Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland, Bände 1-2

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Beliebte Passagen

Seite 203 - Zu einer Zeit, in welcher die Poesie noch nicht so ganz aus dem Leben verschwunden war, wie heut zu Tage, wo ein Alles berechnender eiskalter Verstand an ihre Stelle getreten ist — zu einer solchen Zeit war es für einen...
Seite 372 - Herren, Ritter und Knechte, wenn sie hoffarten, so hatten sie „lange Lappen an ihren Armen biß auf die Erden, gefüdert mit „Kleinspalt oder mit Bund, als den Herren und Rittern zugehört, „und die Knechte als ihnen zugehört. Die Frauen giengen „gekleidet zu Hoff und...
Seite 404 - gesagt war, da wurde manches köstliche Kleid angelegt, jegliche »hatte den Neid, daß sie sich besser als die andre kleiden wollte, „denn Frauen mögen jung oder alt sein, so haben sie gern viel „Gewandes, will es auch manche nicht gern tragen, so freut sie „doch der Besitz, daß sie nur sagen kann: wenn ich wollte, ich „könnte mich wohl viel besser kleiden, als diese und jene" "). Zur Vermehning des Glanzes solcher Hoffeste war das weibliche Gefolg meistentheils sehr groß.
Seite 203 - Spielleute (ioculatores) , Gaukler, Lustigmacher (histriones, herci) herum, und konnten stets einer gastlichen Aufnahme sicher sein. Sie waren die Erzähler, oft auch Bothen, für welche in den Höfen gesattelte Pferde bereit standen — die...
Seite 290 - ihrer Wesenheit nach nicht in einer Freiheit von Leistungen, sondern in einer mehr oder weniger großen Freiheit von der öffentlichen Gewalt und von den öffentlichen Beamten"818.
Seite 307 - Die Folge aller dieser Bestrebungen war, daß die gemeine Freiheit mehr und mehr verschwunden ist, und die alte Freiheit mehr oder weniger nur noch als eine aristokratische Freiheit in den Rechten, von nun an also Vorrechten, der Grund« und Schirmherrschaft fortbestanden hat.
Seite 278 - Oben was gestechet dar in Ein schuzzel von golde. Da bi man wizzen solde, Daz er da truhsaezze was. Ist es nun denkbar, dass unsere beiden Dichter all diese Schilderungen aus der Luft gegriffen? Oder lässt sich nur einen Augenblick annehmen , dies ganze Wesen der Helmkleinode, das sie bis in's Kleinste hin so darstellen , wie es im späteren Mittelalter in Blüthe stand, sei zu ihrer Zeit auf einmal...
Seite 153 - Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Hofhaltung des Königs und der Großen des Reiches und der Haushaltung der übrigen freien Grundherrn entstand erst im späteren Mittelalter seit der Entstehung eines erblichen...
Seite 199 - Königshöfen eben sowohl wie, nach den . . . alemannischen, salischen und angelsächsischen Volksrechten, an den Fronhöfen der grösseren Grundherren. Nur der Schenk fehlt hie und da und der Kämmerer, wenigstens dem Namen nach, allenthalben in den alten Volksrechten, woraus denn von Löw . . . , Fürth ... ua gefolgert ist , dass derselbe erst aus der römischen Verfassung eingeführt worden sei. Dem ist jedoch nicht so. Schon der Name Schenk . . . beweist den germanischen Ursprung des Amtes....
Seite 152 - GrundHerren wie mit der Vielweiberei in der Türkei. Der gemeine Türke hat in dieser Beziehung dasselbe Recht wie der vornehmste Türke und der Sultan selbst. Da jedoch der gemeine Türke nur eine Frau ernähren kann, so nimmt er auch nur eine Frau.

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