"Gemeinwohl," Polizei und "Festungspraxis": staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preussen, 1815-1850Vandenhoeck & Ruprecht, 1982 - 390 Seiten |
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Seite 75
... Wohl “ erlaubte nicht nur , sondern provozierte jede Auslegung , welche die bestehenden Verhältnisse als die besten aller möglichen priesen , sie in erhabener Schlichtheit verdoppelten . Ein Beispiel mag die Darlegung eines sonst nicht ...
... Wohl “ erlaubte nicht nur , sondern provozierte jede Auslegung , welche die bestehenden Verhältnisse als die besten aller möglichen priesen , sie in erhabener Schlichtheit verdoppelten . Ein Beispiel mag die Darlegung eines sonst nicht ...
Seite 84
... wohl kalkulierten Aktionen – wobei die Symbolik der Herrschenden , die Fahnen oder Marschkolonnen , durchaus aufgenommen , aber „ verkehrt “ wurden . Dazu gehörte die Figur des „ gemeinen Wohls “ jedoch nicht . Sie repräsentierte ...
... wohl kalkulierten Aktionen – wobei die Symbolik der Herrschenden , die Fahnen oder Marschkolonnen , durchaus aufgenommen , aber „ verkehrt “ wurden . Dazu gehörte die Figur des „ gemeinen Wohls “ jedoch nicht . Sie repräsentierte ...
Seite 132
... wohl zeigen , daß sie sich auf armen- und sicherheitspolizeiliche Überlegungen und – weniger schon Maßnahmen beschränkte . Die überaus mühsamen Anfänge der Kinderschutzgesetzgebung ( Regulativ vom 5. Sept. 1839 ) können nicht dafür ...
... wohl zeigen , daß sie sich auf armen- und sicherheitspolizeiliche Überlegungen und – weniger schon Maßnahmen beschränkte . Die überaus mühsamen Anfänge der Kinderschutzgesetzgebung ( Regulativ vom 5. Sept. 1839 ) können nicht dafür ...
Inhalt
Vorwort | 19 |
Staatliche Herrschaft im Übergang zum industriellen | 27 |
Staat als Monopol legitimer Gewaltsamkeit 27 strukturellc Vermin | 39 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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