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geordnet, welche zur Anfertigung der Patronen für die Reserve-Kriegschargirung der Armee bestimmt waren.

Diesen Mobilisirungs-Anordnungen dienten die in Österreich in der Vorbereitung begriffenen militärischen Massregeln zum Vorwande; dieselben hatten aber nebenbei eingestandenermassen einen demonstrativen Charakter, dessen Zweck nur in der Aufreizung Österreichs zu Gegenrüstungen, die dann wahrscheinlich den Gegenstand von Reclamationen bilden sollten, gedacht werden kann.

Die oben erwähnten Mobilisirungen waren bis zum 19. April gänzlich durchgeführt, worauf in den Rüstungen eine kurze Pause eintrat.

Nun folgten aber rasch auf einander:

Am 3. Mai die Ordre zur Augmentation der gesammten Cavallerie auf die Kriegsstärke, und zur Bildung der Ersatz-Escadrons zu 150 Pferden. Zur Versetzung auf den Kriegsstand: der Feld-Artillerie-Regimenter

1, 2, 7 und 8, und der 2. und 3. Fuss-Abtheilung von Nr. 51);

der Infanterie (einschliesslich Jäger und Schützen) und der Pionniere beim Garde-, III., IV., V. und VI. Armee-Corps auf 1002 Mann per Bataillon;

zur Formation der Ersatztruppen, zunächst in der Stärke der festgesetzten Quote an gedienter Mannschaft (ohne Recruten), und zur Formation der Handwerker-Abtheilungen sämmtlicher Ersatztruppen in voller Stärke, und zur Bespannung der Ponton-Colonnen und leichter Feldbrückentrains bei den erwähnten 4 Armee-Corps.

Erfurt sollte gegen gewaltsamen Angriff armirt und mit der zweiten Augmentation an Artillerie und Pionnieren versehen; für Erfurt, Torgau Wittenberg sollten die Ausfall-Batterien bespannt, und für Cosel, Glatz, Neisse, Torgau, Wittenberg und Erfurt die normalen Cavallerie-Besatzungen eingezogen und aufgestellt, diese Festungen also nunmehr vollständig für förmliche Belagerung ausgerüstet werden.

Endlich sollte auch noch die Landwehr-Infanterie des V. und VI. Armee-Corps, welche planmässig die Kriegsbesatzung der schlesischen Festungen zu bilden hatte (vorläufig in der Stärke von 502 Mann per Bataillon), einberufen werden.

Am 5. Mai wurde die Mobilmachung:

Des Garde-, III., IV., V., VI. und VIII. Armee-Corps (mit Ausnahme der Administrations-Anstalten dieser Corps), der Ponton-Colonnen des III. und VI. Armee-Corps und der leichten Feldbrückentrains des III., IV., VI, und VIII. Armee-Corps, dann der damals bestehenden 3 FeldtelegraphenAbtheilungen angeordnet.

1) Somit war die Mobilisirung der gesammten Artillerie angeordnet.

Die Schanzzeug-Colonnen der betreffenden 6 Pionnier-Bataillons sollten bespannt werden.

Die Ersatztruppen für die zu mobilisirenden Truppen sollten mit der planmässigen Quote an gedienter Mannschaft aufgestellt, ausserdem beim IV. Armee-Corps die 12 Landwehr-Bataillons in der Stärke von 500 Mann einberufen und nach den Festungen dirigirt werden, deren Kriegsbesatzungen sie planmässig zu bilden hatten.

Die gesammte Landwehr-Cavallerie blieb vorläufig noch von der Mobilmachung ausgeschlossen.

Am 6. Mai erging die Ordre, die in den Bundesfestungen und im Bezirke des 8. Corps garnisonirenden Infanterie-Regimenter Nr. 19, 20, 32, 33, 34, 39 und 53 gleichfalls mobil zu machen und bei denselben die Ersatzbataillons in gleicher Weise wie bei den übrigen Regimentern zu formiren.

Es waren somit 6 Armee-Corps mobilisirt.

Am 6. Mai erfolgte noch weiters (als man die feindselige Haltung Hannover's bei der Abstimmung in der Bundestagssitzung vom 5. erfuhr) die Ordre zur Mobilmachung des VII. Armee-Corps und zu jener der Truppen in den Elbe-Herzogthümern in analoger Weise wie bei den oben genannten 6 Armee-Corps. Beim VII. Armee-Corps wurde der leichte FeldbrückenTrain gleichfalls mobil gemacht, aber vorerst noch keine Landwehr einberufen.

Am 8. Mai wurde auch die Mobilmachung des I. und II. Armee-Corps und aller Administrations-Branchen der Armee anbefohlen.

Landwehr-Infanterie und Cavallerie wurde beim I. und II. ArmeeCorps noch nicht aufgestellt; ebenso waren die Ponton-Colonnen beider Armee-Corps (mit Ausnahme des leichten Feldbrückentrains des I. ArmeeCorps) von der Mobilmachung noch ausgeschlossen.

