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stehenden Versuche mit gezogenen Geschützen so weit zum Abschluß zu bringen, daß dieselben zur Ausführung der noch für erforderlich erachteten ausgedehnten praktischen Versuche den Artillerie-Regimentern übergeben werden konnten. Nach einem Probejchießen, welches vor Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzregenten von Preußen zu Tegel bei Berlin stattfand, bestimmte Hochderselbe eigenhändig, daß nicht nur 100, wie vorgeschlagen, sondern 300 ge= zogene Geschütze so schnell wie möglich zu beschaffen seien. Von diesen 300 gezogenen Sechspfündern mit 9 cm-Stahlrohren kamen zufolge Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 31. Januar 1860 zum 4. Artillerie-Regiment 18, welche zur Umwandlung der 4., 5. und 6. zwölfpfündigen in die 1., 2. und 3. gezogene Batterie dienten. Die oben erwähnte, 1859 befohlene Kriegseintheilung des Regiments in vier Abtheilungen ging durch Allerhöchste KabinetsOrdre vom 2. Juni 1860 auch auf die Friedensbildung über, so daß die Feldartillerie eines Regiments im Frieden aus einer reitenden und drei Fuß-Abtheilungen, eine jede der letzteren nach Einführung der gezogenen Geschüße, aus einer zwölfpfündigen, einer gezogenen und einer Haubitz-Batterie bestehen sollte und zwar, wie die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 22. Juni 1860 bestimmte, jede Abtheilung aus Batterieen gleicher Nummer, wodurch die Versetzung mehrerer Batterieen von einer Abtheilung und Garnison zur anderen nöthig wurde, nämlich:

die 2. zwölfpfünd. kam von d. 1. zur II. Fußabth.

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In demselben Jahre trat eine bedeutende Vermehrung der Vermehrung der Festungsartillerie ein: es wurde eine II. Festungs-Abtheilung zu

4 Kompagnieen gebildet, für die die bisherige 5. Festungs-Kompagnie in Luxemburg der nunmehr aufgelösten „kombinirten FestungsartillerieAbtheilung"1) den Stamm abgab.

Festungsartillerie.

Namens.

Gleichzeitig mit der Vermehrung der Zahl der Abtheilungen Aenderung des von vier auf sechs bestimmte eine Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. Juli 1860, daß die Regimenter wieder Artillerie-Brigaden genannt werden sollten, mit dem Zusatz der Provinz, in der sie standen, oder aus der sie sich ergänzten. Die Kommandeure der Brigaden

1) Siehe S. 111, Anmerkung 5.

Standorte.

Aenderung der
Bolonnen and

erhielten wieder den Titel,,Brigadiers" und sollten entsprechend ihrem Dienstalter im Heere in etatsmäßige Generalstellen aufrücken

können.

Das bisherige 4. Artillerie-Regiment führte fortan die Be

zeichnung

Magdeburgische Artillerie-Brigade (Nr. 4).

Gleichzeitig trat im Herbst dieses Jahres ein einschneidender Wechsel der Standorte ein. Die Artillerie des III. Armeekorps räumte Magdeburg und belegte dafür Torgau. Die Hauptstadt der Provinz Sachsen wurde nunmehr der Standort für den Stab und drei Abtheilungen der 4. Brigade.

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I. Festungs- Abtheil.: Magdeburg 1. bis 4. Festungs- Kompagnie,

II.

=

Erfurt 5. = 8.

=

1)

Die Handwerks-Kompagnie blieb in Deuß und erhielt die Bezeichnung: „Handwerksstätte“.

In demselben Jahre wurden die Unteroffiziersgehälter erhöht und bei dieser Gelegenheit die alte, der Artillerie eigenthümliche, Charge der Bombardiere abgeschafft. An ihrer Stelle erhielt jede Batterie 4 Obergefreite.

Außerdem bekam jede Batterie 3 berittene Trompeter, zum Brigadestab gehörte ein Stabstrompeter.

