. Fuß-Abtheilung am 27. Juli in Mannheim ein. Am nächsten Tage folgte die I., dann die III. und zulett am 29. und 30. Juli die Reitende Abtheilung. Sämmtliche Battericen wurden vorwärts Mannheim in Ortschaften untergebracht. 1)

Die Eisenbahnfahrt verlief im Allgemeinen in freudiger Erregung. Bis spät in die Nacht hinein wurde gesungen und gescherzt, und lauter Jubel begrüßte die Züge auf jeder Station. Wenn auch wohl Jeder es fühlte, wie ernst die Zeit war, und wie schon die nächsten Tage entscheidend sein konnten, so war doch allgemein das Bewußtsein vorherrschend, daß man mit Ruhe und Vertrauen der Zukunft entgegensehen dürfte. Ueberall, wo ein längerer Halt erfolgte, wurden die Truppen nicht nur von Staatswegen verpflegt, sondern auch von der Bevölkerung, vor Allem von den Händen schöner Frauen und lieblicher Mädchen aufs Herzlichste und Reichlichste bewirthet.

Allerdings verlief der Transport auch nicht ohne jeden Unfall. So sprang von der 1. reitenden Batterie ein Pferd im Tunnel bei Bebra (Gerstungen) aus dem Wagen und blieb todt, die 1. schwere Batterie verlor ein Pferd an Kolik. Die Abfahrt- und Ankunftszeiten auf den Anfangs- und Endstationen wurden zwar meist, aber doch nicht immer innegehalten, entweder weil die Bahnhofseinrichtungen nicht genügten, oder weil nicht genug Waggons zur Stelle

waren.

Von den Kolonnen wurde die 1. Artillerie-Munitionskolonne am 29. von Erfurt, die 1. und 2. Infanterie-Munitionskolonne am 28. von Buckau nach Mannheim transportirt. Sämmtliche übrigen Munitionskolonnen — 4 Artillerie- und 2 Infanteriekolonnen - sammelten sich bis zum 2. August in Halberstadt und wurden von hier über Kreiensen nach Mosbach geschafft. Von dort marschirten sie über Mainz nach Homburg, wo sie am 10. August eintrafen. Sie überschritten am 11. die Grenze und erreichten das Korps bei Saarunion.

1) Anlage 10: Uebersicht der Unterbringung des Regiments.

2. Von Mannheim zur Mosel.1)

Nach dem Eintreffen in Mannheim traten die Abtheilungen und Batterieen zu den Seite 206 näher bezeichneten Truppenverbänden. Seitens der Infanterie Divisionen theilte man die Batterieen für den Marsch und die Unterkunft folgendermaßen den InfanterieBrigaden zu:

der 13. Infanterie-Brigade: 2. schwere und 1. leichte Batterie

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Am 31. Juli waren die Deutschen Armeen, die Zweite in der Mitte, größtentheils auf dem linken Ufer des Mittelrheins aufmarschirt. Für den Fall, daß das Französische Hauptheer früher als das gesammte Deutsche den Vormarsch antreten würde, sollte die Zweite Armee, deren Oberbefehlshaber am 28. in Mainz eingetroffen war, in ausgesuchter starker Stellung bei Kirchheimbolanden Widerstand leisten, in der rechten Flanke von der Ersten Armee unterstüßt.

Das IV. Korps stand in erster Linie auf der Straße von Mannheim nach Kaiserslautern bis Dürkheim (7. InfanterieDivision und Korpsartillerie) und Kaiserslautern (8. InfanterieDivision) vorgeschoben.

Am 1. August schloß das IV. Armeekorps nach Kaiserslautern zu nur wenig auf, um für das folgende Gardekorps Plaz zu machen.

Als der gewaltsamen Erkundung der Franzosen gegen Saarbrücken am 2. August ein weiteres Vorgehen der feindlichen Heerestheile nicht folgte, begannen die Deutschen Armeen die große allgemeine Angriffsbewegung, welche erst mit der Einschließung von Paris endigen sollte.

