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" Seine Majestät der König von Sachsen erklärt sich damit einverstanden, dass das in Sachsen wie in der Mehrzahl der übrigen bisherigen Zollvereinsstaaten bestehende Salzmonopol aufgehoben wird, sobald die Aufhebung in Preussen erfolgt und das von dem... "
Österreichs Kämpfe im Jahre 1866: nach Feldacten bearbeitet durch das k. k ... - Seite 37
von Austria. K.K. Generalstab. Bureau für Kriegsgeschichte - 1869
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Europäischer Geschichtskalender ..., Band 7

1867 - 688 Seiten
...bleiben weiterer Vereinbarung vorbehalten. Art. l9. Ee, Maj. der König von Sachse» erklärt, baß keiner seiner Unterthanen, oder wer sonst den sächsischen Gesetzen unterworfen ist, wegen eines in Äezug auf die Verhältnisse zwischen Preußen und Sachsen während der Dauer de« Kriegszustandes...
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Das Staatsarchiv, Band 11

1866 - 476 Seiten
...bewirkt wird. «l Die näheren Bestimmungen bleiben weiterer Vereinbarung vorbehalten. Artikel 19. Seine Majestät der König von Sachsen erklärt, dass...auf die Verhältnisse zwischen Preussen und Sachsen währond der Dauer des Kriegszustandes begangenen Vergehens oder Verbrechens gegen die Person Seiner...
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Schulthess' europäischer Geschichtskalender, Band 7

1867
...Zollvereiusftaaten bestehende Salzmonopol aufgehoben wird, fobald die Aufhebung in Preußen erfolgt, und daß von dem Zeitpunkte dieser Aufhebung ab, die Besteuerung des Salzes für gemeinschaftliche Rechnung fämmllicher belheiligler Staaten bewirkt wird. Die näheren Bestimmungen bleiben weiterer Vereinbarung...
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Diplomatisches Handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Band 3

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 Seiten
...Zollvereins-Staaten Lesichende Salzmonopol aufgehoben wird, sobald die Aufhebung in Preussen erfolgt, und dass, von dem Zeitpunkte dieser Aufhebung ab, die Besteuerung...Salzes für gemeinschaftliche Rechnung sämmtlicher belheiliglor Staalen bewirkt wird. Die näheren Bestimmungen bleiben weiterer Vereinbarung vorbehalten....
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Nouveau recueil général de traités, conventions et autres ..., Band 18

Georg Friedrich Martens, Frédéric Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Karl Friedrich Lucian Samwer, Julius Hopf - 1873 - 702 Seiten
...ZollvereinsStaaten bestehende Salzmonopol aufgehoben wird, sobald die Aufhebung in Preussen erfolgt, und dass von dem Zeitpunkte dieser Aufhebung ab', die Besteuerung...Bestimmungen bleiben weiterer Vereinbarung vorbehalten. Artikel 19. Seine Majestät der König von Sachsen erklärt, dass keiner seiner Unterthanen, oder wer...
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Recueil manuel et pratique de traités et conventions: 1857-1869

Karl von Martens - 1885 - 702 Seiten
...Zollvereins-Staaten bestehende Salzmonopol aufgehoben wird, sobald die Aufhebung in Preussen erfolgt, und dass von dem Zeitpunkte dieser Aufhebung ab, die Besteuerung...sonst den Sächsischen Gesetzen unterworfen ist, wegen einer in Bezug auf die Verhältnisse zwischen Preussen und Sachsen während der Dauer des Kriegszustandes...
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Die deutsche Krisis des Jahres 1866: vorgeführt in Actenstücken ...

Wilhelm Hopf - 1896 - 560 Seiten
...Art. 19 lautet : „Seine Majestät der König von Sachsen erklärt, daß temer seiner Untertanen, oder wer sonst den sächsischen Gesetzen unterworfen...wegen eines in Bezug auf die Verhältnisse zwischen Preußen und Sachsen während der Dauer des Kriegszustandes begangenen Vergehens oder Verbrechens gegen...
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Aus meinem leben, Band 1

August Bebel - 1910 - 346 Seiten
...Artikel 19 des Friedensvertrags mußte der König von Sachsen zusichern, „daß keiner seiner Untertanen oder wer sonst den sächsischen Gesetzen unterworfen...wegen eines in bezug auf die Verhältnisse zwischen Preußen und Sachsen während der Dauer des Kriegszustandes begangenen Vergehens oder Verbrechens gegen...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur ..., Bände 10-11

Ludwig Karl Aegidi, Alfred Klauhold, Hugo Kremer (Ritter von Auenrode), Hans Delbrück, Gustav Roloff, Friedrich Thimme - 1866 - 1096 Seiten
...Zollvereins-Staaten bestehende Salzmonopol aufgehoben wird , sobald die Aufhebung in Preussen erfolgt, und dass von dem Zeitpunkte dieser Aufhebung ab, die Besteuerung...Salzes für gemeinschaftliche Rechnung sämmtlicher betheiligter Staaten bewirkt wird. ^] Die näheren Bestimmungen bleiben weiterer Vereinbarung vorbehalten....
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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Potsdam (Regierungsbezirk) - 1866 - 708 Seiten
...aufgehoben wird, sobald die Aufhebung in Preußen erfolgt, und daß von dem Zeitpunkte dieser Auf-, Hebung ab die Besteuerung des Salzes für gemeinschaftliche...Rechnung sämmtlicher betheiligten Staaten bewirkt wirb. Die näheren Bestimmungen bleiben weiterer Vereinbarung vorbehalten. Artikel 19. Se. Majestät...
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