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" Aussercurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen , als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. "
Koehne's Zeitschrift für Münz-, Siegel- und Wappenkunde - Seite 40
1842
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Politisches journal, nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen

1839 - 610 Seiten
...Silbermünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Aussercurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablauf öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Feststellung des...
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Nouveau recueil de traités: Nouv. série. (1826-1839).

G. F. de Martens - 1840 - 876 Seiten
...Silbermünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Aussercurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen , als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Feststellung des...
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Nouveau recueil de traités d'alliance, de paix, de trève... et de plusieurs ...

Georg Friedrich Martens - 1840 - 914 Seiten
...Silbermünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Aussercurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen , als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die Feststellung des...
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Statistische uebersicht der wichtigsten gegenstände des verkehrs und ..., Band 2

Karl Friedrich Wilhelm Dieterici - 1842 - 438 Seiten
...Silbermünzcn niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Außercoursfetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgrsetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 13

1857 - 730 Seiten
...Silbermünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Ausserkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen , als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Diese Bestimmungen...
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Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 13

1857 - 810 Seiten
...Silbermünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Ausserkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Diese Bestimmungen...
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Das württembergische Finanzrecht oder die Finanz-Gesetzgebung und ..., Band 1

Carl Heinrich Ludwig Hoffmann, Karl Heinrich Ludwig Hoffmann - 1857 - 746 Seiten
...Scheidemünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen, auch eine Außerkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist, wozu bei den Goldmünzen...
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Nouveau recueil général de traités: conventions et autres ..., Band 16

Georg Friedrich Martens - 1858 - 1344 Seiten
...Silbermünzen niemals gegen den ihnen beigelegten Wert h herabzusetzen, auch 'eine Ausserkurssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem...Einlösungsfrist von mindestens vier Wochen festgesetzt und wenigstens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist. Art. 9. Die noch im...
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Die Capitalanlage in Werthpapieren der Staaten: Creditvereine und ...

A. Moser (of Stuttgart.) - 1862 - 636 Seiten
...Scheidemünzen, niemals gegen den ihnen beigelegten Werth herabzusetzen und auch eine Aussercourssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens 4 Wochen festgesetzt und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist,...
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Das Kupfergeld 1856-63 in Russland

Alexander Brückner - 1863 - 342 Seiten
...Scheidemünzen, niemals gegen den ihnen beigelegten Weich herabzusetzen und auch eine Außercourssetzung derselben anders nicht eintreten zu lassen, als nachdem eine Einlösungsfrist von mindestens 4 Wochen festgesetzt und wenigstens 3 Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemacht worden ist,...
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