Die Erste und die Zweite Armee rückten konzentrisch gegen die Saar vor.

Bei diesem Vormarsch hatte die Zweite Armee nicht ohne Beschwerden das Waldgebirge der Haardt zu überschreiten. Auf ihrem linken Flügel marschirte unter Benutzung der sogenannten Kaiser

1) Die allgemeine Marschlinie des IV. Armeekorps ist auf der Uebersichtsfarte 11 angegeben.

31. Juli.

1. Auguft.

2. August.

Verpflegung.

straße, Kaiserslautern — Landstuhl — Homburg — Zweibrücken, das IV. Korps, gefolgt vom Garde- und XII. Korps.

Schon seit dem 1. August waren die größeren Truppenkörper auf so engem Raum vereinigt, daß die bisherige Verpflegung durch die Quartierwirthe gegen Baarzahlung, auch unter Zuhülfenahme der angelegten Magazine, nicht mehr ausreichte. Da die Fuhrparkund Proviantkolonnen theilweise noch nicht eingetroffen waren, wurde den Truppen anheimgegeben, sich durch freihändigen Ankauf eine sechstägige Lebensmittel- und Futterreserve zu verschaffen und dieselbe auf Vorspannwagen mitzuführen. Diese Maßregel wurde beim Regiment auch sofort durchgeführt und erwies sich für die Folgezeit als sehr nugbringend.

Am 2. August ließ Prinz Friedrich Karl dem IV. Armeekorps durch Parolebefehl bekannt geben, daß es ihm eine große Freude sei, das IV. Korps, dessen Leistungen im Feldzuge 1866 ihm unvergeßlich seien, wieder seinem Kommando unterstellt zu sehen. Der kommandirende General, Gustav v. Alvensleben, fügte hinzu, daß er die feste Zuversicht hege, daß das Korps auch im bevorstehenden Kriege unter Führung seines erlauchten Oberfeldherrn den alten Ruhm in vollem Maße bewahren werde.

Außerdem ging folgender, die Artillerie im Besonderen betreffender Armeebefehl ein:

„Zweite Armee.

Hauptquartier Alzey, den 31. Juli 1870.

Obleich ich annehme, daß die meisten der in Nachstehendem ausgesprochenen Grundsätze bei den einzelnen Armeekorps bereits früher ihre Geltung gefunden haben, so halte ich es dennoch beim Zusammentritt von sechs Korps zu einer Armee und zur Erzielung einer möglichsten Gleichmäßigkeit für zweckmäßig, auf dieselben hier besonders aufmerksam zu machen.

1. Die Feuerstellungen der Artillerie sind nur in möglichst wirksamer Entfernung (um nur annähernd eine Zahl zu nennen, nicht über 1800 Schritt) vom Feinde zu wählen.

2. Nach dem Einrücken in die Stellung ist das Feuer nicht zu übereilen. Nach erfolgtem Einschießen kann erforderlichenfalls zum zeitweisen Schnellfeuer übergegangen werden.

3. Das um die Feuerstellung liegende Terrain haben die Batteriechefs c. gleich nach dem Einrücken in dieselbe rekognosziren zu lassen, besonders nach vorwärts und rückwärts.

4. Das Verschießen der Munition darf niemals zum Verlassen der Feuerstellung Veranlassung geben, weshalb der Ersatz der Munition die vornehmste Sorge der Batteriechefs oder höherer Artilleriefommandeure bleibt.

5. Die Truppen haben darauf zu rücksichtigen, daß sie die in Position stehende Artillerie nicht maskiren. Ist Leßteres unvermeidlich, so muß die Artillerie, vorzugsweise die Divisionsartillerie, vorgehen und den anderen Truppen selbst bis an den Gewehrschußbereich folgen.

6. Ein Hinwegschießen der Artillerie über andere Truppentheile ist zu vermeiden, und kann ausnahmsweise höchstens bei Schützenlinien vorkommen. In diesem Falle ist die betreffende Truppe davon zu avertiren.

