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" Monate dauern, und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Berathung zu nehmen. "
Rheinbayern: eine vergleichende zeitschrift für verfassung, gesetzgebung ... - Seite 268
1830
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Verfassungsurkunde des ko̊nigreichs Baiern

Bavaria (Germany). - 1818 - 424 Seiten
...Die Sitzungen einer sollten Versamnu lung dürfen in der Regel nicht länger als zwey Monate dauern, und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...Gegenstände vor allen übrigen in Berathung zu nehmen» H. 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verläm gern, sie zu...
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Die europäischen Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die neueste Zeit ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 Seiten
...Förderung der von dem Könige an die Stände gebrachten Gegenstände, f. 8l>. Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Beritthung zu ziehen. 4. Persönliche Ausübung" ljsl ständischen Function, f: ' 8l. In beiden Kammern...
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Die Verfassungs-Gesetze deutscher Staaten in systematischer ..., Band 3

Georg Leopold von Zangen - 1836 - 934 Seiten
...Könige besonders an sie gebrachten Gegenständen beschäftigen. §. 7. Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Ncrathung zu ziehen. h. 8. In beiden Kammern können die Mitglieder derselben, mit Ausnahme der tz....
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Das Königreich Sachsen in allen seinen Beziehungen oder übersichtliche ...

1840 - 674 Seiten
...Förderung der von dem Klnige an die Stände gebrachten Gegenstände. Die Stände sind verbunden , die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Verathung zu ziehen. §. Li. 4) Persönliche Ausübung der ständischen Function. In beiden Kammern...
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Die Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern und die wichtigsten ...

Bavaria (Germany) - 1893 - 334 Seiten
...Die Sitzungen einer solchen Versammlung dürfen in der Regel nicht länger als zwey Monate dauern, und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...Gegenstände vor allen übrigen in Berathung zu nehmen. Z 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verlängern, sie zu vertagen,...
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Handbuch für den praktischen Eisenbahnexpeditionsdienst in Bayern, Band 2

Johann Adam Reffler - 1894 - 314 Seiten
...Bevollmächtigten. Die Sitzungen einer solchen Versammlung dürsen in der Regel nicht länger als zwei Monate dauern und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...Berathung zu nehmen. § 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verlängern, sie zu vertagen oder die ganze Versammlung...
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Ausgewählte urkunden zur deutschen verfassungsgeschichte seit 1806 ..., Band 1

Wilhelm Altmann - 1898 - 370 Seiten
...Die Sitzungen einer solchen Versammlung dürfen in der Regel nicht länger als zwei Monate dauern, ' und die Stände sind verbunden, in ihren Sitzungen...sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Beratung zu nehmen. § 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zu, die Sitzungen der Stände zu verlängern,...
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Ausgewählte urkunden zur deutschen verfassungsgeschichte seit ..., Bände 1-2

Wilhelm Altmann - 1898 - 552 Seiten
...Könige besonders an sie gebrachten Gegenständen beschäftigen. § 80. Die Stände sind verbunden, die von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor allen übrigen in Beratung zu ziehen. §81. In beiden Kammern können die Mitglieder derselben mit Ausnahme der § 64...
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Verfassungs-Urkunde des Königreichs Bayern mit den hierauf bezüglichen ...

Bavaria (Germany) - 1905 - 1398 Seiten
...Die Sitzungen eine» solchen Versammlung dürfen in der Regel nicht länger als zwen Monate dauern, und die Stände") sind verbunden, in ihren Sitzungen...von dem Könige an sie gebrachten Gegenstände vor alle» übrige« iu Verathuug zu nehmen. 8 23. Dem Könige steht jederzeit das Recht zn, die Sitzungen...
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