Bisher (seit dem Jahre 1816) hatte die Feldartillerie eines Kriegsbildungen. Armeekorps bei einer Mobilmachung aufzustellen:

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1 Ersatz-Abtheilung zu 1 reit., 1 zwölfpf., 1 sechspf. und

1 Haubiß-Batterie.

Auch hierin brachte das Jahr 1860 eine Vereinfachung. Von den Kolonnen gingen die Laboratorien- und Handwerkskolonne ein, ebenso auch die Reserve Kompagnie als solche. Die Zahl der

1) Kriegs- und Friedensstärken siehe Anlage 2.

Munitionskolonnen wurde von 6 auf 9 erhöht, ihre Stärke aber von 33 auf 22 Wagen herabgesetzt. Jede der 9 Fuß-Batterieen. hatte im Frieden eine Kolonne zu verwalten und im Mobilmachungsfall friegsbereit zu machen.

Ferner hatten bei der Mobilmachung die Friedens - Batterieen gleichen Kalibers, bezw. gleicher Geschüßart zusammen je eine ihrem Kaliber, bezw. Geschüßart entsprechende Ersay - Batterie zu bilden, so daß die Ersatz - Abtheilung aus 1 reitenden, 1 zwölfpfündigen, 1 Haubig- und 1 gezogenen Batterie bestand.

Mit dieser Maßregel, die die mobilen Bildungen gleichmäßig auf alle Friedensstämme vertheilte, konnte die im Jahre 1859 begonnene Neuordnung der Artillerie als abgeschlossen betrachtet

werden.

Die

Anders verhielt es sich mit dem Geschüßmaterial. Frage eines zweckmäßigen Feldgeschüßes war nicht entschieden, immer noch waren die Ansichten, ob das einfachere glatte oder das wirkungsvollere, aber schwieriger zu bauende und zu bedienende gezogene Geschütz vorzuziehen sei, getheilt, ebenso wenig die Frage entschieden, wie die gesteigerten Anforderungen an Wirkung und Beweglichkeit zu vereinen seien.

1861. Einführung des Feld-Zwölfpfünders.

Der Ersatz des glatten Sechspfünders durch den zwar wirkungsvolleren, aber sehr schwerfälligen langen Zwölfpfünder war nur ein Nothbehelf gewesen. An Wirkung hatte die Feldartillerie nicht so viel gewonnen, wie sie an Beweglichkeit verloren hatte. Zur allgemeinen Einführung des gezogenen Geschüßes konnte man sich noch immer nicht entschließen, man hielt seine Bauart mit dem schwierigen gasdichten Abschluß für den Feldkrieg für nicht einfach genug. Dafür waren aber jetzt die seit 1844 rastlos unternommenen Versuche mit einem kurzen Zwölfpfünder zu einem Abschluß gelangt. Dieser war erheblich kürzer, deshalb leichter und beweglicher als der lange Zwölfpfünder, hatte durch den Granatschuß mit Schwerpunkt oben (statt, wie bisher, mit konzentrischem Schwerpunkt) eine gestrecktere Flugbahn, sein Kugelschuß war dem des glatten Sechspfünders erheblich, dem des langen Zwölfpfünders um etwas überlegen, sein Schrapnelschuß übertraf den des glatten Sechspfünders und der Haubige weit, demjenigen des langen Zwölfpfünders war er gleich.

1862.

Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 5. Juli 1861 schied daher der lange Zwölfpfünder aus der Feldartillerie aus und wurde durch den kurzen „Feld-Zwölfpfünder" ersetzt, der keine Vollgeschosse, sondern Granaten und besonders Schrapnels zu führen hatte. Auf lettere Geschoßart wurde bei der veränderten Fechtart der Infanterie, die jetzt hauptsächlich in der zerstreuten Ordnung aufzutreten hatte, ein besonderer Werth gelegt. Man wollte die Schüßenlinien, die man mit Recht als einen sehr gefährlichen Feind erkannte, mit Erfolg schon auf Entfernungen bekämpfen können, auf denen das InfantericGewehr noch keine Wirkung erzielen konnte.

