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Berichtigungen und Ergänzungen.

1. Zur ersten Abtheilung des zweiten Theils.

S. 80. Bismarck ist nicht am 19. September abends, sondern erst am 20. September 1862 morgens in Berlin angekommen. Vom Kronprinzen hatte der König schon am 20. September morgens erfahren, daß Bismarck in Berlin anwesend sei. Der König erfuhr dies also nicht erst von Roon am 21. September. In Bismarcks Darstellung (Gedanken und Erinnerungen I, 268) ist nicht davon die Rede, daß schwere Bedenken“ wegen des Verfassungseides in Frage gekommen seien. Es gelang mir, ihn zu überzeugen, daß es sich für ihn nicht um konservativ oder liberal in dieser oder jener Schattirung, sondern um königliches Regiment oder Parlamentsherrschaft handle und daß die lettere unbedingt und auch durch eine Periode der Diktatur abzuwenden sei“ (I, 269).

S. 91, 98. Nach den „Gedanken und Erinnerungen" des Fürsten Bismarcks I, 284 hat die Fahrt Bismarcks und des Königs von Jüterbog nach Berlin, auf der Bismarck dem Könige seine schweren Gedanken über den beiderseitigen Tod auf dem Schafott ausgeredet hat, doch 4. Oktober 1862 stattgefunden. Die amtlichen Hofnachrichten müssen danach unrichtig sein. Der Inhalt der Unterredung ist in den „Gedanken und Erinnerungen" ähnlich dargestellt wie in Bismarcks Erzählung vom 23. Februar 1889 nach dem Briefe des Landtagsabgeordneten von Eynern.

S. 101. In der Antwort des Königs vom 2. Januar 1863 auf das Glückwunschschreiben des Oberstlieutenants Freiherrn v. Vincke-Olbendorff zu Neujahr hat der König sich über die Lückentheorie dahin ausgesprochen, daß er das „Nichts“, das die Verfassung im Falle der Verwerfung des reduzirten Budgets durch das Herrenhaus vorschreibe, suggerieren und als guter Hausvater weiterführen und später Rechenschaft geben müsse, nachdem das Abgeordnetenhaus sein Recht zur Vernichtung der Armee und des Landes benugt habe. Aus dem Briefe ergiebt sich, daß die Vorgänge bei der Episode vom 17. September 1862 dem Könige unrichtig dargestellt sind. („Gedanken und Erinnerungen" I, 309 f.)

"

S.132-138. In den „Gedanken und Erinnerungen“ erzählt Bismarck in dem Kapitel Die Alvenslebensche Konvention“ von einer Unterredung mit dem Kaiser Alexander von Rußland. Dieser Inhalt stimmt mit dem überein, was er dem Vizepräsidenten Behrend im Februar 1863 auf dem Hofball darüber mittheilte.

2. Zur zweiten Abtheilung des zweiten Theils.

S. 16 Stellvertretungskosten. Waldeck, der seine Geschäfte regelmäßig nach wie vor versah, mußte troßdem einen Stellvertreter bezahlen. Ein Kreisrichter im Kammergerichtsbezirk (Knövenagel) kam darum ein, daß ihn sein Sohn, der bei demselben Gericht als Gerichtsassessor ohne Diäten arbeitete, vertreten dürfe. E3 wurde ihm abgeschlagen und statt dessen ein Assessor aus der Ferne zu seiner Ver= tretung herangezogen.

S. 252 Militärpensionsgesetz. 7. Juni 1871. Bei der Berathung des Gefeßentwurfs, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheers und der Marine, sowie die Unterstüßung der Hinterbliebenen solcher Personen hatte Bonin in Uebereinstimmung mit der Regierung ausgeführt, daß man für die Offizierskinder länger sorgen müsse, als für die Kinder der Mannschaft, weil diese im Ganzen und im Durchschnitt mit vollendetem 15. Jahre die Möglichkeit haben, sich selbst ihren Unterhalt zu erwerben, und Kinder der Offiziere erst viel später. Hoverbeck entgegnete:

Meine Herren, die Unterscheidung, die der Herr Vorredner soeben vorgetragen, die Unterscheidung zwischen den Kindern der Mannschaften und den Kindern

der Offiziere, höre ich bei der in unserem Volke geltenden allgemeinen Wehrpflicht, worauf ich besonders aufmerksam mache, fast ebenso ungern, als die Unterscheidung zwischen dem Ehrgefühl der Offiziere und dem Ehrgefühl der übrigen Mannschaften (Sehr wahr!)