Für Torgau wurden sämmtliche Ausfallgeschütze bespannt, die Artillerie-Besatzungen von Coblenz, Cöln, Wesel, Stettin und Danzig auf die erste Augmentation, die von Sonderburg-Düppel vorläufig auf 200 Mann gebracht, für letzteren Ort auch das Pionnier-Detachement auf 100 Mann verstärkt.

Endlich beabsichtigte man auch, ein neues Armee-Corps aus lauter Landwehr, welches als Reserve-Corps in 2. Linie der Armee folgen sollte, zu formiren.

Das Corps sollte aus 2 Infanterie- und 1 Cavallerie-Division bestehen, und zwar sollten zu ersteren die Garde-Landwehr und je 6 pommersche und westphälische Bataillons verwendet werden. Die übrigen Landwehr-Bataillons rückten nach den Festungen ab, deren Kriegsbesatzungen sie planmässig zu bilden hatten 1).

*) Der definitive Befehl zur Bildung dieses Armee-Corps in Berlin erfolgte am 19. Mai. Die Landwehr-Infanterie des Reserve-Corps wurde mit Zündnadelgewehren bewaffnet, die andern Landwehr-Bataillons führten nur Minié-Gewehre.

Ein Feld-Artillerie-Regiment und eine Pionnier-Abtheilung von 2 Compagnien sollten für dieses Corps neu errichtet werden.

Im Zusammenhange hiermit wurden durch königliche Ordres vom 10. und 12. Mai einberufen:

Die 12 Garde-Landwehr-Bataillons zu 802 Mann;

6 Bataillons des 9. und 21. Landwehr-Regiments zu 802 Mann;

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13 Landwehr-Bataillons des III. Armee-Corps zu 500 Mann;

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Mann;

6 Bataillons des 2. und 14. Landwehr- Regiments zu 500 Mann; Nr. 36., 37., 39. und 40. der Landwehr zu 500

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die 25 Landwehr-Bataillons des V. und VI. Armee-Corps zu 802 Mann. Die noch in ihren Stämmen vorhandenen 12 Landwehr-CavallerieRegimenter wurden gleichfalls mobil gemacht und für jedes ArmeeCorps in 1 Brigade vereinigt. Davon wurden zunächst die 1., 2. und 3. Brigade (2 Dragoner-, 1. und 5. Huszaren-, 3., 4. und 8. Uhlanen-Regiment) zu einer Division zusammengezogen.

Die 5. Brigade (2. Huszaren- und 1. Uhlanen-Regiment) kam zur Cavallerie-Division der II. Armee, die 6. Brigade (6. Huszaren- und 2. Uhlanen-Regiment) zu dem Detachement des Generals Stolberg.

Das 7. schwere Landwehr-Reiter-Regiment und das 16. und 17. Landwehr-Infanterie-Regiment wurden nach den Elbe-Herzogthümern zum Ersatz der von dort abgerückten Truppen geschickt; das 10. Landwehr-Huszaren-Regiment wurde zur Hälfte der Main-, zur Hälfte der Elbe-Armee zugewiesen.

Es war somit die ganze Feld-Armee mobil und für Operationen disponibel; nur das 4. Garde-Infanterie-Regiment blieb als Besatzung in Berlin, das 63. Infanterie-Regiment in Neisse zurück 1).

Gleichzeitig mit den oben bezeichneten Einberufungen der Landwehr wurde der Befehl ertheilt, die Festungen Magdeburg und Spandau gegen gewaltsamen Angriff zu armiren, die Ausfall-Geschütze dieser Festungen zu bespannen und die Artillerie- und Pionnier-Abtheilungen auf die zweite Augmentation zu bringen.

Endlich wurden auch noch die Ponton-Colonnen des Garde-, II. und V. Armee-Corps mobil gemacht.

Am 17. Mai wurde angeordnet, sämmtliche Ersatz-Escadrons auf 200

') Später, 23. Juni, wurde das 4. Garde-Infanterie-Regiment nach Eisenach be

ordert und in der Folge dem II. Reserve-Armee-Corps zugetheilt.

Mann und Pferde zu bringen, so wie auch die 16 Munitions-Colonnen des Feld-Munitions-Reserve-Parks und die beiden Reserve-Munitions - Depôts mobil zu machen.

Weiters wurde am 22. Mai die Mobilmachung einer 4. Feldtelegraphen-Abtheilung,

am 24. Mai die Armirung Glogau's gegen gewaltsamen Angriff, Verstärkung der dortigen Artillerie- und Pionnier-Besatzung auf die 2. Augmentation,

dann die Formirung je eines Feld-Haupt-Proviant-Amtes für die I. und II. Armee anbefohlen.

Am 14. Juni erfolgte die Ordre zur Armirung von Coblenz gegen gewaltsamen Angriff und zur Versetzung der Artillerie- und Pionnier-Besatzung auf die zweite Augmentation; sämmtliche Ausfall-Geschütze sollten bespannt, das Cavallerie-Detachement der Festung aufgestellt werden.

