| Frédéric Schoell - 1815 - 416 Seiten
...Dieser liegt alsdenn ob , die Vermittelung durch einen Ausschuss zu versuchen ; falls dieser Versuch hohen Adel in Deutschland gerechnet werden , und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleibt. .îr'.. J.' , ':..'.. » - a*- Sind die Haeupter dieser... | |
| 1815 - 624 Seiten
...Bundes<Acte im XIV. Artikel festsitzt, namenl» lich daß die Fürstlichen und Gräflichen Häuser zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden und ihnen das Recht der Ebenbürtig teil verbleibt; daß sie die Häupter dieser Häuser und die ersten Ttan» tesherren (Pairs)... | |
| Geographisches Institut, Geographisches Institut zu Weimar - 1825 - 518 Seiten
...Fürstlichen und Gräflichen Häuser, die seit dem Jahre 1806 mittelbar geworden, fortan nichts destoweniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden , und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleiben solle. Der Kaiser hat gegenwärtig mittelst des Kabinetsschreibens... | |
| Karl Friedrich Dieck - 1826 - 400 Seiten
...Bundesstaaten sich dahin: a. dafs diese fürstlichen und gräßichen Häuser fortan nichtsdestoweniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit („le droit de naissance egale avec les maisons souveraines. " [nach der officiellen französischen... | |
| Johann Nepomuk Schwerdling - 1830 - 470 Seiten
...») diese fürstlichen und gräflichen Häuser nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschlaud gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem damit verbundenen Begriffe verbleibt. b) Die Häupter dieser Häuser sind die ersten Standesherrcn in den Staaten, zu welchen sie gehören,... | |
| 1831 - 354 Seiten
...einer Anzeige des *) „ dafs diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichts 5, desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerech„net werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit io „ dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt. " v Wirkungsumfanges , worauf hier das Recht... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 Seiten
...Bundesstaaten sich dahin: ») Daß diese fürstlichen und graflichen Hauser fortan nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt. >>) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren... | |
| Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 Seiten
...Bundesakte dahin vereinigt: a) daß diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden , und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bioher damit verbundenen Begriff verbleibt. 198 b) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren... | |
| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1840 - 754 Seiten
...dieselben fortan nichts desto weniger (dh ob sie gleich im Jahre 1806 und seitdem mittelbar geworden) zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleibe. Zu einer solchen Erklärung ist aber im vorliegenden Falle... | |
| 1841 - 622 Seiten
...verloren hätten , also auch nicht mehr den souverainen Häusern gleich ständen) fortan (nach wie vor) zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden und ihnen das Recht (?) der Ebenbürtigkeit iu dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleiben solle, denn man liess hierbei die billige Rücksicht... | |
| |