S. 323. Abg. Eugen Richter widmet in seinen Erinnerungen „Im alten Reichstag“ (Bd. I S. 113) Hoverbeck die nachfolgenden Zeilen: „In Hoverbeck verlor die Fortschrittspartei einen Führer, wie sie ihn vorher und nachher nicht besessen. Mit Ausnahme des Abg. Windthorst (Meppen) ist auch in keiner anderen Partei des Reichstags ein Führer hervorgetreten, der ihm verglichen werden könnte. Hoverbeck besaß nicht im Geringsten persönlichen Ehrgeiz; er überließ auch 1874 die ihm angebotene Stelle des Vizepräsidenten des Reichstages dem Abg. Hänel. Hoverbeck befaßte sich nicht mit Fachfragen und Lieblingsgegenständen, dagegen übersah er stets voll und ganz die allgemeine politische und parlamentarische Lage und wußte immer klar und bestimmt, was der Augenblick von der Partei und ihren Rednern erforderte. Er präsidirte fast allen Fraktionsverhandlungen und zwar mit ebensoviel Liebenswürdigkeit wie Bestimmtheit, führte die Verhandlungen mit anderen Parteien mit diplomatischem Geschick und wußte im parlamentarischen Kampfe jeden Parteigenossen auf den rechten Plaz zu stellen.“

„Hoverbeck kam selten mit rednerischen Absichten in die Sizung, wie er denn überhaupt es nicht liebte, mit großen und vorbereiteten Reden aufzutreten, dagegen verfolgte er stets mit scharfem Blick den Gang der Debatten, ließ die Fahne der Partei niemals unbewacht, schlug den Freund, der sich zu weit vorgewagt, heraus, deckte den Rückzug, wenn derselbe unvermeidlich war, ging selbst rücksichtslos und schneidig zum Angriff vor, wo ihm derselbe zur Wahrung der freiheitlichen Grundsäße und der Ehre des Reichstages geboten schien. Freund und Feind hörten ihn gern reden. Man wußte, daß er es verstand, in wenig Worten den Kern der Sache zu treffen.“

„Obwohl Hoverbeck in den sechziger Jahren den Verfassungskonflikt im preußischen Abgeordnetenhause von Anfang bis zu Ende in erster Reihe durchgekämpft hatte, zeigte er doch niemals eine persönliche Verbitterung. Aber freilich hat er niemals sich dem Gedanken zugeneigt, daß Fürst Bismarck anders wie durch den Zwang der Umstände veranlaßt, den freiheitlichen Grundsäßen eine Konzession gemacht habe oder machen werde. Das Bewußtsein des politischen Gegenfazes zur Regierung des Fürsten Bismarck ist bei ihm stets lebendig geblieben. Auch eine persönliche oder gesellige Annäherung an die Träger des Regierungssystems des Fürsten Bismarck entsprach nicht seinen persönlichen Ansichten."

„Der Liberalismus hatte in Hoverbeck einen seiner besten Charaktere, das deutsche Volk einen seiner edelsten und treuesten Freunde verloren. Ich selbst verdanke in parlamentarischer Ausbildung Niemand soviel wie Hoverbeck; in engster Gemeinschaft hatte ich zu ihm in der Fraktion, im Plenum und in Kommissionen gestanden. Unter dem frischen Eindruck der Trauerbotschaft vermochte ich mir nicht vorzustellen, wie künftig ohne ihn unsere Partei im Reichstage noch würde wirken können."

Versonenverzeichniß.

In das Personenverzeichniß sind nicht aufgenommen Hoverbeck, die Mitglieder seiner
Familie, der König und Kaiser, der Kronprinz, Bismarck, Minister Delbrück, sowie
die Abgg. von Bennigsen, von Fordenbed, Lasker, Eugen Richter, Simson,
Twesten, Virchow.

(Abg. heißt Mitgl. des preuß. Abg.-Hauses oder Mitglied des Reichstags, bezw.
Mitglied beider Körperschaften. Auf der fettgedruckten Seite ist Biographisches

Arnim-Boizenburg Graf 9.
Ausfeld Abg. 138, 302.
Bamberger Abg. 247, 280.
Banks Abg. 252, 261, 302
Barth Marquard Abg. 267.

zu finden.)

Baumgarten Abg. 18, 294, 295, 302.
Baumstark Prof. Dr. 291.
Bebel Abg. 260.

Becker Dr. Abg. 22, 74, 137.
Beihke Abg. 148.

Benda v. Abg. 301, 303.

Bender Abg. 59, 84, 155, 161, 189.
Berger Louis Abg. 98, 156, 293 f., 301,
302.

Bernhardi Abg. 302.

11

v. Schriftsteller 147.

Bernuth Abg. 281.

Bertelsmann Abg. 312.

Bethusy-Huc Abg. 183.
Beust v. Minister 4.

Birnbaum Abg. 285.

Blanckenburg v. Abg. 134.
Blömer 16.

Bockum-Dolffs v. Abg. 31, 118.

Bodelschwingh v. Finanzminister 89.
Böhmer Abg. 212, 222.
Bonin v. Abg. 39, 141, 324.
Borowski Abg. 246.
Bounch Abg. 137, 147.
Brauchitsch v. Abg. 172, 186.
Braun Karl Abg 89, 276.
Bunsen v. Abg. 163, 180, 251.
Büsing Abg. 279.

Camphausen Minister 291 f.

Caprivi v. Kronsyndikus 16, 188.
Carlowih v. Abg. 75, 118, 135, 141.
Caspers Abg. 22, 156.

