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Allerlei Schwierigkeiten, die sich bei den Verhandlungen herausstellten, machten eine Zeitlang die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten nicht unwahrscheinlich. Am 23. Februar wurde der Waffenstillstand zum zweiten Male verlängert bis zur Mitternacht vom 26. zum 27. Februar. Nochmals nahte die lette Stunde heran, ohne daß man sich über die Basis des Friedensschlusses verständigt hatte. Bereits wurden Vorbereitungen getroffen für die Konzentration der Division; den in vorderster Linie liegenden Kantonnements wurde verschärfter Patrouillengang zur Pflicht gemacht alles deutete auf Abbruch der Verhandlungen und auf Wiederbeginn des Schlachtenlärms.

Erst in letter Stunde wurden diese Maßregeln wieder rückgängig gemacht. Am 27. frühmorgens um 2 Uhr ging in Abschrift folgende Depesche des Oberkommandos ein:

Friedenspräliminarien unterzeichnet.

Waffenstillstand bis zum 12. März verlängert, vom 3. März ab von drei zu drei Tagen kündbar."

Werden die Präliminarien zum definitiven Frieden führen? Man hoffte und glaubte es. Alles hing von der Entscheidung der Nationalversammlung ab. Die Bevölkerung der okkupierten Landesteile verlangte den Frieden und tat alles Mögliche, um eine ihren Wünschen günstige Entscheidung herbeizuführen.*)

*) 6. Februar 1871. Sekondleutnant Karges trifft genesen beim Regiment ein und tritt zur 10. Kompagnie.

7. Februar. Sekondleutnant v. Normann trifft mit dem LazarettBedeckungskommando aus Le Breil wieder ein und übernimmt die Führung der 11. Kompagnie.

8. Februar. Sekondleutnant Greiner meldet sich gesund und tritt zur 8. Kompagnie.

9. Februar. Leutnant Büttner meldet sich gesund und wird an Stelle des Leutnants v. Lessing zum Adjutanten des I. Bataillons ernannt. Sekondleutnant Homann tritt zur 3. Kompagnie zurück.

10. Februar. Hauptmann Klagemann, Leutnant Kramer und Leutnant Kunde melden sich gesund. Lezterer übernimmt wieder die Adjutantengeschäfte beim II. Bataillon.

12. Februar. Premierleutnant v. Borowski übernimmt die Führung der 11. Kompagnie.

21. Februar. Die Sekondleutnants v. Wüldknig und Puhlmann melden sich gesund.

22. Februar. Der Regiments adjutant, Premierleutnant Wegener, kehrt

Eine Notiz vom Generalfommando, nach welcher die Truppen sich so bereithalten sollten, daß sie jeden Augenblick abrücken könnten, wurde nicht anders als im Sinne des bevorstehenden Rückmarsches in die Heimat gedeutet. An erneute kriegerische Tätigkeit dachte jest kaum noch jemand. Gleiche Bedeutung legte man den häufig ausgeführten Marschübungen bei. In diesem Dienstzweige erforderte die Ausbildung der neu angekommenen Ersagrekruten am dringendsten Nachhilfe.

Am 28. Februar war abermals ein Transport von 222 Rekonvaleszenten und Rekruten angekommen, so daß das Regiment annähernd wieder die volle Etatsstärke hatte. In gleicher Weise vergrößerte sich der Bestand an Offizieren von Tag zu Tag. Verwundete und kranke Offiziere trafen nach ihrer Genesung allmählich wieder ein. Auch vom Ersatz-Bataillon des 35. und 64. Regiments wurde das Offizierkorps noch komplettiert. Es war die verspätete Folge eines Antrages, den das Regiment nach den verlustreichen Gefechten des Januar gestellt hatte.

In materieller Beziehung trat mit dem Abschluß des Waffen

nach Beendigung seines Kommandos als stellvertretender Adjutant der 6. Division zum Regiment zurück.

23. Februar. Es treffen vom Ersay-Bataillon ein: Hauptmann v. Hadeln und Premierleutnant v. Trebra. Leşterer übernimmt die 8. Kompagnie.

24. Februar. Der Hauptmann der Reserve v. Briezke, welcher vom Ersag-Bataillon eingetroffen ist, erhält die 9. Kompagnie.

