Lebensjahr noch nicht vollendet, dass er nicht früher schon eine Freiheitsstrafe erstanden hatte, und dass die ihm nunmehr zuerkannte Freiheitsstrafe die Dauer von drei Monaten nicht überschreitet. Doch kann trotz des Fehlens der kaum erwähnten Voraussetzungen... Bedingte Verurtheilung oder bedingte Begnadigung? - Seite 28von Julius Bachem - 1896 - 39 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| 1896 - 1032 Seiten
...Lebensjahr noch nicht vollendet, dass er nicht schon früher eine Freiheitstrafe erstanden hatte, und dass die ihm nunmehr zuerkannte Freiheitsstrafe die Dauer...nicht überschreitet. Doch kann trotz des Fehlens der oben erwähnten Voraussetzungen ausnahmsweise, wenn sich der Fall sonst besonders hierzu eignet, Strafaufschub... | |
| Karl Binding - 1902 - 294 Seiten
...Lebensjahr noch nicht vollendet, dass er nicht früher schon eine Freiheitsstrafe erstanden hatte, und dass die ihm nunmehr zuerkannte Freiheitsstrafe die Dauer...ausnahmsweise, wenn sich der Fall sonst besonders hiezu eignet, Strafaufschub mit der Aussicht auf späteren Strafnachlass oder spätere Strafmilderung... | |
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