| 1880 - 490 Seiten
...Der Art. 96 der Reichs-Strafprozeßordnung lautet: „Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten und anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken...Schriftstücke dem Wohle des Reiches oder eines Bundesstaates Nachtheile bereiten würde." Da nun hicdurch, sowie analog durch §. 159 der Neichs-Strafprozeßordnung... | |
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1875 - 1002 Seiten
...Verzuge auch der Staatsanwaltschaft und den Polizei- und Sicherheitsbeamten zustehe! Welter heißt eS: „die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder...öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren obersteDienstbehörde erklärt, daß daS Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke... | |
| Guido Görres, George Phillips, Joseph Edmund Jörg, Franz Binder, Georg von Jochner - 1875 - 1002 Seiten
...Polizei- und SichcrheitSbeamten zustehe! Weiter heißt eS: „die Vorlegung oder Auslieferung von Alten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen...öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren obersteDienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden de« Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke... | |
| Bavaria (Germany). - 1877 - 536 Seiten
...Anwendung. 2) 8 96. Die Vorlegung oder Auslieferung von Alten oder anderen in amtlicher Beiwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates stachtheil bereiten... | |
| Baden (Germany) - 1880 - 890 Seiten
...berechtigt sind, finden diese Zwangsmittel keine Anwendung. Vgl. 88 51, 52, 54. 69 ^w. 1 uuä 2. 8 96. Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates Nachtheil bereiten... | |
| Adolf Dochow - 1879 - 328 Seiten
...amtlicher Verwahrung befindlicher Schriftstücke gemacht. Die Vorlegung und Auslieferung derselben durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaates Nachtheil bereiten... | |
| Bavaria (Germany). - 1899 - 680 Seiten
...Schriftstücken und Gegenständen durch Behörden , öffentliche Beamte oder Personen des Soldatenstandes darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden dieser Gegenstände oder des Inhaltes dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reiches oder eines... | |
| Prussia (Germany). Kriegsministerium - 1914 - 706 Seiten
...Schriftstücken und Gegenständen durch Behörden, öffentliche Beamte oder Personen des Soldatenstandes darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden dieser Gegenstände oder des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohle des Reichs oder eines... | |
| Daniel M. Krause, Gerhard Schäfer, Ernst-Walter Hanack, Hans Hilger - 2004 - 1730 Seiten
...Geschädigte die Herausgabe verweigert und brauchte nicht nochmals dazu aufgefordert zu werden. §96 'Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen...Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile... | |
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