| Bavaria (Germany). - 1818 - 424 Seiten
...Die Sitzungen einer sollten Versamnu lung dürfen in der Regel nicht länger als zwey Monate dauern, und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...Gegenstände vor allen übrigen in Berathung zu nehmen» H. 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verläm gern, sie zu... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 Seiten
...Förderung der von dem Könige an die Stände gebrachten Gegenstände, f. 8l>. Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Beritthung zu ziehen. 4. Persönliche Ausübung" ljsl ständischen Function, f: ' 8l. In beiden Kammern... | |
| Georg Leopold von Zangen - 1836 - 934 Seiten
...Könige besonders an sie gebrachten Gegenständen beschäftigen. §. 7. Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Ncrathung zu ziehen. h. 8. In beiden Kammern können die Mitglieder derselben, mit Ausnahme der tz.... | |
| 1840 - 674 Seiten
...Förderung der von dem Klnige an die Stände gebrachten Gegenstände. Die Stände sind verbunden , die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Verathung zu ziehen. §. Li. 4) Persönliche Ausübung der ständischen Function. In beiden Kammern... | |
| Bavaria (Germany) - 1893 - 334 Seiten
...Die Sitzungen einer solchen Versammlung dürfen in der Regel nicht länger als zwey Monate dauern, und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...Gegenstände vor allen übrigen in Berathung zu nehmen. Z 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verlängern, sie zu vertagen,... | |
| Johann Adam Reffler - 1894 - 314 Seiten
...Bevollmächtigten. Die Sitzungen einer solchen Versammlung dürsen in der Regel nicht länger als zwei Monate dauern und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...Berathung zu nehmen. § 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verlängern, sie zu vertagen oder die ganze Versammlung... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 370 Seiten
...Die Sitzungen einer solchen Versammlung dürfen in der Regel nicht länger als zwei Monate dauern, ' und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Beratung zu nehmen. § 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verlängern,... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 552 Seiten
...Könige besonders an sie gebrachten Gegenständen beschäftigen. § 80. Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Beratung zu ziehen. §81. In beiden Kammern können die Mitglieder derselben mit Ausnahme der § 64... | |
| Bavaria (Germany) - 1905 - 1398 Seiten
...Die Sitzungen eine» solchen Versammlung dürfen in der Regel nicht länger als zwen Monate dauern, und die Stände") sind verbunden, in ihren Sitzungen...von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor alle» übrige« iu Verathuug zu nehmen. 8 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zn, die Sitzungen... | |
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