"Gemeinwohl," Polizei und "Festungspraxis": staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preussen, 1815-1850Vandenhoeck & Ruprecht, 1982 - 390 Seiten |
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Seite 60
... Allerdings verfügten sie ( auch nach 1825 ) nicht über Weisungsrechte gegenüber den Regierungen , bis auf die Entscheidung ( erster Instanz ) bei Konflikten zwischen mehreren Kollegien sowie in Anstellungs- und Disziplinarsachen . Die ...
... Allerdings verfügten sie ( auch nach 1825 ) nicht über Weisungsrechte gegenüber den Regierungen , bis auf die Entscheidung ( erster Instanz ) bei Konflikten zwischen mehreren Kollegien sowie in Anstellungs- und Disziplinarsachen . Die ...
Seite 94
... allerdings etwas Heiliges “ 24 . Damit wurde aber eine Summierung von Handlungszielen begünstigt . Sie konnte in konkreten Entscheidungssituationen handlungslähmend wirken ; sie konnte aber - im Gegenteil - auch anspornen , den ...
... allerdings etwas Heiliges “ 24 . Damit wurde aber eine Summierung von Handlungszielen begünstigt . Sie konnte in konkreten Entscheidungssituationen handlungslähmend wirken ; sie konnte aber - im Gegenteil - auch anspornen , den ...
Seite 341
... allerdings die regionalen Militärbefehlshaber in eigener Regie über den Militäreinsatz 35. Auf dem Lande waren mindestens bis zur Mitte des Jahrhunderts Truppen auch mit der polizeilichen Bereinigung von „ minor episodes “ beschäftigt ...
... allerdings die regionalen Militärbefehlshaber in eigener Regie über den Militäreinsatz 35. Auf dem Lande waren mindestens bis zur Mitte des Jahrhunderts Truppen auch mit der polizeilichen Bereinigung von „ minor episodes “ beschäftigt ...
Inhalt
Vorwort | 19 |
Staatliche Herrschaft im Übergang zum industriellen | 27 |
Staat als Monopol legitimer Gewaltsamkeit 27 strukturellc Vermin | 39 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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