25. Februar. Es erhalten das Eiserne Kreuz 2. Klasse:

Die Sekondleutnants Schulze, Zindel, v. Kahlden, Stiehle und Behm, die Vizefeldwebel Gregorovius, Bülow, Töbe und Herrmann; ferner Feldwebel Schiefer 8. Kompagnie, Hornist Selchow 3. Kompagnie, Unteroffizier Valloß 1. Kompagnie, Gefreiter Tell 5. Kompagnie, Unteroffizier Franch 9. Kompagnie, Unteroffizier Wolff 6. Kompagnie, Sergeant Heim 10. Kompagnie, Sergeant Hosse 2. Kompagnie, Unteroffizier Schwarze 11. Kompagnie, Sergeant Pietsch 4. Kompagnie, Musketier Voigt I 7. Kompagnie, Unteroffizier Fredrich 12. Kompagnie, Gefreiter Müller 2. Kom pagnie, Unteroffizier Keller 8. Kompagnie, Unteroffizier Krüger 3. Kompagnie, Sergeant Glazer 5. Kompagnie, Unteroffizier Tilke 9. Kompagnie, Musketier Duvier 6. Kompagnie, Gefreiter Tributh 4. Kompagnie, Gefreiter Polster 11. Kompagnie, Unteroffizier Blankenstein 1. Kompagnie, Gefreiter Kießling 7. Kompagnie, Gefreiter Voigt 8. Kompagnie, Gefreiter Hoffmann IV 12. Kompagnie, Musketier Schwerdt 5. Kompagnie, Unteroffizier Münner 9. Kompagnie, Unteroffizier Lohse 4. Kompagnie.

26. Februar. Der vom Ersaz-Bataillon Nr. 64 dem Regiment zugeteilte Hauptmann v. Stablewski wird mit der Führung der 4. Kompagnie beauftragt.

stillstandes für die Offiziere eine erhebliche Verbesserung ein, da Seine Majestät befohlen hatte, daß jedem Offizier und Beamten aus den Kontributionsgeldern eine tägliche Zulage von 15 Frank zu zahlen sei.

Der 2. März brachte endlich das wichtige Ereignis der Ratifikation des Präliminarfriedens. Seine Majestät schickte die erste Nachricht davon in folgendem Telegramm nach Berlin:

„Kaiserin und Königin in Berlin.

Soeben habe Ich den Friedensschluß ratifiziert, nachdem er schon gestern in Vordeaux von der Nationalversammlung angenommen worden ist. Somit ist also das große Werk vollendet, welche durch siebenmonatliche siegreiche Kämpfe errungen wurde, dank der Tapferkeit, Hingebung und Ausdauer des unvergleichlichen Heeres in allen seinen Teilen. Der Herr der Heerscharen hat überall unsere Unternehmungen sichtlich gesegnet und daher diesen ehrenvollen Frieden in seiner Gnade gelingen lassen. Ihm sei die Ehre, der Armee und dem Vaterlande aus tieferregtem Herzen Meinen Danf.

Wilhelm."

Der Krieg war also beendet. Ein glorreicher Frieden war den Kämpfen und Beschwerden gefolgt. Mit Stolz durfte jeder, der in jenen schweren Tagen in den Reihen der Armee gestanden und im Schlachtendonner treu seine Pflicht erfüllt hatte, auf dieses Resultat schauen, mit hoher Freude durfte er jest an die bevorstehende Heimkehr ins geliebte Vaterland denken.

Wer aber hätte damals nicht vor allem sich vor Gott gedemütigt und ihm aus vollem Herzen dafür gedankt, daß er gnädig behütet und bewahrt blieb, und daß es ihm vergönnt war, den schönen Tag des Friedens nach all den Fährlichkeiten des blutigen Krieges zu erleben?

Die Friedenspräliminarien in der abgekürzten Form, wie sie der Nationalversammlung in Bordeaux vorgelegt und von dieser genehmigt waren, hatten folgenden Wortlaut:

1. Frankreich verzichtet zugunsten des Teutschen Reiches auf ein Fünftel von Lothringen, darunter Met und Thionville; ferner auf das Elsaß mit Ausschluß von Belfort.

2. Frankreich zahlt fünf Milliarden Frank, und zwar eine Milliarde im Jahre 1871; den Rest in der Frist von drei Jahren. Inf. Regt. Graf Tauenzien (3. Brandenb.) Nr. 20. 3. Aufl.

