| 1866 - 476 Seiten
...Entlastung der Staatsregierung nach Vorlegung der Jahresrechnungen , Indemnität ertheilt, dergestalt, dass es rücksichtlich der Verantwortlichkeit der Staatsregierung...soll, wie wenn die Verwaltung in der erwähnten Zeit No. 2398. auf Grund gesetzlich festgestellter und rechtzeitig publizirter StaatehaushaltsPreussen'... | |
| Ludwig Ernst Hahn - 1878 - 934 Seiten
...die seit dem Beginn des Jahres 1862 ohne gesetzlich festgestellten Staats« haushalts'Etat geführte Verwaltung, vorbehaltlich der Beschlußfassung des...Entlastung der Staatsregierung nach Vorlegung der Jahres« Rechnungen, Indemnität ertheilt. Artikel 2. Die Staatsregierung wird für das Jahr 1866 zu... | |
| Otto Bismarck (Fürst von) - 1892 - 522 Seiten
...auf die seit dem Beginn des Jahres 1862 ohne gesetzlich festgestellten Staatshaushaltsetat geführte Verwaltung, vorbehaltlich der Beschlußfassung des...Vorlegung der Iahresrechnungen, Indemnität ertheilt. Art. 2. Die Staatsregierung wird für das Jahr 1866 zu den Ausgaben der laufenden Verwaltung bis zur... | |
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