1862. Bildung der mobilen Batterieen zu 6 Geschützen.

Rastlos wurden die Versuche mit dem gezogenen Geschütz unterdessen fortgesetzt, und zwar sowohl mit dem schon theilweise eingeführten Sechspfünder (9 cm), als auch mit einem leichteren Kaliber, dem Vierpfünder (8 cm). Man wollte für die Feldartillerie noch ein beweglicheres Geschütz haben, dessen Wirkung für den Feldkrieg ausreichte, und dessen Munitionsersatz leichter zu bewerkstelligen war.

Gleichzeitig wurde die Frage erwogen, ob es nicht zweckmäßiger sei, die Zahl der Geschütze und Wagen einer mobilen Batterie herabzusetzen. Eine Kriegs-Batterie zu acht Geschützen und dazu gehörigen Wagen war sowohl für die Verwaltung als für die taktische Verwendung ein zu großer einheitlicher Körper. So lange die Rücksicht auf allseitige Wirkung die Führung von Kanonen und Haubigen in einer Batterie verlangte, war die Verminderung der Geschützzahl nicht möglich. Sobald aber die Versuche mit dem so viel wirkungsvolleren gezogenen Geschütz beendet waren, konnten die glatten Kanonen und Haubißen ausscheiden, und sollte dann jede Batterie nur ein Kaliber und eine Geschützart führen. Die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. Mai 1862 bestimmte aber schon jetzt, daß für den Mobilmachungsfall die 9 Fuß-Batterieen einer Brigade zu 8 Geschützen künftig 12 Fuß-Batterieen zu 6 Geschüßen, die 3 reitenden Batterieen zu 8 Geschützen künftig 6 Batterieen zu 4 Geschützen zu bilden hatten.

Das Frühjahr 1862 brachte der 4. Brigade schon wieder eine Mobilmachung. theilweise Mobilmachung. Nach langen Verhandlungen sah sich der König genöthigt, zur Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten mit dem Kurfüstenthum Hessen-Cassel die theilweise Kriegsbereit

schaft des IV. und VII. Armeekorps am 7. Mai anzuordnen. Die Batterieen machten 4 Geschütze und dazu gehörige Wagen mobil. Schon waren Mitte Juni Befehle zum Einmarsch in Hessen gegeben, als der Kurfürst von Hessen in allen Punkten den Preußischen Forderungen nachgab, und damit der Grund zum Einschreiten mit Waffengewalt fortfiel. Am 23. Juni erging der Befehl zur Demobilmachung.

1863. Nenordnung der Artillerie.

Das folgende Jahr 1863 krachte auch für die Friedensbildungen wesentliche Aenderungen:

Nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 6. Mai 1863 erhielten die reitenden Batterieen an Stelle der glatten sechspfündigen Kanonen und siebenpfündigen Haubitzen nunmehr im Frieden 4, im Kriege 6 glatte kurze (Feld-)Zwölfpfünder. Bei der Fußartillerie wurden die 3 zwölfpfündigen und die 3 (gezogenen) sechspfündigen 1) Batterieen in je 4 dergleichen mit 4 bespannten Geschüßen im Frieden umgewandelt, die sich im Mobilmachungsfall auf 6 zu verstärken hatten. Die 3 Haubitz-Batterieen behielten vorläufig noch ihre Kriegs- und Friedensbildung bei, sollten aber später nach endgültiger Einstellung der vierpfündigen gezogenen Geschüße in 4 Batterieen zu 4 bespannten Geschützen im Frieden, zu 6 im Kriege umgewandelt werden.2)

Es bestand hiernach die Magdeburgische Artillerie - Brigade (Nr. 4) im Jahre 1863 aus:

Im Frieden:

dem Brigadestabe,

der reitenden Abtheilung:

3 Batterieen mit je 4 Feld-Zwölfpfündern (glatten);

der 1. Fuß-Abtheilung:

1. und 4. zwölfpfündige (glatte),

1. sechspfündige (gezogene),

1. Haubitz-Batterie (glatte),

der II. Fuß-Abtheilung:

2. zwölfpfündige (glatte),

2. und 4. sechspfündige (gezogene),

2. Haubitz (glatte) Batterie,

sämmtlich mit

4 bespannten Geschützen;

1) Die gezogenen Batterieen werden nunmehr nach ihrem Kaliber genannt. 2) Diese Umformung kam erst am 1. Oktober 1865 zur Ausführung.

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