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3. Die Räumung des Landes beginnt unmittelbar nach Ratifikation des Vertrages, und zwar werden die deutschen Truppen zunächst das Innere von Paris und verschiedene Departements, darunter vorwiegend die westlichen, räumen. Die Räumung der übrigen Departements erfolgt allmählich nach der Zahlung der ersten Milliarde und ebenso entsprechend nach Erlegung weiterer Milliarden. Die noch zu zahlenden Summen werden mit 5 Prozent vom Ratififationstage an verzinst.

4. Die Deutschen unterlassen alle Requisitionen in den von ihnen besetzten Departements, jedoch werden sie auf Kosten Frankreichs unterhalten.

5. Der Bevölkerung der anneftierten Gebiete wird Frist gewährt zur Entscheidung, welcher Nationalität sie angehören wollen. 6. Die Kriegsgefangenen werden unverweilt zurückgegeben. 7. Die Eröffnung der eigentlichen Friedensunterhandlungen erfolgt in Brüssel nach Ratifikation des Vertrages.

8. Die Verwaltung der okkupierten Departements wird französischen Beamten übergeben, doch stehen dieselben unter den Befehlen der deutschen Korpskommandeure.

9. Durch gegenwärtigen Vertrag wird jedes Recht auf Häfen oder ein anderes nicht besettes Territorium ausgeschlossen.

10. Dieser Vertrag soll der Ratifikation der Nationalversammlung unterbreitet werden.

Rückmars ch.

Am 6. März, frühmorgens 3 1hr, traf der Marschbefehl beim Regiment ein. Derselbe wurde sofort an die drei Bataillone expediert, die noch an demselben Tage den Marsch antraten. Die Bataillone marschierten selbständig, mit der Bagage unter Bedeckung an der Queue.

Auf die Dislokation im besonderen während dieses Rückmarsches wird hier nicht eingegangen werden. Beilage 3 enthält darüber das Nähere.

Die Verpflegung auf den Märschen erfolgte durch die Quartierwirte. Nur im Notfalle hatten die Kolonnen bezw. die aus ihnen gefüllten Verpflegungswagen auszuhelfen.

Am ersten Marschtage kamen in La Suze die bei Neuville in

Gefangenschaft geratenen beiden Offiziere, Leutnant Brüggemann und Püttmann, wieder zum Regiment. Sie waren infolge der Konvention zurückgesandt. über ihre Erlebnisse vergleiche den Bericht in Beilage 4.

Es sei hier noch hinzugefügt, daß die Koffer, welche durch den Leutnant Friedberg am Tage nach dem Gefecht gegen Quittung an den Kommandanten von Neuville abgegeben waren, niemals in ihre Hände gekommen sind.

Der Marsch vom 7. Februar brachte einen Teil des Regiments wieder nach Le Mans, einen anderen auf die Schlachtfelder des Januar.

In Le Mans wurden dem Regimnet neue Auszeichnungen zuteil. Mittels Allerhöchster Kabinetts-Order vom 28. Februar waren verliehen: dem Oberst v. Flatow der Orden pour le mérite, dem Major Cramer v. Baumgarten vom 24. Regiment, als zeitigem Führer unseres Füsilier-Bataillons, sowie dem Feldwebel Lieso w der 4. Kompagnie das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Die Freude über diese neuen Beweise Königlicher Gnade war eine allgemeine.

In den nächsten Tagen durchzog das Regiment die Departements Sarthe, den nördlichen Teil von Loir et Cher und Eure et Loir. Am 16. wurde das Departement Seine et Dise erreicht.

Das Wetter, im allgemeinen gut, verschlechterte sich am 15. März. Es regnete mit kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag. Am 16. war ein Unwetter, wie es das Regiment in den schlechtesten Tagen des Feldzuges nicht erlebt hatte, ein Sturm, der Mannschaften und Pferde umzuwerfen drohte und dermaßen den Schnee in das Gesicht trieb, daß minutenlang niemand die Augen öffnen konnte.

Am 17. März, einem Ruhetage, riickte in Pussay, wo die 9. Kompagnie lag, ein französisches Marsch-Bataillon (Nr. 89) ein. Dasselbe war auf dem Marsche von Paris nach Orléans und unbewaffnet. Dennoch wurde, um Reibereien zu vermeiden, das Dorf in zwei Teile geteilt und eine Art von Demarkationslinie zwischen beiden Nationaliäten errichtet.

Von diesem Tage ab hörte die Verpflegung durch die Quartierwirte ganz auf. Es war mit der französischen Regierung eine Konvention abgeschlossen, nach welcher sie für die tägliche Verpflegung pro Offizier 4 Taler bis zum 1. April, von da ab 1 Taler 10 Silber

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