"Gemeinwohl," Polizei und "Festungspraxis": staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preussen, 1815-1850Vandenhoeck & Ruprecht, 1982 - 390 Seiten |
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Seite 55
... erst im administrativen Handeln gegenüber den Verwalteten “ „ praktisch “ wird . Die Institution ist also kein fixiertes „ Gehäuse “ ; sie „ ist “ erst gesellschaftliche Realität in den Weisen ihres Agierens . Sie wird „ fühlbar “ und ...
... erst im administrativen Handeln gegenüber den Verwalteten “ „ praktisch “ wird . Die Institution ist also kein fixiertes „ Gehäuse “ ; sie „ ist “ erst gesellschaftliche Realität in den Weisen ihres Agierens . Sie wird „ fühlbar “ und ...
Seite 105
... Erst die Ausgrenzung der Nicht - Berechtigten , die fortwährende Unterscheidung zwischen ihnen und den Berechtigten ... erst spät einsetzte , für die Kleinbesitzer vornehmlich erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ; vgl . D ...
... Erst die Ausgrenzung der Nicht - Berechtigten , die fortwährende Unterscheidung zwischen ihnen und den Berechtigten ... erst spät einsetzte , für die Kleinbesitzer vornehmlich erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ; vgl . D ...
Seite 229
... erst mit einem Gesetz von 1850. Die Regelung entsprach dann der des code pénal : Die Polizeiaufsicht konnte einer Freiheitsstrafe folgen ; sie war nunmehr - ebenso wie diese - gerichtlich anfechtbar . Allerdings war damit die Polizei ...
... erst mit einem Gesetz von 1850. Die Regelung entsprach dann der des code pénal : Die Polizeiaufsicht konnte einer Freiheitsstrafe folgen ; sie war nunmehr - ebenso wie diese - gerichtlich anfechtbar . Allerdings war damit die Polizei ...
Inhalt
Vorwort | 19 |
Staatliche Herrschaft im Übergang zum industriellen | 27 |
Staat als Monopol legitimer Gewaltsamkeit 27 strukturellc Vermin | 39 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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