Die allerhöchste Ermächtigung betrifft daher vornehmlich nur solche Verurtheilte, die zur Zeit der That das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ohne jedoch Erwachsene, da bei solchen ausnahmsweise ähnliche Gründe für eine Begnadigung... Bedingte Verurtheilung oder bedingte Begnadigung? - Seite 26 von Julius Bachem - 1896 - 39 Seiten Vollansicht -
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