Am 18. Juni ergingen dieselben Anordnungen für Saarlouis. - Am letztgenannten Tage wurde auch befohlen: für Cöln und Wesel die FestungsCavallerie zu formiren, die 37 Landwehr-Bataillons des III., IV. und VIII. Corps auf 802 Mann zu augmentiren, und

die Ersatz-Bataillons sämmtlicher Infanterie- und Füsilier-Regimenter, des Garde-, I., II., VI. und VIII. Armee-Corps, so wie jene der Füsilier-Regimenter Nr. 36, 37 und 39 (also zusammen 48 Bataillons) auf 1002 Mann zu vermehren.

Von diesem erhöhten Stande sollten 200 Mann als Stamm für eineues Ersatz-Bataillon, das sich wieder durch Recruten zu completiren hatte, zurückbehalten, ein Bataillon von 802 Mann aber mobil gemacht und dem betreffenden Regimente als 4. Bataillon zugetheilt werden. Beim VI. Armee-Corps wurden hiezu die 6 Bataillons des Stolberg'schen Detachements benützt, welche nach ihrer Umwandlung in 4. Bataillons wieder in den Verband des Detachements eintraten.

Aus den Ersatz-Compagnien des Garde-Jäger-, des Garde-Schützen-, des 1., 2., 3., 4., 7. und 8. Jäger-Bataillons, welche sich auf 300 Mann zu setzen hatten, sollte ein neues, das 9. Jäger-Bataillon, errichtet und die genannten Ersatz-Compagnien durch Recruten ergänzt werden.

Aus den planmässig zur Besatzung der nicht bedrohten Festungen bestimmten Cavallerie-Detachements sollten:

im Bezirke des I. Armee-Corps 4 Escadrons Uhlanen,

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Besatzungen von Coblenz, Saarlouis, Cöln und Wesel): 4 Escadrons Kūrassiere, 4 Escadrons Huszaren und 2 Escadrons Uhlanen formirt werden. Dieselben erhielten die Benennung:

1. Reserve-Landwehr-Uhlanen-Regiment (584 Pferde stark),

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2.

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1.

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2.

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),

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Schweres

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Dragoner-Division (250

Reiter-Regiment (430)

Am 23. Juni endlich wurde angeordnet:

Deutz gegen gewaltsamen Angriff zu armiren, Königsberg, Pillau, Stralsund, Swinemünde, Colberg, Posen, Thorn und Graudenz mit den Pionnier-Besatzungen der ersten Augmentation zu dotiren, und

in Danzig, Küstrin, Wesel, Stettin, Minden und Cöln die Ausfallgeschütze zu bespannen.

Am 3. Juli erfolgte die Eintheilung der oben erwähnten neu gebildeten mobilen Truppen, indem die Formirung eines 2. Reserve-Armee-Corps befohlen wurde, das unter dem Befehle Sr. königlichen Hoheit des Grossherzogs von Mecklenburg-Schwerin aus den mecklenburgischen Truppen und einer preussischen Division zu bestehen hatte. Die letztere enthielt eine combinirte Garde-Infanterie-Brigade, zu welcher das 4. Garde-Regiment zu Fuss und ein „combinirtes Garde-Reserve-Infanterie-Regiment stiess 1).

An preussischer Cavallerie wurden zum Corps eingetheilt: das 1. Reserve-Landwehr-Huszaren- und das 1. Reserve-Landwehr-Uhlanen-Regiment - an Artillerie: ein neuerrichtetes „,2. Reserve-Feld-Artillerie-Regiment" von 5 4pfündigen und 3 6pfündigen Fuss-Batterien.

Die 4. Bataillons des 30., 32., 36., 39. und 70. Regiments, das 9. JägerBataillon, das Reserve-Landwehr-Reiter-, das 2. Reserve-Landwehr-Huszarenund das 2. Reserve-Landwehr-Uhlanen-Regiment wurden zur Main-Armee, die 4. Bataillons des 33. und 34. Regiments zu ihren Regimentern bei der 1. Armee,

die 4. Bataillons der Regimenter Nr. 1, 3, 4, 5, 41, 43, 44, 45, 10, 22, 23, 50, 51, 62 und 63 zur II. Armee eingetheilt 2).

1) Die combinirte Garde-Infanterie-Brigade wurde aus dem Anhalt'schen Infanterie-Regimente und dem Pommer'schen Reserve-Infanterie-Regimente (gebildet aus den 4. Bataillons des 2., 9., 14., 42. und 61. Infanterie-Regiments); das combinirte GardeReserve-Infanterie-Regiment aus den 4. Bataillons des 1., 2. und 3. Garde-Regiments zu Fuss und des 4. Garde-Grenadier-Regiments zusammengesetzt.

2) Einige dieser Bataillons bildeten Etappen-Commando's in Oderberg, ein anderer Theil sollte später zur Einschliessung von Josephstadt verwendet werden, um die dort stehende Brigade Granach des 6. preussischen Corps abzulösen.

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