Cetto Abg. 65, 97.

Classen Cappelmann Abg. 156.

Crämer-Doos Abg. 247, 254, 261,
301.

Daniels Kronsyndikus 16.

Dernburg Abg. 280.

Dickert Abg. 166, 246, 261, 272, 276,
278, 302.

Diest-Daber Abg. 219.
Dietze-Barby Abg. 294.
Dodillet v. Abg. 174.
Donalies Abg. 59.

11

Hilfsarbeiter 72.

Donath Abg. 295, 302.

Duncker Franz Abg. 137, 144, 156,

221, 261, 276, 302.

Eberty Dr. Abg. 221, 302.

Eichmann Ob.-Präsid. 165.

Elben Dr. Abg. 263.

Elsner v. Gronow Abg. 224, 235.
Erhard Abg. 247, 254, 261, 272,
276, 278, 304.

Ernsthausen Reg.-Präs. 165, 174.
Eulenburg v. Frig Minister 99, 108,

124.

Eyfoldt Abg. 226, 235, 261, 265,
302.

Falckenstein Vogel v. Abg. u. General
137, 146, 238.

Falk Minister 263.

Faucher Abg. 8, 21, 169.

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Friedjung 96.

Friesen v. Minister 96.
Frommer Abg. 155, 161.

Gablenz v. General 3, 87, 96.
Genée 135.

Gerlach v. Präsid. 17.

Gerstner Abg. 247, 254, 276, 301.
Gneist Abg. 38, 108, 135, 301, 309.
Grabow Abg. 26, 65 ff., 75.
Groß Abg. 294 f., 302.
Guerber Abg. 296.
Hübler Abg. 59, 181.

Hagen Abg. 113, 155, 261, 276, 302.
Hammacher Abg. 2, 19, 97, 118, 133,
191, 285.

Hänel Abg. 261, 293, 298, 302.

Harkort Abg. 24, 62, 108, 146, 150,
201, 261.

Hausmann-Lippe Abg. 279, 302.
Hausmann Westhavelland 151, 157,
242, 261, 276, 302.
Heffter Ob.-Trib.-R. 16.
Heine Abg. 294, 302.

Herz Abg. 247, 252, 254, 261, 276,
280, 294, 312.

Heydt v. d. Abg. 89, 97, 100, 113.

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Kirchmann v. Abg. 94, 226, 276, 302.
Klok Abg. 75, 210, 212, 247, 260 f.,
276, 802.

Köller v. Abg. 158, 181, 291.
Kosch Abg. 93, 168.
Krasicki v. Abg. 185.
Krähig Min.-Dir. 165.
Kraußold Abg. 247, 254.
Kreuk Abg. 146, 294 f., 301.
Krieger-Berlin Abg. 104, 133, 155,

158.

Krüger (Hadersleben) 158.
Künzer Dr. Abg. 236.

Lasalle Ferd. 17.

Lahwih Abg. 22, 94.
Lehndorf Graf 163, 174.
Leiwing Dr. 300.
Leonhardt Minister 162.
Lipke Abg. 90, 315.
Lippe Graf zur 162.
Lorenken Abg. 295, 301.

Löwe Dr. Abg. 108, 144, 187, 210,
261, 276, 292, 293, 295, 301, 310.
Lucius Dr. Abg. 294, 305.

Lüning Abg. 97, 118, 123, 155.
Luk Minister 260.
Majunke Abg. 308.
Mallinckrodt v. Abg. 284.
Manteuffel v. General 42.
Maurach v. Präsident 165.
Meier-Bremen Abg. 228, 235.
Mellien Abg. 7, 19.

Meyer-Thorn Abg. 226, 235, 299,

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Usedom v. Gesandter 193.

Vaers Baron v. Abg. 120, 155.
Valentini v. Abg. 8, 21.
Varnbüler v. Abg. 285.

Vincke-Hagen Abg. 108, 161, 322.
Vincke-Olbendorf v. Abg. 108
Völk Abg. 89, 252, 275.

Wagener - Neustettin Abg. 85, 108,
274, 301.

Wagner-Altenburg Abg. 281.

Waldeck Abg. 6, 16, 30, 47, 71, 108,
127, 135, 137, 141, 203, 229, 324.
Weber von Abg. 248.

Wedemeyer v. Abg. 224, 235.
Wehrenpfennig Abg. 199, 301, 303,
305, 310.

Wigard Abg. 241, 244, 261, 276.
Wiggers Morig Abg. 137, 147, 204,
241 f., 250, 255, 274, 276, 279, 302.
Wilmanns Abg. 285.

Windthorst Eduard Abg. 156, 245, 254,
265, 298, 313, 314.

Windthorst-Meppen Abg. 253, 254.
Zedlik v. Präsid. 4.

Ziegler Abg. 26, 50, 94, 97, 261,
265, 276, 302.
Zimmermann Abg. 302.
Zinn Abg. 294 f., 302, 308.
Zwicker 163, 174.

Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin und Potsdam

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