Österreichs Kämpfe im Jahre 1866: nach Feldacten bearbeitet durch das k. k. Generalstabs-Bureau für Kriegsgeschichte, Band 2

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Beliebte Passagen

Seite 26 - Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bündnisse aller Art ; verpflichten sich jedoch in keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wären.
Seite 26 - Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen; falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen...
Seite 30 - Wahlen und allgemeinem Stimmrecht der ganzen Nation hervorgehende Versammlung für einen noch näher zu bestimmenden Tag einzuberufen , um die Vorlagen der Deutschen Regierungen über eine Reform der Bundesverfassung entgegenzunehmen und zu berathen ; in der Zwischenzeit aber , bis zum Zusammentritt derselben , durch Verständigung der Regierungen unter einander diese Vorlagen festzustellen.
Seite 26 - Alle Mitglieder des Bundes versprechen sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen.
Seite 69 - Diese Verfügung hat zum Zwecke, den noch nicht vollendeten Auf„marsch der Armee bei Josefstadt zu decken, was aber durchaus nicht hin„dern soll, dem Gegner — wo er sich zeigt — mit aller Energie auf den Leib „zu gehen.
Seite 26 - Bedüi-fniss derselben wird sich für uns um so dringlicher fühlbar machen , je weniger wir auf die eben gestellte Frage hinsichtlich des Beistandes , den wir zu gewärtigen haben , eine befriedigende Auskunft erlangen ; abweisen aber können wir es in keinem Falle , und wir glauben in der That, dass wir dabei nicht nur in unserem eigenen Interesse handeln.
Seite 24 - Gesinnung augenblicklich zu begleichen waren. Sie wurden zur Verwirklichung selbstsüchtiger Zwecke hervorgerufen und waren deshalb für Meine Regierung auf friedlichem Wege unlösbar. So steigerte sich immer mehr der Ernst der Lage. Selbst dann aber noch, als offenkundig in den beiden feindlichen Staaten kriegerische Vorbereitungen getroffen wurden, und ein...
Seite 24 - Die drohenden Kriegsaussichten veranlaßten die drei Mächte, Frankreich, England und Rußland, auch an meine Regierung die Einladung zur Theilnahme an gemeinsamen Berathungen ergehen zu lassen, deren Zweck die Erhaltung des Friedens sein sollte. Meine Regierung, entsprechend meiner Absicht, wenn immer möglich, den Frieden...
Seite 26 - Eröffnungen in dieser Richtung vor. Zunächst aber haben wir von derselben eine Beantwortung der oben angedeuteten Frage zu erbitten , ob und in welchem...
Seite 12 - Regieruug behält die Verfügung über einen Telegraphendraht zur Verbindung mit Kiel und Rendsburg , und das Recht , preussische Postwagen mit ihren eigenen Beamten auf beiden Linien durch das Herzogthum Holstein geben zu lassen.

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