"Gemeinwohl," Polizei und "Festungspraxis": staatliche Gewaltsamkeit und innere Verwaltung in Preussen, 1815-1850Vandenhoeck & Ruprecht, 1982 - 390 Seiten |
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Seite 84
... Land “ neue gesellschaftliche Widersprüche anregten , blieb die Bestimmung des „ gemeinen Wohls “ faktisch an eine Übereinkunft der „ besseren Stände “ gebunden , die keiner langen Reden bedurfte . Die Formel repräsentierte also nicht ...
... Land “ neue gesellschaftliche Widersprüche anregten , blieb die Bestimmung des „ gemeinen Wohls “ faktisch an eine Übereinkunft der „ besseren Stände “ gebunden , die keiner langen Reden bedurfte . Die Formel repräsentierte also nicht ...
Seite 178
... Land “ mit der Gutsherrschaft identisch war ( bis 1872 – faktisch bis zur Aufhebung der Gutsbezirke 1927 ) , „ vorläufig “ den Klagen der Herrschaft ( auf dem Land : ihren eigenen Klagen ! ) wegen „ hartnäckigem Ungehorsam oder ...
... Land “ mit der Gutsherrschaft identisch war ( bis 1872 – faktisch bis zur Aufhebung der Gutsbezirke 1927 ) , „ vorläufig “ den Klagen der Herrschaft ( auf dem Land : ihren eigenen Klagen ! ) wegen „ hartnäckigem Ungehorsam oder ...
Seite 285
... Land “ war es kaum anders als in den Städten . Es machte auch wenig aus , ob die staatliche Polizeigewalt , wie im Regelfall , von kommunalen Organen verwaltet wurde , oder ob sie unmittelbar von einer eigenständigen Polizeibehörde ...
... Land “ war es kaum anders als in den Städten . Es machte auch wenig aus , ob die staatliche Polizeigewalt , wie im Regelfall , von kommunalen Organen verwaltet wurde , oder ob sie unmittelbar von einer eigenständigen Polizeibehörde ...
Inhalt
Vorwort | 19 |
Staatliche Herrschaft im Übergang zum industriellen | 27 |
Staat als Monopol legitimer Gewaltsamkeit 27 strukturellc Vermin | 39 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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