Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung... Gesetz betreffend den Forstdiebstahl ... - Seite 63von Prussia (Germany) - 1904Vollansicht - Über dieses Buch
| Baden (Germany) - 1880 - 890 Seiten
...Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Nesitzthums, wenn dies möglich, einen Gemeindebeamtcn oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk...GemeindeMitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizei- oderTichcrheitsbcamte sein. Die in den vorstehenden Absätzen angeordneten Beschränkungen der Durchsuchung... | |
| Adolf Dochow - 1879 - 328 Seiten
...Geschäftsräume oder des befriedeten Besitzthums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts statt, so sind, wenn dies möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirke die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Nur die letzteren dürfen nicht Polizei- oder Sicherheitsbeamte... | |
| Saxony (Kingdom). Oberlandesgericht, Dresden - 1885 - 586 Seiten
...Geschäftsräume oder des befriedeten Besitzthums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet , ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zugezogen werden sollen, ist leine unbedingte, sondern wird durch den Zusatz eingeschränkt: „wenn... | |
| Karl Fuhr - 1892 - 372 Seiten
...dieselbe durch Polizei- oder Sicherheitsbeamte ohne Beisein des Richters oder Staatsanwalts, so ist, wenn möglich, ein Gemeindebeamter, oder zwei Mitglieder...deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen (§ 105). Auch diese Vorschriften erleiden unter Polizeiaufsicht Stehenden gegenüber keine Anwendung... | |
| Karl Julius Tuisko Lorey - 1903 - 626 Seiten
...Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft — so sind — wenn es möglich ist — ein Gemeindebeamter oder 2 Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung...dürfen nicht Polizei- oder Sicherheitsbeamte sein. Diese Beschränkung des Durchsuchungsrechts gilt aber nicht hinsichtlich der oben zu 3 Satz 2 (§ 104... | |
| Erich Wulffen - 1905 - 748 Seiten
...Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn dies möglich, ein Gcmcindebcamter oder zwci Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitgliedcr zugezogenen Personen dürfen nicht Polizei- oder Sicherhcitsbcamte sein. Die in... | |
| Hans Georg freiherr von Münchhausen - 1908 - 180 Seiten
...im Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattzufinden, sonst sind wenigstens, wenn tunlich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehend) Ferner darf der Inhaber der zu durchsuchenden Räume der Durchsuchung beiwohnen bezw.... | |
| 1908 - 466 Seiten
...Abs. 1): „Wenn eine Durchsuchung der Wohnung. . . . ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn dies möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde zuzuziehen." Mit Recht bemerkt das Reichsgericht (R. 6, 3fi6. 7, 544) zu diesem Paragraphen, dass hier... | |
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