Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der Gegenwart, Band 22

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A. Hölder, 1895

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 272 - Da Befehle, welche zu gesetzwidrigen Handlungen oder zur Verletzung unserer den Ständen gegebenen Zusagen führen könnten, nie von unserem Willen ausgehen, sondern nur in einem...
Seite 528 - Urtheile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist.
Seite 64 - Die Grundgesetze der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung mit denselben und den allgemeinen Gesetzen zu regieren.
Seite 7 - ... durch den König räthlich erscheinen liess. Für die staatsrechtliche Stellung der österreichischen Landesfürsten war es von hoher Bedeutung, dass das Exemtionsrecht des Königs auf den Herzog überging, denn die königliche Immunität hatte Reichsunmittelbarkeit zu Folge, während die Kirchen, die der Herzog freite, landsässig blieben. In den meisten der übrigen Reichslande waren durch zahlreiche Exemtionen die grossen Amtssprengel zerstückt, auf deren Trümmern die Landeshoheit sich erhob....
Seite 239 - Urteil aufgehoben ist; 7. wenn die Partei a) ein in derselben Sache erlassenes, früher rechtskräftig gewordenes Urteil oder b) eine andere Urkunde auffindet oder zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde.
Seite 561 - Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm).
Seite 239 - Verurtheilung ergangen ist, oder, wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann.') 8 493.
Seite 33 - Erbe vorhanden wäre. ..Electione.m regis Bohemiae in casu dumtaxat et eventu, quibus de genealogia , progenie vel semine, aut prosapia regali Bohemiae masculus vel femella superstes legitimus null us fuerit oriundue vel per quemcunque alium modum . . . ad firaelatos, duces , principeg . . . declaramus . . . perforiere.
Seite 528 - Einrede geltend gemachten Gegenforderung ist der Rechtskraft fähig, jedoch nur bis zur Höhe desjenigen Betrags, mit welchem aufgerechnet werden sol1. „Der Eintritt der Rechtskraft ist nicht davon abhängig, dass die der Rechtskraft fähige Entscheidung in die Urtheilsformel aufgenommen ist.
Seite 596 - Insofern der Gewalthaber nach dem Inhalte der Vollmacht den Gewaltgeber vorstellt, kann er ihm Rechte erwerben und Verbindlichkeiten auflegen. Hat er also innerhalb der Grenzen der offenen Vollmacht mit einem Dritten einen Vertrag geschlossen; so kommen die dadurch gegründeten Rechte und Verbindlichkeiten dem Gewaltgeber und dem Dritten; nicht aber dem Gewalthaber zu.

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