| Friedrich Wilhelm Schubert - 1846 - 604 Seiten
...Hüttenwerke verbleibt denselben, jedoch dergeslallt, dass sie sich den Anordnungen des Staates fügen, und diesem den Verkauf der erzielten Metalle, Mineralien und Fabrikate nach den Marktpreisen überlassen müssen. Ihre Unterlhanen bleiben der Militär-V7erfassung des Preussischen... | |
| Alexander Miruss - 1847 - 1640 Seiten
...und Hüttenwerke veibleiben, jedoch dergestalt , dass sie sich den Anordnungen des Staats fügen , und diesem den Verkauf der erzielten Metalle, Mineralien und Fabrikate nach den Marktpreisen lassen müssen. 6. Sind ihre Unterlhanen der Militär- Verfassung Unsere Staates unterworfen.... | |
| 1851 - 612 Seiten
...Berg- und Hüttenwerke verbleiben, jedoch dergestalt, daß sie sich den Anordnungen des Staats fügen und diesem den Verkauf der erzielten Metalle, Mineralien und Fabrikate nach den Marktpreisen lassen müssen. Hiermit übereinstimmend heißt es im K. 23 der Instruktion vom 30. Mai... | |
| 1871 - 812 Seiten
...Berg- und Hüttenwerke verbleiben, jedoch dergestalt, dass sie sich den Anordnungen des Staates fügen und diesem den Verkauf der erzielten Metalle, Mineralien und Fabrikate nach den Marktpreisen lassen müssen." b) § 23 der Instruction vom 30. Mai 1820: „Den Standesherren bleibt... | |
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