"Gemeinwohl," Polizei und "Festungspraxis": staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preussen, 1815-1850Vandenhoeck & Ruprecht, 1982 - 390 Seiten |
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Seite 91
... Mußte die Ordnung damit anfangen , daß man die Heiligkeit des Eigentums verletzte ? “ 21 Damit war der zweite kritische Punkt bei der Etablierung des „ Eigentums " markiert : Es mußte nicht nur gegen die – allerdings in der zweiten ...
... Mußte die Ordnung damit anfangen , daß man die Heiligkeit des Eigentums verletzte ? “ 21 Damit war der zweite kritische Punkt bei der Etablierung des „ Eigentums " markiert : Es mußte nicht nur gegen die – allerdings in der zweiten ...
Seite 206
... mußte für sie eine fortgesetzte obrigkeitliche „ Willkür und Härte “ bedeuten . Mit dieser Orientierung traf polizeiliche Aktivität vorwiegend jene Sphäre kommunalen Lebens , die für die Besitzlosen den beinahe einzigen ...
... mußte für sie eine fortgesetzte obrigkeitliche „ Willkür und Härte “ bedeuten . Mit dieser Orientierung traf polizeiliche Aktivität vorwiegend jene Sphäre kommunalen Lebens , die für die Besitzlosen den beinahe einzigen ...
Seite 230
... mußte allerdings mit dem hoheitlichen Anspruch auf „ rechtliche “ Behandlung der „ Verwalteten “ abgestimmt werden . Zumindest war eine vorbeugende Versicherung gegen mögliche Einsprüche der Gerichte zu bedenken . Die Formel , die die ...
... mußte allerdings mit dem hoheitlichen Anspruch auf „ rechtliche “ Behandlung der „ Verwalteten “ abgestimmt werden . Zumindest war eine vorbeugende Versicherung gegen mögliche Einsprüche der Gerichte zu bedenken . Die Formel , die die ...
Inhalt
Vorwort | 19 |
Staatliche Herrschaft im Übergang zum industriellen | 27 |
Staat als Monopol legitimer Gewaltsamkeit 27 strukturellc Vermin | 39 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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