7. Theile der Divisionsartillerie sind nur ausnahmsweise den Infanterie-Brigaden zuzutheilen. Die Divisionsartillerie ist vielmehr einheitlich nach Anordnung des Divisionskommandeurs zu verwenden.

8. Ueber die noch bei der Korpsartillerie befindlichen reitenden Batterieen behalte ich mir für den Tag der Schlacht die ausschließliche Verfügung vor, um eine Reserve-Artilleriemasse aus ihnen zu bilden.

9. Um den Munitionsersatz der Batterieen aus den Kolonnen zu ermöglichen, ist stets von den Korpskommandeurs anzugeben, hinter welchem Truppentheile die erste Staffel der Munitionskolonne marschirt, respektive folgen soll.

10. Bei den Preußischen Armeekorps haben die ArtillerieMunitionskolonnen blaue, die Infanterie-Munitionsfolonnen graue Fahrzeuge.

11. In sämmtlichen Granaten der Artillerie-Munitionskolonnen müssen sich Nadelbolzen befinden.

gez. Friedrich Karl."

die Saar. 3. August.

Am 3. August wurde der Vormarsch gegen die Saar ange- Vormarsch gegen treten, nachdem noch einmal die Einhaltung einer strengen Marschdisziplin allen Führern eingeschärft war.

Auf dem Marsche war es daher feststehende Regel, daß stets scharf nur eine Seite der Straße zu benutzen, daß die Abmarschzeit genau zu beachten war, und daß niemals auf der Straße gehalten werden durfte.

Vorweg seien noch einige Maßregeln genannt, die in dieser Beziehung im weiteren Verlaufe des Vormarsches gegeben wurden.

Auf die Straße durften keine Biwaksreste, Flaschen, abgebrochene Aleste und dergleichen geworfen werden. Gefallene Pferde oder Reste von Schlachtvieh waren ein Meter tief zu vergraben. Beitreibungen sollten nur auf Anordnung der Truppenbehörden unter Aufsicht eines Offiziers und nur durch Vermittelung der zuständigen Ortsbehörden erfolgen und sich auf das Nothwendigste beschränken.

An der Spitze des Armeekorps marschirte die 12. KavallerieBrigade mit der 1. reitenden Batterie, dann die 8. InfanterieDivision, ihr folgten die 7. Division und die Korpsartillerie. Letztere wurde für alle Märsche in drei Staffeln getheilt. In der ersten marschirten die Batterieen und zwar in der Reihenfolge, wie sie auf dem Sammelplate eintrafen; in der zweiten die Munitionskolonnen, von denen bis jetzt erst drei eingetroffen waren, 1) in der dritten die Branchen, das Sanitätsdetachement und das zugetheilte Feldlazareth, sowie die Vorspannwagen der Kolonnen.

Der Marsch durch das bergige Gelände war sehr anstrengend. Dazu kam, daß in den ersten Tagen eine ungewöhnliche Hige herrschte, und es dann fast unaufhörlich regnete. Troßdem mußte meist biwakirt werden. Alles war aber natürlich in bester Stimmung. Die herrliche Gegend der schönen Pfalz, die Begeisterung und Spannung halfen über alle Beschwerden hinweg.

Am 3. August wurde in den Ortschaften und Biwaks den Mannschaften ein Armeebefehl bekannt gegeben, welchen Seine Majestät der König aus Mainz, wohin das Große Hauptquartier am 2. verlegt worden war, erlassen hatte; derselbe lautete:

,,An die Armee!

Ganz Deutschland steht einmüthig in Waffen gegen einen Nachbarstaat, der uns überraschend und ohne Grund den Krieg erklärt hat. Es gilt die Vertheidigung des bedrohten Vaterlandes, unserer Ehre, des eigenen Herdes. Ich übernehme heute das Kommando über die gesammten Armeen und ziehe getrost in einen Kampf, den unsere Väter einst ruhmvoll bestanden.

Mit Mir blickt das ganze Vaterland auf Euch. Gott der Herr wird mit unserer gerechten Sache sein.

Hauptquartier Mainz, den 2. August 1870.

1) Siehe S. 210.

gez. Wilhelm."

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